Statut

der KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche

Die KirchenVolksBewegung, die aus dem im Herbst 1995 in Deutschland durchgeführten KirchenVolksBegehren hervorgegangen ist, hat sich auf dem ersten bundesweiten Ratschlag am 27. Januar 1996 in Düsseldorf konstituiert und sich den Namen KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche gegeben.

Ziel der KirchenVolksBewegung ist – im Geiste des 2. Vatikanischen Konzils sowie entsprechender Beschlüsse der „Gemeinsamen Synode der deutschen Bistümer“ und der Diözesansynoden – die schrittweise Umsetzung der Forderungen des KirchenVolksBegehrens in den deutschen Bistümern voranzubringen, damit jetzt und in Zukunft den Menschen der Zugang zum Kern der christlichen Botschaft und damit verbunden zur Kirche erleichtert wird sowie die katholische Kirche ihre Aufgaben in der weltweiten Ökumene wahrnehmen kann.

Die KirchenVolksBewegung vertritt die fünf Ziele und Forderungen des KirchenVolksBegehrens, welche von über 1,8 Millionen Menschen – davon haben sich 1,5 Millionen ausdrücklich zum römisch-katholischen Glauben bekannt – im Herbst 1995 durch ihre Unterschriften unterstützt worden sind:

  • Aufbau einer geschwisterlichen Kirche
  • Volle Gleichberechtigung der Frauen in allen kirchlichen Ämtern
  • Keine Bindung des Priesteramtes an den Zölibat
  • Positive Bewertung der Sexualität; Anerkennung der verantworteten Gewissensentscheidung
  • Frohbotschaft statt Drohbotschaft


Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche ist ein Zusammenschluß von Christinnen und Christen, die sich für diese Ziele und Forderungen einsetzen. Sie ist offen für die Zusammenarbeit mit allen Gemeinden, Gruppen, Initiativen, Verbände, Organisationen und Personen, die diese Ziele und Forderungen unterstützen.

Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche in Deutschland ist der internationalen Bewegung „We are Church International“ angeschlossen.

Zur Kommunikation, Vernetzung und schrittweisen Umsetzung dieser Ziele und Forderungen gibt sich die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche die folgende Struktur:

1. Bundesversammlung
2. Bundesteam
3. Themengruppen
4. Diözesangruppen
5. Wir sind Kirche e.V.


 

1. Bundesversammlung

Oberstes beschlussfassendes Gremium der KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche ist die Bundesversammlung. Bundesversammlungen können sowohl in Präsenz wie auch digital oder hybrid abgehalten werden.

Diese setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus den Diözesen zusammen. Es ist möglich, dass Delegierte von Gruppen, welche die Ziele und Forderungen des KirchenVolksBegehrens unterstützen, teilnehmen.

Die Bundesversammlung tagt in der Regel öffentlich. Die Bundesversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Zusätzliche Bundesversammlungen müssen vom Bundesteameinberufen werden, wenn sich mindestens ein Fünftel der abstimmungsberechtigten Teilnehmenden einer Bundesversammlung oder die Mehrheit des Bundesteams dafür aussprechen.

Die Einladung erfolgt durch das Bundesteam. Das Bundesteam legt Ort und Zeitpunkt fest, soweit diese nicht bereits von der Bundesversammlung bestimmt worden sind. Die Einladung zur Bundesversammlung soll sechs Wochen vor dem Tagungstermin erfolgen. Der Einladung ist die vorläufige Tagesordnung beizulegen, die vom Bundesteam erstellt wird.

Stimm- und wahlberechtigt sind vier Vertreterinnen und Vertreter aus jeder Diözese , welche am Beginn der Versammlung benannt werden. Ebenfalls stimmberechtigt sind die Mitglieder des Bundesteams sowie je ein/e Vertreter/in der bundesweiten Themengruppen.

Aus dem Kreis der übrigen Teilnehmenden sind darüber hinaus insgesamt vier weitere Personen stimm- und wahlberechtigt. Hierzu schließen sich diese bei der Bundesversammlung Anwesenden zusammen und benennen die vier stimm- und wahlberechtigten Personen.

Passiv wahlberechtigt sind alle Anwesenden der Bundesversammlung oder vorgeschlagene Personen, die vorab schriftlich ihrer Kandidatur und der Annahme ihrer möglichen Wahl zugestimmt haben.

Eine Übertragung der Stimm- und Wahlberechtigung ist nicht möglich.

Beschlussfassungen und Wahlen erfolgen mit einfacher Mehrheit der Stimm- und Wahlberechtigten.

Wahl- und Abstimmungsleitung obliegt der Geschäftsführung der KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche. Diese kann nicht stimm- oder wahlberechtigte Personen zur Mithilfe heranziehen.

Über die Ergebnisse der Bundesversammlung ist ein Protokoll anzufertigen.

Aufgaben der Bundesversammlung sind insbesondere:
a) Beratung und Entscheidung über die grundlegenden Aktivitäten der KirchenVolksBewegung Wir
sind Kirche

b) Entgegennahme/Kenntnisnahme und Diskussion des Jahresberichtes des Bundesteams sowie die
Entlastung des Bundesteams
c) Entgegennahme/Kenntnisnahme der Berichte aus den Diözesan- und Themengruppen
d) Beschlussfassung über die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen
e) Einrichtung von Themengruppen zu einzelnen Themen und Aufgaben
f) Wahl der Mitglieder des Bundesteams
g) Kenntnisnahme des Finanzberichts des Wir sind Kirche e.V.

 

2. Bundesteam

Das Bundesteam handelt zwischen den Bundesversammlungen verantwortlich für die KirchenVolks-Bewegung Wir sind Kirche und ist berechtigt, in deren Namen Erklärungen abzugeben.

Das Bundesteam besteht in der Regel aus sechs Sprecher*innen, wobei es möglichst paritätisch besetzt sein soll.

Das Bundesteam wird von der Bundesversammlung in geheimer Wahl gewählt.

Die Amtsperiode beträgt in der Regel zwei Jahre. Digitale Wahlen sind möglich. Wiederwahlen sind
zulässig. Falls es die Situation erfordert, kann das Bundesteam eine weitere Person kooptieren.

Die Arbeit des Bundesteams ist ehrenamtlich. Entstehende Sach- und Fahrtkosten werden im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten erstattet.

Zu den Aufgaben des Bundesteams gehören insbesondere:
a) Vertretung der KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche
b) Umsetzung der Beschlüsse der Bundesversammlung
c) Entwicklung, Anregung und Durchführung von Aktivitäten zur Umsetzung der Ziele und Forderungen des KirchenVolksBegehrens
d) Koordinierung der Arbeit von und Zusammenarbeit mit den Diözesan- und Themengruppen
e) Vernetzung aller Reformkräfte, die sich für die Ziele und Forderungen der KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche einsetzen
f) Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

Mitglieder des Bundesteams haben aufgrund ihres Amtes das Recht, auf schriftlichen Antrag hin als Mitglied im Wir sind Kirche e.V. aufgenommen zu werden. Zwei Mitglieder des Bundesteams werden vom Vorstand des Wir sind Kirche e.V. als stimmberechtigte Beisitzer in den Vorstand berufen.

 

3. Themengruppen

Zu den Zielen und Forderungen des KirchenVolksBegehrens sowie zu anderen übergeordneten Themen und Aufgaben kann die Bundesversammlung Themengruppen einrichten.

Die Aktivitäten der Themengruppen sind mit dem Bundesteam abzustimmen.

Die Themengruppen erstatten mindestens einmal jährlich der Bundesversammlung einen Tätigkeitsbericht.

 

4. Diözesangruppen

Die Arbeit in den jeweiligen Diözesen wird durch einen Zusammenschluss auf Diözesanebene geleistet.

Die Arbeit der Diözesangruppen erfolgt inhaltlich und finanziell in eigener Verantwortung.

 

5. Verein Wir sind Kirche e.V.

Rechtsträger der Aktivitäten der KirchenVolksBewegung ist der gemeinnützige Verein Wir sind Kirche e.V.. Beschlüsse der Bundesversammlung der KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche sowie daraus abgeleitete Beschlüsse des Bundesteams bedürfen daher für ihre Gültigkeit der Zustimmung des Vorstandes des Wir sind Kirche e.V..



Beschlossen auf der Bundesversammlung am 1. März 1997 in Eschborn.

Ergänzt auf der 22. Bundesversammlung am 27. Oktober 2007 in Münsterschwarzach, auf der 24. Bundesversammlung am 8. November 2008 in Würzburg sowie auf der 35. Bundesversammlung am 28. März. 2015 in Freiburg.

Ergänzt/geändert auf der 47. Bundesversammlung am 23. September 2022 in Köln.

> Download Statut (23. September 2022)

 

 

 

 

Zuletzt geƤndert am 16­.03.2023