10 Jahre „Kölner Erklärung“

Gemeinsam gegen Resignation und Entmündigung

Zur Erinnerung an die „Kölner Erklärung“ vom 6. Januar 1989

Pressemitteilung Tübingen/Hannover, den 31. Dezember 1998

Die „Kölner Erklärung“ vom Dreikönigstag 1989, die sich gegen die päpstliche Disziplinierung der Theologie wendete, hat bis heute nichts von ihrer Dringlichkeit verloren, sondern ist angesichts der sich in den letzten Jahren häufenden römischen Erlasse aktueller denn je. In vielen Punkten sind die vor zehn Jahren formulierten Befürchtungen und Warnungen eingetreten oder sogar überboten worden.

Neben der vielbeschworenen Gotteskrise gibt es auch eine Kirchenkrise, die durch wiederholte Eingriffe des römischen Amtes hervorgerufen und verschärft wird. Wir sehen es deshalb als unsere fortdauernde Aufgabe an, immer wieder die nicht geheilten Wunden der Kirche in Erinnerung zu rufen:
- die den Menschen in der Kirche verweigerte Partizipation an den sie betreffenden Entscheidungen,
- der Mangel an Menschengerechtigkeit im Bereich der Sexualmoral sowie
- die restriktive Kontrolle der Theologie bei ihren Bemühungen, die Welt von heute für den Glauben zu erschließen.

Die Kirche hat eine Aufgabe, die immer wichtiger wird: Fürsprecherin der Menschenrechte und einer menschengerechten Moral zu sein. An dieser Aufgabe wird auch ihre Glaubwürdigkeit gemessen. Um so wichtiger ist es daher, daß sich die Kirche im Sinne einer offenen Katholizität neu strukturiert.

Gemeinsam rufen wir jetzt dazu auf, in der Vorbereitung auf das nächste Jahrtausend die Chance zu einem Neuaufbruch der Kirche zu wagen. Wir ermutigen die Laien und Priester in den Gemeinden, die letztlich die Kirche an der Basis tragen, nicht vor den Bedrängnissen aus Rom zu resignieren, sondern weiterhin mündig und ihrem Gewissen verantwortet ihren Glauben zu leben.

Wir fordern die Bischöfe auf, sich an das Beispiel des Paulus zu erinnern, der mit Petrus versöhnt blieb, obwohl er ihm auch in wichtigen Fragen ‘ins Angesicht hinein widerstand’. Konkrete Prüfsteine hierfür sind vor allem die Frage des Verbleibs in der gesetzlichen Schwangerenkonfliktberatung sowie im Vorfeld der Europäischen Bischofssynode im Herbst 1999 die Auseinandersetzung mit den römischen Erlassen.

Wir wenden uns auch gegen die römisch-zentralistische Beaufsichtigung von Erstberufungen bei Theologieprofessuren. Dies widerspricht der eigenständigen Verantwortung der Bischöfe und dem Subsidiaritätsprinzip und steht auch im Widerspruch zur dialogischen Struktur der theologischen Erkenntnis, die das Zweite Vatikanische Konzil an vielen Stellen betont hat. Die Erteilung der kirchlichen Lehrerlaubnis darf nicht als Instrument der Disziplinierung mißbraucht werden, zumal sonst die Stellung der Katholisch-Theologischen Fakultäten an den staatlichen Universitäten in Frage steht.

Die „Kölner Erklärung: Wider die Entmündigung – für eine offene Katholizität“ wurde aus Anlaß der Ausdehnung der päpstlichen Unfehlbarkeit auf umstrittene moralische Fragen formuliert und bis Mai 1989 von über 220 katholischen Theologieprofessorinnen und -professoren unterzeichnet, darunter Johannes Brosseder, Peter Eicher, Ottmar Fuchs, Norbert Greinacher, Johannes Gründel, Friedhelm Hengsbach, Peter Hünermann, Hans Küng, Norbert Mette, Johann Baptist Metz, Knut Walf, Jürgen Werbick und Hans Zirker.

Das KirchenVolksBegehren mit seinen fünf Forderungen für eine Erneuerung der römisch-katholischen Kirche wurde vor drei Jahren ebenfalls in Köln gestartet und ist allein in Deutschland von 1,8 Mio. Menschen, darunter 1,5 Mio. Katholikinnen und Katholiken, unterzeichnet worden.

Den genauen Wortlaut der „Kölner Erklärung“ und des KirchenVolksBegehrens faxen bzw. mailen wir Ihnen auf Anforderung gerne zu!

Zuletzt geändert am 02­.01.2014