zur EP-Resolution A7-0306/2013

Wir sind Kirche für „Recht auf Leben“ und „Recht auf Gewissensentscheidung“

Zur irreführenden Kampagne sogenannter „Lebensschützer“ gegen die EP-Resolution A7-0306/2013

Pressemitteilung München / Straßburg, 21. Oktober 2013

Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche unterstützt die Zielsetzung des Europäischen Parlaments, das mit einer Resolution einen gerechten und gleichberechtigten Zugang zu medizinischer Versorgung auf dem Gebiet der Gynäkologie für alle Frauen in der EU fordern will – besonders auch für Frauen in Not- und Konfliktsituationen, auch und gerade, wenn dieser Zugang in einem betreffenden Mitgliedsstaat legal nicht möglich ist.

Gleichzeitig distanziert Wir sind Kirche sich von irreführenden Kampagnen sogenannter „Lebensschützer“ gegen das Europäische Parlament und die demnächst zur Abstimmung stehende EP-Resolution A7-0306/2013.

Als katholische Reformbewegung bekräftigt Wir sind Kirche das für den Glauben auch in der römisch-katholischen Kirche so wichtige Prinzip der freien Gewissensentscheidung, des „discernimento”, das Papst Franziskus in seinem vielbeachteten Interview mit den Jesuitenzeitschriften erst kürzlich in seiner Bedeutung unterstrichen hat. Staat und Kirche sollen und müssen die Gewissensfreiheit respektieren, so Wir sind Kirche.

Auch im Falle einer Schwangerschaft, die eine Frau als persönliches Problem erlebt, sollte sie ihrem Gewissen folgen können und selber die letzte Entscheidung darüber haben können, ob sie Mutter wird oder nicht. Wir sind Kirche unterstreicht, dass der menschliche Embryo ein schutzbedürftiges rechtliches Gut ist; doch es ist augenscheinlich, dass dieser Embryo nur mit der schwangeren Frau und nicht gegen sie geschützt werden kann. Jeder Mensch hat ein „Recht auf Leben“; ein „Recht auf Abtreibung” wird auch von Wir sind Kirche abgelehnt: „Wir fordern aber das Recht auf Gewissensfreiheit.“

„Mit unseren Schwangerschaftsberatungsstellen leisten wir einen konkreten Beitrag dazu, Schwangere mit einer für sie untragbaren Schwangerschaft in ihren existenziellen Nöten ernstzunehmen und sie bei ihrer Entscheidungsfindung respektvoll zu begleiten,“ erklärt Annegret Laakmann, Referentin der KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche. Nachdem die deutschen Bischöfe Ende der 1990er Jahre auf Druck des Vatikans aus der Schwangerschaftskonfliktberatung ausgestiegen sind, hat Laakmann den zur KirchenVolksBewegung gehörenden Verein Frauenwürde mitgegründet, der mittlerweile Träger von sechs Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Deutschland ist (www.frauenwuerde.de).

Staat und Kirche werden aufgefordert, „durch Sexualaufklärung und Bildung junge Menschen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit ihrer Geschlechtlichkeit und ihrer Sexualität zu befähigen.“ Wir sind Kirche und Frauenwürde e.V. begrüßen, dass die EP-Resolution diesen Aspekt ausdrücklich einschließt. Achtung vor der Würde jedes einzelnen Menschen und Achtsamkeit im Miteinander sollten Grundlage menschlicher Beziehungen sein. Gerade die römisch-katholische Kirche hat hier noch viel Nachholbedarf, um ein Beispiel für die Gesellschaft zu werden.

Wir sind Kirche-Pressekontakte:
Annegret Laakmann, Tel. 02364-5588, E-Mail: laakmann@wir-sind-kirche.de
Magnus Lux, Tel. 0176-41266392, E-Mail: Famlux@t-online.de
Christian Weisner, Tel. 0172-5184082, E-Mail: presse@wir-sind-kirche.de





Hintergrund: Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche ist aus dem KirchenVolksBegehren hervorgegangen, das 1995 allein in Deutschland von 1,8 Millionen Menschen unterschrieben wurde. Die fünf Forderungen zielen auf mehr Mitbestimmung in der Kirche, die Gleichberechtigung der Frau, die Freistellung des Zölibates, eine positive Bewertung der Sexualität und die Verkündigung als Frohbotschaft und nicht als Drohbotschaft. Wir sind Kirche ist weltweit vernetzt. Die öffentlichen Bundesversammlungen der KirchenVolksBewegung in Deutschland finden zwei Mal im Jahr an wechselnden Orten statt. Internet: www.wir-sind-kirche.de

Zuletzt geändert am 21­.10.2013