Wir sind Kirche im Bistum Speyer

Wir sind Kirche ruft zur Mitwirkung bei der Bestellung eines neuen Bischofs auf

Presseerklärung vom 23. Mai 2007

In der Diözese Speyer steht die Wahl eines neuen Bischofs an. „Bischof soll werden, wer das Vertrauen des Volkes genießt“ - so lautet die diesbezügliche Forderung der KirchenVolksBewegung. Wir haben jedoch Grund zur Sorge, dass das Gottesvolk nicht in der Weise beteiligt ist, die sich in anderen Diözesen bewährt hat.

So hatte bei der letzten Bischofsernennung in Deutschland das Domkapitel von Eichstätt unter Berufung auf eine Mitteilung des Nuntius alle Mitglieder des Diözesanrats, des Priesterrats, des Pastoralrats und des Diözesansteuerrats persönlich angeschrieben und Ihnen die Möglichkeit gegeben, drei Bischofskandidaten vorzuschlagen. Vergleichbares ist jedoch in der Diözese Speyer nicht geschehen. Das Speyerer Domkapitel hat zwar eine solche Befragung der Mitglieder der o. a. Gremien ebenfalls erwogen, diesen Gedanken aber wieder aufgegeben, nachdem der Nuntius im Zusammenhang mit der Verabschiedung von Bischof Anton Schlembach auf Anfrage sagte, eine solche Befragung sei im Kirchenrecht nicht vorgesehen.

Wir haben den Nuntius angeschrieben und ihn gebeten, sein Verhalten kirchenrechtlich zu begründen. Er antwortete uns mit den Worten: „Kollektive Befragungen und Abstimmungen sind in diesem Verfahren nicht vorgesehen.“ Diese Auskunft ist formal richtig. Es ist kirchenrechtlich nicht erlaubt, dass ein Gremium - ein „Kollektiv“ - zu einer Versammung eingeladen wird mit dem Ziel, einen oder mehrere Bischofskandidaten zu finden. Vorgesehen ist nur die Befragung einzelner Repräsentanten aus ihm.

Das Kirchenrecht legt aber nicht fest, wie viele solcher Repräsentanten aus einem Gremium befragt werden dürfen: einer, mehrere oder alle. Es gibt keine Grenze. Das heißt, selbst wenn alle Mitglieder eines Gremiums befragt werden, handelt es sich dennoch nicht um eine „kollektive Befragung oder Abstimmung“. Die Begründung des Nuntius trägt also nicht. Näheres hierzu auf unserer Homepage.

Abschließend stellt sich die Frage: Was ist in dieser Situation in unserer Diözese zu tun? Wir möchten zum einen den Vorschlag aufgreifen, der bereits im Katholikenrat Speyer gemacht und ohne Widerspruch akzeptiert wurde: Jeder volljährige Katholik in der Diözese Speyer kann dem Nuntius ein, zwei oder drei Bischofskandidaten vorschlagen. Wir empfehlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die Adresse des Nuntius ist: Apostolischer Nuntius in Deutschland, Herrn Erzbischof Dr. Erwin Josef Ender, Postfach 610 218, 10923 Berlin.

Unser zweiter Vorschlag geht dahin, dass das Domkapitel sich doch noch zu der – nicht zustande gekommenen - Einzelbefragung der Mitglieder der o. a. Gremien entschließt. Diesen Vorschlag empfehlen wir mit besonderem Nachdruck.

Frankenthal, den 23.5.2007

Dr. Rudolf Walter
Mechthild Canisius
Eberhard Rimpler
Hans-Josef Weiß

Zuletzt geändert am 23­.05.2007