Sexueller Missbrauch im Bistum Regensburg (4)

Wir sind Kirche erwartet von Rom Einschreiten im Regensburger Missbrauchsfall

Pressemitteilung Regensburg / Deggendorf, 20. September 2007

Angesichts der Absage von Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller, die Einführung des neuen Pfarrers für die Gemeinden Riekofen und Schönach selbst vorzunehmen, entsteht der Eindruck, dass die Unsicherheit und Hilflosigkeit der Bistumsleitung immer größer werden.

Deshalb erwartet die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche, dass Papst Benedikt XVI. und die zuständigen Behörden im Vatikan ihrer Verantwortung gegenüber den Gläubigen im Bistum Regensburg nachkommen, um die Glaubwürdigkeit der römisch-katholischen Kirche in dieser sensiblen Frage wiederherzustellen.

Insbesondere die Glaubenskongregation (an die gemäß Motu proprio „Sacramentorum sanctitatis tutela“ aus dem Jahr 2001 alle Missbrauchsfälle gemeldet werden müssen) und die Bischofskongregation in Rom sind hier gefordert.

Wir sind Kirche sieht die Möglichkeit, dass durch Einsetzung eines Koadjutors nach CIC can. 403 § 2 und § 3 noch größerer Schaden von der Diözese abgewendet werden kann.


Auszug aus dem Codex Iuris Canonici (CIC) aus dem Jahr 1983:

BISCHOFSKOADJUTOREN UND AUXILIARBISCHOFE

Can. 403 § 2. Bei Vorliegen schwerwiegenderer Umstände, auch persönlicher Art, kann dem Diözesanbischof ein Auxiliarbischof gegeben werden, der mit besonderen Befugnissen ausgestattet ist.

Can. 403 § 3. Sollte es dem Heiligen Stuhl zweckmäßiger scheinen, kann er von Amts wegen einen Bischofskoadjutor ernennen, der ebenfalls mit besonderen Befugnissen ausgestattet wird; der Bischofskoadjutor hat das Recht der Nachfolge.

Mehr Informationen:
Sigrid Grabmeier
Bundesteam Wir sind Kirche
Tel: 0991-2979585, 0170-8626290
Email: grabmeier@wir-sind-kirche.de
Köckstraße 1, 94469 Deggendorf
Homepage: www.wir-sind-kirche.de

Zuletzt geändert am 21­.09.2007