Synodaler Ausschuss

Offener Eilbrief von Wir sind Kirche an vier Bischöfe

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9. November 2023

an 
Bischof Dr. Gregor Maria Hanke, OSB Eichstätt
Bischof Dr. Stefan Oster SDB, Passau
Bischof Dr. Rudolf Voderholzer, Regensburg
Kardinal Dr. Rainer Maria Woelki, Köln

Sehr geehrter Erzbischof, sehr geehrte Bischöfe,

wie der Presse zu entnehmen ist, wollen Sie nicht an der konstituierenden Sitzung des Synodalen Ausschusses am 10./11. November 2023 in Essen teilnehmen. Sie begründen dies auch jetzt nach Abschluss der ersten Sitzung der 16. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode (4.-29. Oktober 2023 in Rom) mit Ihrer gemeinsamen Presseerklärung vom 20.06.2023.

In Ihrer im Juni 2023 gefassten Entscheidung, den Synodalen Ausschuss nicht mitzutragen und mitzufinanzieren, wollten Sie „den Weg zu einer synodaleren Kirche in ihren Bistümern gemeinsam und abgestimmt mit dem synodalen Prozess der Weltkirche gehen.“ Doch tatsächlich ignorieren Sie jetzt die weltkirchlichen Prozesse und Ergebnisse der letzten vier Monate. Damit fügen Sie den Bistümern, für die Sie Verantwortung tragen, sowie der gesamten katholischen Kirche in Deutschland einen unabsehbaren Schaden zu.

Nach den positiven Erfahrungen während der Weltsynode appellieren wir noch einmal in aller Dringlichkeit an Sie: Überdenken und korrigieren Sie Ihre im Sommer getroffene Entscheidung, da die damals genannten Begründungen gegenstandslos geworden sind. Die Synodenversammlung in Rom hat einmal mehr gezeigt, dass der Synodale Weg in Deutschland kein Sonderweg war, sondern wichtige Vorarbeit für die Weltsynode geleistet hat. Dies wurde von Teilnehmenden aus aller Welt anerkannt. Mehrheitsentscheidungen sind auch auf Konzilien eine übliche Vorgehensweise gewesen. Wer sich selbst ausschließt, entzieht sich auch dem Diskurs und kann die eigene, durchaus wichtige Stimme darin nicht einbringen.

Das 40-seitige Abschlusspapier der Synode wurde in allen Punkten mit großer Mehrheit beschlossen. Zu vielen Fragen enthält es noch keine ausreichend konkreten Beschlüsse. Aber es befasst sich intensiv mit Mitverantwortungsgremien, die auch auf rechtlicher Ebene funktionsfähig zu gestalten sind, und mit der angemessenen Präsenz von Getauften, die nicht geweiht sind (vgl. 12 und 18 Abschlusspapier). Sehr bemerkenswert ist zum Beispiel der Abschnitt 19 g), in dem es heißt:

Wir halten eine weitere Vertiefung des lehrmäßigen und rechtlichen Charakters der Bischofskonferenzen für notwendig, indem wir die Möglichkeit eines kollegialen Handelns auch in Bezug auf Fragen der Lehre, die sich im lokalen Bereich ergeben, anerkennen und damit die Reflexion über das Motu proprio Apostolos suos wieder aufnehmen.

Damit sollen Bischofskonferenzen tatsächlich auch über Fragen der Lehre entscheiden können. Das heißt, dass der Synodale Rat in Deutschland auch in Fragen der Lehre, die sich im unseren Land ergeben, in Zukunft selbständig entscheiden kann und nicht immer in Rom um Erlaubnis fragen muss.

Eine Schlüsselfrage für die Zukunft wird sein, welche Rolle künftig die Bischöfe und welche die Vertretungen des Kirchenvolkes in der katholischen Kirche spielen werden. Echte Teilhabe bedeutet: nicht nur beraten, sondern auch mitentscheiden! Hier müssen dezentrale Lösungen möglich werden.

Mit besorgten Grüßen des Wir sind Kirche Bundesteams

Sigrid Grabmeier          Lioba Hochstrat          Susanne Ludewig
Heinrich Mix          Christian Weisner

Pressekontakt: E-Mail: presse@wir-sind-kirche.de      Telefon: +49 172 518 408

 


Wir sind Kirche zur konstituierenden Sitzung des Synodalen Ausschusses am 10./11. November 2023 in Essen
> Wir sind Kirche-Pressemitteilung 8. November 2023

Zuletzt geändert am 11­.11.2023