22.9.2007 - Süddeutsche Zeitung

Kommentar: Auch Bischöfe sind fehlbar

Für eine Straftat ist allein der Täter verantwortlich. Da hat Gerhard Ludwig Müller Recht. Nur hat dem Regensburger Bischof ja niemand vorgeworfen, für den Fall sexuellen Missbrauchs in Riekofen verantwortlich zu sein. Wohl aber für eine andere Tat: Nämlich dass er den einschlägig vorbestraften Priester Peter K. dorthin versetzt hat. Dass Müller dafür bislang weder ein Wort des Bedauerns gefunden noch eigene Fehler eingestanden hat, ist für die Betroffenen ein Hohn und für die Kirche ein schwerer Schaden.

Aus gutem Grund haben die Bischöfe für den Umgang mit pädophilen Priestern festgelegt, sie nicht in Pfarrgemeinden einzusetzen. Müller hat sich darüber hinweggesetzt und damit seine Fürsorgepflicht gleich zweimal verletzt: Gegenüber den Riekofenern und auch gegenüber K., dessen Dienstherr er ist. In der Kirche wird für einen Bischof das Bild des Hirten gebraucht, der sich um jedes seiner Schafe kümmert. Müller hat sich als schlechter Hirte erwiesen. Es ist an der Zeit, dass die deutschen Bischöfe dazu öffentlich Stellung beziehen und sich nicht auf das formale Argument zurückziehen, was in einem Bistum geschehe, sei allein Zuständigkeit des Bischofs. Sie müssen Müller sagen, dass ihr Amtsverständnis nicht beinhaltet, keine Fehler machen und das auch nicht eingestehen zu dürfen. Sonst nimmt die Kirche noch mehr Schaden.

Kassian Stroh

Zuletzt geändert am 23­.09.2007