5.10.2009 - KNA

Initiative: Glaubenskongregation verweigert Dialog

Kirche/Traditionalisten

Essen (KNA) Die Initiatoren der kirchenkritischen «Petition Vaticanum II» haben der vatikanischen Glaubenskongregation erneut Dialogverweigerung vorgeworfen. Zwar habe die Kongregation über die Apostolische Nuntiatur in Deutschland den Initiatoren ein Antwortschreiben vom 14. August zukommen lassen, heißt es in einer am Montag in Essen veröffentlichten Erklärung. Doch zu einer direkten Kommunikation sei die vatikanische Behörde nicht bereit, kritisiert die Bewegung.

Die Petition war nach der Aufhebung der Exkommunikation für die Bischöfe der Pius-Bruderschaft entstanden. Darin äußerten die Unterzeichner, darunter viele Priester, Theologieprofessoren, haupt- und ehrenamtliche pastorale Mitarbeiter, Ordensleute und Mitglieder von katholischen Verbänden, ihre Befürchtung, Teile der römisch-katholischen Kirche kehrten in eine «antimodernistische Exklave» zurück. Im März hatten die Initiatoren dem Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer, das in 14 Sprachen vorliegende Papier mit damals rund 36.000 Unterschriften überreicht.

Im Juli warfen die Verfasser der Petition dem Vatikan vor, das Papier nicht annehmen zu wollen. Nun berichten sie von dem Antwortschreiben. Darin heiße es lediglich, dass die Rede des Heiligen Vaters an die Römische Kurie vom 22. Dezember 2005 die Prinzipien für eine korrekte Interpretation der Dokumente des II. Vatikanischen Konzils enthalte. Der Hinweis auf die «pauschalen und abwehrenden päpstlichen Reflexionen von Dezember 2005» werde dem aktuellen Anliegen der Petition nicht gerecht, so die Initiatoren.

Die autoritäre Beantwortung von Auslegungsfragen führe zwangsläufig zu Dialogunfähigkeit und Fundamentalisierung.

Innerkirchlich hatte die Petition für Diskussionen gesorgt. Vor allem die bayerischen Bischöfe wandten sich gegen die Behauptung, Papst Benedikt XVI. lasse es zu, dass Geist und Buchstaben des Zweiten Vatikanischen Konzils von Teilen der katholischen Kirche «geleugnet werden dürfen».

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Zuletzt geändert am 09­.10.2009