15.6.2012 - tz-online.de

Lesbisch: Kirche feuert Erzieherin

Neu-Ulm - Die Leiterin eines katholischen Kindergartens liebt eine Frau – und geht mit ihr eine Lebensgemeinschaft ein. Deshalb wurde sie jetzt von ihrem Arbeitgeber gefeuert.

Dass sie damit ihren Job verlieren kann, weiß sie. Und tatsächlich greift der kirchliche Arbeitgeber durch und will der 39-Jährigen kündigen.

In der katholischen Kirche kommen solche Streitigkeiten öfters vor. Doch dieser Fall liegt anders: Die Erzieherin ist in Elternzeit und genießt besonderen Kündigungsschutz. Somit muss das Gewerbeaufsichtsamt dem Rauswurf zustimmen. Weil sich diese Behörde aber weigert – Mutterschutz gehe vor – zieht die Kirche am Dienstag vor das Augsburger Verwaltungsgericht.

Kläger ist dabei die Pfarrkirchenstiftung. „Die Kirche beruft sich auf ihr Selbstbestimmungsrecht“, sagte Gerichtssprecher Ivo Moll. Danach können Religionsgemeinschaften ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich regeln. Im konkreten Fall verstößt die Homosexualität der Erzieherin aus dem Kreis Neu-Ulm gegen die katholischen Moralvorstellungen. Bistumssprecher Markus Kremser sagte: „Aus Sicht der Diözese handelt es sich um einen so schwerwiegenden Verstoß gegen die Loyalitätspflicht eines Mitarbeiters, dass eine Kündigung keinen Aufschub duldet.“ Die kirchliche Grundordnung sei Bestandteil jedes Arbeitsvertrages.

Wir-sind-Kirche-Sprecher Christian Weisner denkt so über den Fall: „Die Moral wird durchgefochten – koste es, was es wolle.“

jb

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Zuletzt geändert am 25­.06.2012