5.11.2018 - Kirche+Leben (Bistum Münster)

„Wir sind Kirche“ startet Petition für Gleichberechtigung

Forderung: Antidiskriminierungsgesetz vor Selbstbestimmungsrecht der Kirchen

Mit einer Petition an den Bundestag will die Initiative „Wir sind Kirche“ erreichen, dass der Staat auch innerhalb von Religionsgemeinschaften die Gleichberechtigung von Frauen, etwa bei der Ämterfrage, durchsetzt. Einen entsprechenden Beschluss zur Änderung von Artikel 140 Grundgesetz beschloss die Bundesversammlung am Wochenende in Nürnberg, wie „Wir sind Kirche“ mitteilte. Ziel sei es, dass das Antidiskriminierungsgesetz nicht zugunsten des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen unberücksichtigt bliebe.

Die Petition und deren Begründung kann auf der Internetseite von „Wir sind Kirche“ eingesehen werden.

Konkret schlägt „Wir sind Kirche“ vor, Artikel 137 zu ändern, der zu den aus der Weimarer Reichsverfassung über Artikel 140 in Grundgesetz eingebundenen Kirchenartikeln zählt. Dort soll in Absatz 3 eingefügt werden, dass jede Religionsgemeinschaft „dem für alle geltenden Gesetz“ unterliege. „In dessen Schranken“ verwalte sie ihre Angelegenheiten selbstständig und verleihe Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder bürgerlicher Gemeinden. Bisher ist lediglich die Selbstverwaltung und Ämtervergabe festgeschrieben.

Initiative will Missbrauchs-Aufarbeitung „sehr genau beobachten“

Das in Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben Diskriminierungsverbot gelte zunächst nur für den Staat. Da dieser aber in Absatz 2 mit der Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen beauftragt werde, müsse dies auch als Auftrag verstanden werden, dies im nicht-staatlichen Sektor zu tun. „Es ist festzustellen, dass der Staat derzeit diesem Gebot wenig oder gar nicht Folge leistet“, so die Petition von „Wir sind Kirche“.

Die Bundesversammlung der Initiative befasste sich auch mit der Missbrauchsstudie der Deutschen Bischofskonferenz. „Wir sind Kirche“ werde in den kommenden Wochen und Monaten sehr genau beobachten, was die einzelnen deutschen Bischöfe zur Aufarbeitung unternähmen. Das beinhalte auch die Frage, ob sie „gegebenenfalls auch bereit sind, für Fehlverhalten persönlich Verantwortung zu übernehmen“. Außerdem habe man einen Strategieprozess zur „Zukunft von Kirche und Zukunft von 'Wir sind Kirche'“ gestartet.

 

Zuletzt geändert am 05­.11.2018