Juli 2020 – „Kirche In“ (Kolumne „Unzensiert“) Vorabdruck

Bischöflicher Sonderweg

Am 22. 6. wurde die  „Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ von Bischof Dr. Stephan Ackermann und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, unterzeichnet. Damit haben sich die DBK und der Unabhängige Beauftragte gemeinsam über verbindliche Kriterien und Strukturen für eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz unter Einbeziehung von Betroffenen verständigt. Rörig äußert sich zuversichtlich: „Wir haben hier sehr konstruktiv mit Mitgliedern der Unabhängigen Aufarbeitungskommission und dem Betroffenenrat zusammengearbeitet. Die Aufarbeitung kann nun in allen Bistümern nach einheitlichen Standards und Kriterien stattfinden.“ (DBK)

Bezeichnend ist das veröffentlichte Foto, das bei diesem Anlass entstand und weitere Personen, die bei diesem Prozess dabei waren, zeigt. Fünf Kleriker, drei Nicht-Kleriker*innen. Diese drei sind Matthias Katsch ,  Dr. Christine Bergmann, beide Mitglied der Unabhängigen Kommission und eben Johannes-Wilhelm Rörig. Während letzterer neben Ackermann sitzend unterschreibt, zeigt er ein freundliches aber ernstes Gesicht, die Kleriker haben mit verschränkten Händen ihr Gute-Hirten-Lächeln aufgesetzt. Bergmann und Katsch hingegen zeigen mit ihren Mienen offen ihre Skepsis. Katsch, der etwas breitbeinig steht, lässt seine Arme hängen, fast macht er den Eindruck als wolle er gleich loslegen. -

Die dadurch vorgetragene Skepsis kann ich gut verstehen, um so mehr, als auf Grund der personalen Besetzung mit vorwiegend kirchlich Mitarbeitenden die Vorgaben des Systems Kirche den Willen zu echter Veränderung lähmen werden.

Klaus Mertes SJ, der 2010 mit den Missbrauchsfällen im Canisius-Colleg Berlin in die Öffentlichkeit ging, kritisiert dieses Vorhaben weil "die Zusammensetzung der Kommissionen in letzter Verantwortung durch die Bischöfe selbst erfolgt". "Zu erwarten ist eher, dass die Enttäuschungen und Verletzungen nun für die nächsten zehn Jahre fortwirken werden." und fordert  statt dessen durch die Politik festgelegte Richtlinien.(Süddeutsche Ztg. 22.6)

Wieder einmal hat sich die Kirchenleitung dafür entschieden, einen Sonderwege zu nehmen.  Auch hier gilt ein Satz aus Gaudium et Spes: „Doch setzt sie (die Kirche) ihre Hoffnung nicht auf Privilegien, die ihr von der staatlichen Autorität angeboten werden. Sie wird sogar auf die Ausübung von legitim erworbenen Rechten verzichten, wenn feststeht, daß durch deren Inanspruchnahme die Lauterkeit ihres Zeugnisses in Frage gestellt ist... .“(GS 76)

Sigrid Grabmeier
Wir sind Kirche Deutschland
www.wir-sind-kirche.de

Zuletzt geändert am 24­.06.2020