26.6.2009 - Publik-Forum

Kirchenvolksbewegung

Zu: »Auf zu neuen Ufern« (10/09), »Reformer am Scheideweg« (11/09) und »Rote Karte aus Rom?« (11/09)

Es gibt aber doch eine völlig unabhängige Laienvertretung, die Kirchenvolks-Bewegung Wir sind Kirche. Aber: Bewegt diese Bewegung etwas? Wenigstens sich selbst? Ja, leise reden hört man sie immer wieder mal. Aber handeln?! Keine bischöflichen Sanktionen befürchten zu müssen und sich dennoch nicht aufzutreten trauen? Gibt es das? Ja, leider. Vor ein paar Jahren noch gab es Beispiele von Mut zur Konse- quenz, sogar contra Sanktionen: Die Frau- en, die sich zu Priesterinnen weihen ließen! Solch leuchtende Vorbilder wären Not-wendend in einer Kirchenvolks-Be- wegung, die nicht nur als »reformfreudi- ger«, aber reichlich samtpfotiger Papierti- ger gelten will.

KARL GUGLER, VÖhringen

Wenn die von mir von Anfang an geschätzte und unterstützte Kirchenvolksbewegung sich nicht selber untreu werden will, muss sie weiterhin »den offenen, prophetischen Protest wagen«. Aber pro- testieren ohne Erfolgsaussichten ermüdet die Akteure und stumpft die Adressaten ab. Deshalb muss der Protest Handlungsalternativen aufweisen. Das bisherige Motto von Wir sind Kirche, »Auftreten« statt »Austreten«, hat nach dem zitierten Urteil leider ausgedient. Jetzt kann Wir sind Kirche den frustrierten Angehörigen der römisch-katholischen Kirche nur noch empfehlen, aus dieser Kirche unter Protest auszutreten und sich einer anderen christlichen Glaubensgemeinschaft anzuschließen, in der die berechtigten Forderungen von Wir sind Kirche schon längst realisiert sind.

Dr. HELMUT DARMSTADT, Bochum

»Demokratisierung« wird weder im Urteil noch in den fünf Punkten des Kirchen- volksbegehrens (KVB) erwähnt, wohl aber »Zugang der Frauen zum Priesteramt«. Meint das »Oberste Gericht« diesen Punkt? Doch die Ablehnung des Frauenpriestertums in der katholischen Kirche ist nie zum Dogma erklärt worden. Wenn der Papst sich dazu nicht traut, dann ist er offensichtlich selbst der Sache nicht ganz sicher und spürt, dass es sich hier nicht um eine letztverbindliche Wahrheit han- delt, sondern um eine (= seine) päpstliche Lehrmeinung, die zwar von den Gläubigen zu respektieren, aber nicht mit letzter Verbindlichkeit anzunehmen ist. Warum nennt das »Oberste Gericht« nicht klar und deutlich jene Punkte, die nach seiner Meinung bei der KVB der »kirchlichen Lehre« widersprechen? Oder sind wir in der Kirche schon so weit, dass über offene Glaubensfragen nicht einmal mehr argumentativ strittig geredet werden darf?

Prof. Dr. NORBERT SCHOLL, Wilhelmsfeld

Ich muss Herrn Professor Lüdicke recht geben: »Der Mix macht erfolglos.« Es wäre klüger, Wir sind Kirche würde sich auf die Aufhebung des evangeliuxnswidrigen Pflichtzölibats konzentrieren, denn hier steht das Lehramt in offensichtlichem Gegensatz und nicht auf dem Grund des von ihm zu verkündenden Evangeliums. Wie jeder weiß, war Petrus verheiratet (Heilung der Schwiegermutter).

ROSEMARIE BUCHER, Ettlingen

Zuletzt geändert am 27­.06.2009