19.2.2015 - KNA

Bischof Trelle bittet um Vergebung für Sünden der Kirche

Hildesheim (KNA) In einer außergewöhnlichen Zeremonie hat der Hildesheimer Bischof Norbert Trel-le für Verfehlungen der Kirche im Laufe der Geschichte um Vergebung gebeten. Während des Got-tesdienstes am Aschermittwochabend im Dom bekannte er vor dem Altar kniend die Sünden in der Geschichte der Diözese Hildesheim. Die Jubiläumsfeiern zum 1.200-jährigen Bestehen der Diözese seien auch ein Grund innezuhalten und sich die Verfehlungen in der Vergangenheit bewusst zu ma-chen, "die Sünden von uns selbst und die Sünden derjenigen, die vor uns zur Kirche von Hildesheim gehört haben".

Trelle bat dabei auch eindringlich um Verzeihung für Gewalt und sexuellen Missbrauch, den Priester und kirchliche Mitarbeiter Kindern angetan haben. Zu lange seien Augen verschlossen geblieben, zu lange auch habe die Kirche die Opfer alleine gelassen. "Heute sehen wir, dass wir nicht den Weg der Liebe gegangen sind und Gutes unterlassen haben. Jetzt stehen wir vor dir barmherziger Gott, in dieser Zeit. Wir stehen vor dir und den Menschen, bedrückt mit alter Schuld. Wir bitten um Verge-bung", so der Bischof.

Zuvor hatte Trelle bereits Schuldbekenntnisse zur gewaltsamen Glaubensverbreitung im Mittelalter etwa in den Kreuzzügen, zu Ablasshandel, Hexenverbrennung sowie dem Inkaufnehmen der Glau-bensspaltung durch die Reformation und des Dreißigjährigen Kriegs abgelegt. "Barmherziger Gott, wir haben nicht erkannt, dass es Zeit war, den Glauben an Gott im Miteinander und nicht im Gegen-einander neu zu verstehen. Wir haben in der Verschiedenheit die Einheit nicht gesucht", sagte Trelle.

Bei der rund halbstündigen Zeremonie wurde der Bischof unterstützt von den Weihbischöfen Niko-laus Schwerdtfeger und Heinz-Günter Bongartz sowie der Diözesanratsvorsitzenden Elisabeth Eicke und Jubiläums-Projektleiter Thomas Hartling. Im Anschluss fand die traditionelle Austeilung des Aschenkreuzes als Zeichen der Buße statt. Es folgten Fürbitten für alle Menschen, denen durch die Kirche Unrecht widerfahren war.

Zuletzt geändert am 20­.02.2015