"Charta Oecumenica"

1997 hatten die Ökumenische Versammlung der europäischen Kirchen in Graz die Charta Oecumenica auf den Weg gebracht. 2001 unterzeichneten der Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) und die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) den Text beim Straßburger Millenniumstreffen. In der CCEE sind 34 katholische Bischofskonferenzen, in der KEK 125 orthodoxe, reformatorische, freikirchliche und anglikanische Kirchen vereinigt.

In einem Festakt während des Ökumenischen Kirchentages in Berlin wurde die "Charta Oecumenica" am 30. Mai 2003 von sechzehn Kirchen unterzeichnet. Darin verpflichten sich die Kirchen, ihren Beitrag zur Einheit Europas, zur Wahrung der Menschenrechte, zur Bewahrung der Schöpfung und des Friedens, zur Versöhnung der Völker und zur ökumenischen Kooperation zu leisten.

Die Unterzeichnung im Rahmen eines Festgottesdienstes war der kirchenpolitischer Höhepunkt des Kirchentages. Zu den Unterzeichnern der Erklärung gehören neben dem Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirchen in Deutschland, Manfred Kock, und dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, auch die Spitzenvertreter der anglikanischen und orthodoxen Kirchen sowie der Freikirchen in Deutschland.

Als langfristiges Ziel nimmt die Charta auch die Abendmahlsgemeinschaft in den Blick. "Wir verpflichten uns, ... in der Kraft des Heiligen Geistes auf die sichtbare Einheit der Kirche Jesu Christi in dem einen Glauben hinzuwirken, die ihren Ausdruck in der gegenseitig anerkannten Taufe und in der eucharistischen Gemeinschaft findet sowie im gemeinsamen Zeugnis und Dienst." Das Dokument hält aber auch fest, dass "wesentliche Unterschiede im Glauben die sichtbare Einheit" der Kirchen noch verhinderten.

Die Unterzeichnung des fünfseitigen Dokuments gilt als ökumenischer Meilenstein, besitzt aber keine kirchenamtliche Verbindlichkeit.


Im Wortlaut:
> CHARTA OECUMENICA
Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa

Zuletzt geändert am 18­.02.2007