25.5.2009 - KNA

Bischöfe dürfen Protestierer aus Räten ausschließen

Der oberste Gerichtshof der katholischen Kirche im Vatikan hat Bischöfen das Recht zugesprochen, Mitstreiter der „Wir sind Kirche“-Bewegung aus kirchlichen Gremien auszuschließen. Wer sich den öffentlichen Protesten der Organisation gegen Papst, Bischöfe und Lehramt anschließe, mache sich „unfähig für die Mitgliedschaft in kirchlichen Räten“, heißt es in einem Dekret des Obersten Gerichts der Apostolischen Signatur.

Zumindest aber müssten sich Ratsmitglieder von den Grundlagen und Vorhaben der Vereinigung distanzieren, so das Dekret vom 14. März, das der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Die Entscheidungsbefugnis liege im Einzelfall beim Diözesanbischof.

Der Richterspruch von zwei Kardinälen und drei Bischöfen setzt den Schlusspunkt unter einen jahrelangen innerkirchlichen Rechtsstreit. Der frühere Regensburger Diözesanratsvorsitzende Fritz Wallner und ein anderes ehemaliges Ratsmitglied hatten nach der 2005 erfolgten Neuordnung der diözesanen Räte durch Bischof Gerhard Ludwig Müller mehrere Verfahren angestrengt. Zuletzt ging es darum, dass Wallner nicht mehr in seiner Heimatgemeinde Schierling in die Kirchenverwaltung gewählt werden durfte. Das Bistum hatte ihm das passive Wahlrecht entzogen. Bei mehreren demonstrativen Aktionen war Wallner gemeinsam mit „Wir sind Kirche“-Aktivisten aufgetreten.

Der Katholik habe mit der Art und Weise seiner Opposition gegen den Bischof den zulässigen Rahmen der Meinungsfreiheit überzogen, argumentiert die Signatur. Dadurch seien „Streit und Hass der Gläubigen“ gegen den Bischof hervorgerufen und seine Person herabgesetzt worden. Wallners eigene öffentliche Aktionen hätten bereits seine Wählbarkeit entscheidend beeinträchtigt.

Mit Blick auf „Wir sind Kirche“ rufen die Richter das Schreiben der Römischen Glaubenskongregation an die deutschen Bischöfe von 1996 in Erinnerung. Darin heißt es, dass die Forderungen des sogenannten Kirchenvolksbegehrens „zum Teil der kirchlichen Lehre widersprechen und in offenem Gegensatz zur kirchlichen Ordnung stehen“. Die Unterstützer gingen damit „weit über berechtigte Anliegen hinaus“ und trügen zu einer Spaltung zwischen dem Volk Gottes und der kirchlichen Leitung bei. Propagiert werde unter anderem ein „unannehmbares demokratisches Kirchenmodell“.

Die Bewegung „Wir sind Kirche“ entstand aus dem sogenannten Kirchenvolksbegehren, das 1995 ausgehend von Österreich in mehreren Ländern stattfand. Damals schlossen sich weit mehr als eine Million Menschen per Unterschrift einem Reformkatalog an. Zu den Forderungen gehörte unter anderem die Aufhebung der Zölibatspflicht für Priester und die Frauenordination.

(kna)

Zuletzt geändert am 26­.05.2009