19.7.2010

Pressemitteilung der Internationalen Bewegung Römisch-Katholische Priesterinnen (RCWP)

In den von der vatikanischen Glaubenskongregation am 15. Juli 2010 veröffentlichten Normae de gravioribus delictis wird die "versuchte Weihe (Ordination) einer Frau" in einer Reihe mit dem sexuellen Missbrauch von Minderjährigen durch Priester zu den schwer wiegenden Vergehen und Straftaten gezählt und mit der Strafe der Exkommunikation belegt.

Die internationale Bewegung Römisch-Katholische Priesterinnen (RCWP), deutsche Sektion, sieht darin den eindeutigen Ausdruck von Frauenfeindlichkeit und Diskriminierung. Nicht in der Priesterweihe von Frauen liegt das schwer wiegende Vergehen, sondern in dem Ausschluss der Frauen von Ordination und Priesteramt. Durch diesen Ausschluss wird der Frau nämlich ihre Personwürde, die Würde ihres Getauftseins sowie ihre mögliche priesterliche Berufung durch Gott abgesprochen.

Die verantwortlichen kirchlichen Amtsträger handeln damit gegen Gottes heilige Geistkraft, die ihre Gaben mitteilt, wie und wem sie will (vgl. 1 Kor 12,11).

Gottes Geist lässt sich nicht von einem männlichen Machtmonopol einkerkern.

Für die deutsche Sektion von RCWP: Dr. theol. Ida Raming, Stuttgart

Zuletzt geändert am 21­.07.2010