12.10.2010 - Die Welt

Obskures "Engelwerk" gehört jetzt zu römischem Orden

Von Gernot Facius

Bonn - Das in der Vergangenheit vor allem von deutschen katholischen Bischöfen scharf kritisierte Engelwerk (Opus Angelorum) ist von Papst Benedikt XVI. dem 1979 wiederbelebten "Orden der Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz" mit Sitz in Rom angeschlossen worden und wird nach dem neuen Statut nun von diesem geleitet. Diese Entscheidung ist, wie das Werk bestätigte, das Ergebnis jahrelanger Gespräche mit der Kurie. Das Engelwerk betrachtet sich deshalb nun als "eine vom Heiligen Stuhl anerkannte kirchliche Bewegung".

Es führt diese Anerkennung darauf zurück, dass man sich an römische Auflagen vom 6. Juni 1992 gehalten habe. Damals hatte die Glaubenskongregation unter Kurienkardinal Joseph Ratzinger dem Opus Angelorum die Verwendung von Privatoffenbarungen der angeblichen Seherin Gabriele Bitterlich untersagt, besonders die eines Handbuchs mit 400 Engelsnamen, aber keine grundsätzliche Verurteilung des selbst von Kirchenrechtlern als obskurer Geheimbund eingeschätzten Werks ausgesprochen. Das Dekret wurde bislang nicht zurückgenommen. Allerdings hat der Heilige Stuhl schon im Jahr 2000 ein neues Gebet zur "Weihe an die heiligen Engel" genehmigt. Diese Weihe gründe sich, wie das Opus Angelorum erklärte, auf der durch "Schrift, Tradition und kirchliches Lehramt bezeugten allgemeinen Offenbarung Gottes". Die Kirche schenke "uns nun wieder Vertrauen", ließ sich ein Sprecher des Werks zitieren, das nach eigenen Angaben mehr als eine Million Mitglieder in aller Welt hat und mit einer Reihe traditionalistischer Gruppierungen der katholischen Kirche in Verbindung steht.

Die Erzdiözese München-Freising betonte gestern, die "Anerkennung" beziehe sich nur auf Mitglieder und Vereinigungen, die sich von "abstrusen Lehren" distanziert hätten. Der ehemalige Münchener Erzbischof Kardinal Friedrich Wetter hatte vor mehr als 20 Jahren Engelwerk-Priestern verboten, in seinem Bistum zu predigen oder Exerzitien abzuhalten. Ähnliche Verbote gelten auch in anderen deutschen Diözesen. fac

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Zuletzt geändert am 13­.10.2010