22.5.2011 - Christ in der Gegenwart

Statt Weite neue Enge?

Von Johannes Röser

Der Vatikan hat eine „Instruktion", also eine Anweisung und Durchführungsbestimmung, erlassen, wie die vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil übliche tridentinische Liturgie zu stärken und wieder intensiver zu pflegen sei. Die Bischöfe weltweit werden mit diesen vom Papst gebilligten Richtlinien energisch aufgefordert, dafür zu sorgen, der sogenannten außerordentlichen Form des römischen Ritus in großer Freiheit weiten Raum zu geben, wenn es interessierte Gläubige fordern.

Das neue Dokument mit dem Titel „Universae Ecclesiae" bezieht sich auf das vor vier Jahren trotz vielfacher Bedenken etlicher Bischöfe wie Kardinäle von Papst Benedikt XVI. veröffentlichte, „aus eigenem Antrieb" verfasste Schreiben „Summorum Pontificum". Dieses sogenannte Motu proprio hatte den einstigen Ritus wieder allgemein erlaubt und als besondere Gestalt neu empfohlen - neben der ordentlichen Form, die aus der liturgischen Erneuerung des letzten Konzils hervorgegangen ist (vgl. CIG Nr. 29/2007, S. 235). Der jetzige Text betont nach heftigen Debatten unter Theologen wie im Kirchenvolk über den päpstlichen Erlass von 2007 nochmals, dass es in der Kirche keinen Widerspruch geben dürfe zwischen verschiedenen Ausgaben des römischen Messbuchs, also zwischen der früheren und der heutigen. So wird wiederum eine Aussage von Benedikt XVI. im damaligen Brief an die Bischöfe zitiert: „In der Liturgiegeschichte gibt es Wachstum und Fortschritt, aber keinen Bruch. Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein."

Die jetzigen Bestimmungen sind von der Kommission „Ecclesia Dei" (Kirche Gottes) erlassen, die der Glaubenskongregation zugeordnet ist und sich insbesondere um die Wiedereingliederung der Lefebvre-Leute in die Gesamtkirche sowie um die Wünsche der traditionalistisch orientierten Katholiken kümmert. So heißt es: „Wegen ihres ehrwürdigen und langen Gebrauchs muss die außerordentliche Form mit gebührender Achtung bewahrt werden." Zudem wird behauptet, dass die Zahl der Gläubigen zunehme, die tridentinisch Gottesdienst feiern möchten. Diesen Katholiken sei entgegenzukommen, unabhängig davon, wie viele es sind. Auch bei einzelnen Personen soll der vor Ort verantwortliche Priester solche Feiern zulassen und sich „von seiner Klugheit sowie von seelsorgerischem Eifer und vom Geist großzügiger Gastfreundschaft leiten lassen". Wenn es sich um kleinere Gruppen handelt, solle man sich direkt an den Ortsbischof wenden, um eine entsprechende Kirche zu finden.

Ist tridentinisch würdiger?

Dann folgt ein Satz, der zeigt, wie gering die reguläre, erneuerte Liturgie von den Verfassern dieses Textes eingeschätzt wird: Durch die Möglichkeit zur tridentinischen Liturgie „soll den Gläubigen die Teilnahme erleichtert und eine würdigere (!; d. Red.) Feier der heiligen Messe gewährleistet werden". Das aber heißt faktisch nichts anderes, als dass die gemäß der Liturgiereform gefeierte Eucharistie von dem Gremium der Verfasser offenkundig als weniger würdig betrachtet wird.

Ausgeweitet werden jetzt auch die Möglichkeiten, die tridentinische Liturgie wiederzubeleben. Ausdrücklich wird verlangt, auch an Heiligtümern und Wallfahrtsorten die frühere Tradition aufleben zu lassen, wenn Pilgergruppen darum bitten und entsprechende Geistliche zur Verfügung stehen. Einschränkend heißt es nur, dass die Gläubigen, die nach dem außerordentlichen Ritus verlangen, nicht Gruppen angehören oder unterstützen dürfen, welche die erneuerte Liturgie grundsätzlich ablehnen.

Auch wird die Erlaubnis bekräftigt, die tridentinischen Formen auf andere Sakramente auszuweiten. So dürfe man zum Beispiel bei der Firmung wieder auf die einstigen Formeln zurückzugreifen. Bisher waren die heiligen drei Tage der Kar- und Osterliturgie vom tridentinischen Ritus ausgenommen. Jetzt wird auch hier Freizügigkeit im restaurativen Sinne, also die Rückkehr zu früheren Formen, gestattet.

Darüber hinaus werden die Bischöfe „ersucht", der Geistlichkeit wieder die Möglichkeit zu bieten, das tridentinische Erbe kennenzulernen und anzuwenden. Die Priesterseminare müssen „für eine geeignete Ausbildung der zukünftigen Priester durch das Studium der lateinischen Sprache sorgen". Und sie sollen, sofern es die seelsorglichen Verhältnisse erfordern, den außerordentlichen Ritus erlernen dürfen. Außerdem wird jedem Priester wieder erlaubt, ohne Gemeinde, ohne Volk Gottes, die Messe allein für sich zu feiern.

Eindrücklich werden von der Vatikanbehörde die Diözesanbischöfe ermahnt, dass sie über das gottesdienstliche Leben wachen müssen und dass sie dabei „stets der Gesinnung (mens) des Papstes folgen" sollen, so wie sie Benedikt XVI. mit seinem Erlass zur tridentinischen Liturgie kundgetan hat. Der neue Text bestätigt somit in der Bestimmtheit und Eindringlichkeit seiner Formulierungen offen auch die liturgischen Vorlieben von Papst Benedikt XVI., wie es schon lange vermutet worden war.

Behörde als Oberer der Bischöfe?

Besonders interessant und theologiepolitisch brisant sind längere Abschnitte, die erklären, mit welcher hohen und verbindlichen Autorität die vatikanische Kommission auf diesem gottesdienstlichen Feld zu sprechen und zu entscheiden gedenkt. So wird klar festgehalten, dass im Fall von Konflikten, wenn also Bischöfe die tridentinischen Wünsche von Gläubigen abschlagen sollten, die römische Behörde die Sache an sich zieht und Beschlüsse fasst. Den Bischöfen, die gemäß katholisch-theologischer Tradition in der ununterbrochenen apostolischen Nachfolge der Apostel eigentlich eine ureigene apostolische Vollmacht und Autorität besitzen, die sie in Gemeinschaft untereinander und mit dem Papst ausüben, wird hier eine entschiedene Weisung erteilt: „Nach Maßgabe des Motu Proprio Summorum Pontificum ist es Aufgabe des Diözesanbischofs, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Achtung der forma extraordinaria (der außerordentlichen Form; d. Red.) des römischen Ritus zu gewährleisten."

Die Vatikankommission maßt sich sogar an, eine eigene Hirtengewalt und Oberaufsicht über die autonome Hirtengewalt der Bischöfe zu führen. Wörtlich heißt es: „Über die besonderen Befugnisse hinaus, die ihr von Papst Johannes Paul II. verliehen und die von Papst Benedikt XVI. bestätigt worden sind …, übt die Päpstliche Kommission diese Hirtengewalt auch dadurch aus, dass sie als hierarchischer Oberer die ihr rechtmäßig vorgelegten Rekurse gegen einzelne Verwaltungsakte von Ordinarien (das heißt: Bischöfen; d. Red.) entscheidet, die dem Motu proprio zu widersprechen scheinen." Dieser Wortlaut lässt jedenfalls keine andere Deutung zu als jene Lesart, gemäß der die Bischöfe von der vatikanischen Behörde auf dem betreffenden Gebiet faktisch als ihre Untergebenen betrachtet werden. Das aber widerspricht der katholisch-theologischen Lehrtradition über die Sakramentalität der bischöflichen Weihe- und Lehr- wie Rechtsprechungsgewalt eklatant. Weiter heißt es, dass Dekrete der Kommission nur noch beim Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur angefochten werden können.

Das Schweigen der Bischöfe

Auch an weiteren Stellen beansprucht die vom Papst mit den betreffenden Angelegenheiten beauftragte Vatikanbehörde immer wieder eine Eigen-Hirtengewalt über die Bischöfe. Sie stilisiert sich sogar zum Stellvertreter des Stellvertreters Christi auf Erden, wenn es etwa heißt: „Der Heilige Vater hat der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei für den Bereich ihrer Zuständigkeit ordentliche, stellvertretende Hirtengewalt verliehen, insbesondere für die Einhaltung und die Anwendung der Vorschriften des Motu Proprio…" Und nochmals: „Diese Päpstliche Kommission erlässt nach Abschluss der Erkundigungen bei den Bischöfen der Welt kraft der Autorität, die ihr verliehen worden ist, und der Befugnisse, die sie besitzt, … folgende Instruktion…"

Erstaunlich ist, dass bisher von keinem Bischof der Welt irgendein Wort zu diesem eigenartigen „Entzug" der ureigenen bischöflich-apostolischen Vollmacht durch eine kuriale Verwaltungsbehörde zu hören war. Das ist theologisch gravierend und rüttelt am Fundament der katholischen Kirchenverfassung. Aus der deutschen Bischofskonferenz verlautete bisher nur: „Der Ständige Rat wird die Instruktion auf seiner nächsten Sitzung im Juni beraten. Nach einer ersten Durchsicht ist davon auszugehen, dass die von der deutschen Bischofskonferenz auf der Herbst-Vollversammlung 2007 verabschiedeten ‚Leitlinien für die deutschen Diözesen' nur geringfügig geändert werden müssen. In Deutschland wird an 128 Orten in unregelmäßigen Abständen die Liturgie im außerordentlichen Ritus gefeiert. Dabei handelt es sich nicht um Gemeinden. Im Vergleich dazu: In Deutschland gibt es über 11300 Pfarrgemeinden."

Unterdessen hat die Katholische Nachrichten-Agentur gemeldet, dass im Petersdom erstmals wieder an einem Hauptaltar eine Messe im tridentinischen Ritus gefeiert wurde. Zelebriert habe sie in der Apsis mit Blick auf die Cathedra Petri der Kurienkardinal und Historiker Walter Brandmüller. Tridentinische Messen seien seit der allgemeinen Wiederzulassung 2007 bisher allenfalls in Seitenkapellen des Petersdoms gefeiert worden. Die von Brandmüller geleitete Eucharistie bildete den Abschluss eines internationalen Kongresses über die Wiederzulassung des sogenannten alten, allerdings erst seit Ende des 16. Jahrhunderts allgemein verbindlichen und damit im Verlauf der langen Christentumsgeschichte eigentlich noch recht neuen tridentinischen Ritus. Organisatoren der Tagung an der Hochschule der Dominikaner in Rom waren laut KNA die Vereinigungen „Jugend und Tradition" sowie die der Petrus-Priesterbruderschaft nahestehende „Amicizia Sacerdotale Summorum Pontificum".

Der Erfurter Liturgiewissenschaftler Benedikt Kranemann bedauert, dass in dem jüngsten vatikanischen Dokument die „Kritik aus der Bischofskonferenz und von Theologen keinerlei Berücksichtigung gefunden" hat. Es bestehe die Gefahr, dass Spannungen zwischen reformorientierten und traditionsorientierten Gläubigen weiter verschärft würden. Bereits bei der freizügigen Wiederzulassung der tridentinischen Liturgie vor vier Jahren kam heftiger Unmut aus der Mitte des Gottesvolkes - und das keineswegs nur aus dem deutschsprachigen Raum, sondern sehr stark aus Frankreich, wo die traditionalistischen Lefebvre-Leute und andere solcherart gesinnte Kreise den Bischöfen den Dienst an der Einheit besonders schwermachen. Massive Intrigen, Denunziationen, Beschwerden gegen Ortsbischöfe und Pfarrer an den zuständigen Bischöfen vorbei Richtung Rom gehören angeblich weiter zur Tagesordnung, wie man immer wieder aus Ortskirchen und von dortigen Leitungsverantwortlichen vernehmen kann.

Was führt aus der Krise?

Die einseitig Traditionsorientierten finden im Vatikan anscheinend leichter offenes Gehör als die Bitten der großen Mehrheit der kirchlich treuen, religiös engagierten und reformerisch aufgeschlossenen Katholiken aus der Mitte des Gottesvolks. Das beweist auch die Stagnation auf dem Gebiet vieler seit Jahrzehnten diskutierter Reformthemen und Vorschläge. Daher wohl scheint sich auch das Interesse der Gläubigen an einer neuen innerkirchlichen Dialoginitiative, wie sie zum Beispiel für Deutschland angeregt worden ist, bisher sehr in Grenzen zu halten. Vielerorts sitzt die Resignation tief, was sich nicht immer in Kirchenaustritten, wohl aber sehr häufig in massiv zunehmender Distanz zum Glaubensleben äußert. Neun von zehn Getauften sind religiös kaum noch oder gar nicht mehr in den Pfarrgemeinden präsent - eine Kirchenspaltung neuen Typs, auf die es bisher keine überzeugende Antwort gibt.

Ein erstes ermutigendes Signal wäre, wenn auch Rom sich mehr um Ausgleich bemühen und das reaktionäre Denunzianten-Unwesen endlich abstellen, die jeweiligen Beschwerdeführer energisch an ihren Ortsbischof zurückverweisen würde, auch durch ein klares öffentliches Wort, ein entsprechendes Dokument. Zudem könnten umsichtige Schritte Richtung Glaubens- und Kirchenreform - und seien sie noch so klein - helfen, die verloren gegangene Balance zwischen Tradition und Fortschritt, Rückschau und Ausblick, Bewahren und Erneuern wiederzufinden, was dringend notwendig ist, um der tatsächlich dramatischen Glaubens- und Kirchenkrise weltweit entgegenzuwirken, in der Hoffnung auf ein neues Pfingsten, auf einen neuen Geist unter Beistand des Heiligen Geistes für das gesamte Volk Gottes.

Kranemann bemängelt, dass das neue Dokument leider einen „Nebenschauplatz" behandele und an den wahren Problemen der Gläubigen völlig vorbeigehe. Das gilt ganz besonders für die gewaltige Krise des eucharistischen, des sakramentalen Lebens überhaupt. Notwendig sei, eine gottesdienstliche Sprache zu entwickeln, „die Gläubigen heute ermöglicht, Liturgie zu feiern". Was der großen Mehrheit des Volkes Gottes im Horizont moderner Welt­erfahrung auf den Nägeln brennt, taucht in dieser Diskussion überhaupt nicht auf. Statt Weite neue Enge? Die Instruktion jedenfalls wird - so Kranemann - „von der Mehrheit der Gläubigen und Bischöfe als Rückschritt empfunden".

CIG 21/2011

http://www.christ-in-der-gegenwart.de/aktuell/artikel_angebote_detail?k_beitrag=2980883

Zuletzt geändert am 20­.05.2011