22.11.2011 - katholisches.info

Papst errichtet neue Kommission für sakrale Kunst und Musik in der Liturgie – Liturgische Reform schreitet voran

(Vatikan) In den kommenden Wochen wird bei der Gottesdienstkongregation eine eigene „Kommission für sakrale Kunst und Musik“ errichtet. Es soll sich dabei nicht nur um irgendein Büro handeln, sondern um eine operative Mannschaft, die den Auftrag haben wird, in direktem Kontakt mit den Diözesen der Welt, Kirchenneubauten zu überprüfen. Ebenso soll sie die bei Gottesdiensten verwendeten Lieder und Musik nach ihrer Brauchbarkeit für die heilige Liturgie prüfen.

Kardinal Antonio Canizares Llovera, Präfekt der Gottesdienstkongregation, betrachtet diese Arbeit in Übereinstimmung mit Papst Benedikt XVI. als „sehr dringend“. Die Realität liege vor aller Augen sichtbar. „In den vergangenen Jahrzehnten wurden Kirchen gebaut, die mehr Multifunktionshallen entsprechen. Und zu oft gingen die Architekten, auch die Stars unter ihnen, bei ihren Entwürfen nicht von der katholischen Liturgie aus. Sie schufen damit Avantgarde-Bauten, die allem möglichen ähneln, außer einer Kirche“, kommentierte der italienische Vatikanist Andrea Tornielli die Entscheidung. „Betonklötze, Glaskästen, gewagte Formen, konfuse Raumeinteilung. Betritt man sie, wird der Blick auf alles gelenkt, nur nicht auf den Sinn des Heiligen und des Mysteriums. Der Tabernakel ist halb versteckt und seine Auffindung ähnelt manchmal einer wahren Schatzsuche. Religiöse Darstellungen (Statuen, Fresken, Ölbilder) von Heiligen, biblischen Ereignissen, Maria, Jesus, der Dreifaltigkeit sind geradezu verbannt. An ihre Stelle tritt meist eisige Leere.“

Das Errichtungsdekret wird in diesen Tagen in die Endfassung gebracht. Es wird genaue Angaben zu den Aufgabenbereichen enthalten, die sich ausschließlich auf die sakrale Kunst und Musik im liturgischen Rahmen beziehen, nicht auf die sakrale Kunst und Musik insgesamt. Die rechtlichen Zuständigkeiten der Gottesdienstkongregation in diesen Bereichen gehen direkt auf die Subkommission über.

Bekanntlich übertrug Papst Benedikt XVI. am 27. September 2011 mit dem Motu proprio Quaerit semper der Rota Romana, dem Berufungsgericht des Heiligen Stuhls, zwei neue Zuständigkeiten, die bis dahin bei der Gottesdienstkongregation lagen. Einmal die Annullierung von Priesterweihen, die ebenso Null und nichtig sein können wie Eheschließungen. Zweitens die Entbindung im Fall von geschlossenen, aber nicht vollzogenen Ehen. Zuständigkeiten, die bis dahin die Gottesdienstkongregation unter der Leitung von Kardinal Canizares nicht wenig beanspruchten.

Mit Quaerit semper wollte Benedikt XVI. die Gottesdienstkongregation entlasten, um sich mehr um ihre eigentlichen Aufgabenbereiche, nämlich die Liturgie zu kümmern. Im Sinne einer „Reform der Reform“, wie sie Papst Benedikt XVI. bereits als Kardinal als Notwendigkeit nannte, soll die Gottesdienstkongregation die ars celebrandi fördern und liturgischen Mißbräuchen und Fehlentwicklungen entgegenwirken. Das betrifft sowohl die Kirchenbauten, als auch die würdige und korrekte Zelebration des heiligen Meßopfers sowie die Auswahl und Förderung geeigneter sakraler Musik für die Liturgie.

Rom will jene liturgischen Mißbräuche abstellen, die in den vergangenen Jahrzehnten seit der Liturgiereform von 1970 Einzug gehalten und in einigen Punkten sogar gängige Praxis geworden sind. Es geht dabei darum, in Erinnerung zu rufen, daß diese Mißbräuche nicht im Einklang, sondern im Widerspruch zum Konzilsdokument Sacrosanctum Concilium entstanden sind.

Die Gottesdienstkongregation beabsichtigt daher, Grundlagenarbeit zu leisten und die Erneuerung von oben durch das Vorbild und von unten durch verstärkte Ausbildung zu fördern. Seminaristen, Priester, Ordensleute und Katecheten sollen im Sinne Papst Benedikts XVI. ausgebildet werden, um den Sinn des Heiligen und das Mysterium der Liturgie wirklich zu erfassen.

Papst Benedikt erteilt der Gottesdienstkongregation deshalb auch den Auftrag, einige liturgische Texte zu überprüfen, die nach 1970 veröffentlicht wurden. Darunter vor allem jene des Bußsakraments, das 1974 erschien. Sie sollen erneuert und aktualisiert werden, da inzwischen das neue Kirchenrecht, der neue Katechismus und weitere Dokumente erlassen worden sind.

Kardinal Canizares arbeitet dabei vor allem an der durchgängigen Wiederherstellung eines eindeutigen Primats der göttlichen Gnade vor der menschlichen Aktion. Gelegenheiten, sich mit diesen Themen zu beschäftigen, gibt es ausreichend. 2012 jährt sich zum 50. Mal der Beginn des Zweiten Vatikanischen Konzils, 2013 das halbe Jahrhundert seit der Verabschiedung der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium, „die Grundlage jeder liturgischen Erneuerung ist, um den kostbaren Schatz des Alten Ritus wieder zum Leuchten zu bringen“, wie die traditionsverbundene Internetseite Messa in latino schrieb.

„Es wird wahrscheinlich Zeit brauchen, bis weitreichende Ergebnisse der Erneuerung im gesamten Orbis Catholicus sichtbar werden. Bereits heute folgen viele Priester den Desiderata des Papstes und es zeigen sich bereits ausgezeichnete und vorbildhafte Ergebnisse. Entscheidend war der zündende Funke, der das Feuer entfacht, und dieser kam von Papst Benedikt XVI. unter anderem mit dem Motu proprio Summorum Pontificum.

http://www.katholisches.info/2011/11/22/papst-errichtet-neue-kommission-fur-sakrale-kunst-und-musik-in-der-liturgie-%E2%80%93-liturgische-reform-schreitet-voran/

Zuletzt geändert am 23­.11.2011