Kontroverse um Dekan Lappat und Pfarrer Enemoser

Viel Zustimmung durch zahlreiche Leserbriefe erhielten Dekan Reinhold Lappat und Pfarrer Helmut Enemoser für ihre mutige Kritik an der geplanten Kirchenreform. Aber auch Ablehnung. Nicht nur dass Bischof Konrad Zdarsa Dekan Lappat den Rücktritt nahe legte, auch in Leserbriefen an die Allgäuer Zeitung wurde ihm und auch Pfarrer Enemoser Bischofshetze, Aufwiegelung, Widerspruch gegen die Hl. Schrift und das Kirchenrecht sowie Ungehorsam vorgeworfen.

(WM) Den Leserbriefen über die beiden Geistlichen muss energisch widersprochen werden. Sie sind „kämpferisch“, ja, das stimmt, weil sich beide für einen fairen Dialog, für einen Ausgleich von Diözesanleitung und Kirchenbasis einsetzen. Aber Gehorsam sei ihnen ein Fremdwort , sie seien also ungehorsam, das ist nicht richtig. Sie sind gehorsam, nur wem? Sie hören auf die Schrift, sie hören auf das 2. Vatikanische Konzil, sie hören als Leiter ihrer Gemeinden auf ihr eigenes Gewissen. Außerdem: Hat nicht Bischof Konrad beim Amtsantritt ausdrücklich „Dialog“ gewünscht und versprochen?

Wer Wortgottesdienste am Sonntag einfordert an Orten, an denen keine Eucharistiefeier stattfindet, steht voll auf dem Fundament der  Kirche; und nicht – wie behauptet – im Widerspruch zum 2. Vatikanum. Und auch die Behauptung, in den Konzilstexten stünde nirgends, dass Laien am Sonntag Wortgottesdienste feiern sollen, ist nicht richtig. Denn das 2. Vatikanische Konzil hat in der Konstitution über die heilige Liturgie „Sacrosanctum Concilium" in Artikel 35/4 folgendes mit der Mehrheit von 2147 Ja- gegen 4 Nein-Stimmen angenommen:
„Zu fördern sind eigene Wortgottesdienste an den Vorabenden der höheren Feste, an Wochentagen….., sowie an Sonn- und Feiertagen, besonders da, wo kein Priester zur Verfügung steht; in diesem Fall soll ein Diakon oder ein anderer Beauftragter des Bischofs die Feier leiten.“
Ein Blick in die Weltkirche: Was tun Gemeinden in Afrika und Lateinamerika, wo der Priester nur einmal im Monat, vielleicht nur einmal im Viertel Jahr zur Eucharistiefeier kommen kann?

Zuletzt geändert am 20­.05.2012