Letzte Aktualisierung:  11. Februar  2011, PK
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Peter Knauer SJ


Das Weihesakrament

gemäß der »göttlichen Verfassung« der Kirche
 

Auf brasilianisch publiziert in:
Kairós, Revista Acadêmica da Prainha, Ano VII/2 Julho/Dezembro 2010 (ISSN 1807-5096), 312-325

Zusammenfassung:

Das Amt in der Kirche ist der institutionelle und letztlich »unverlierbare« (II. Vat., LG 27,2) Ausdruck dafür, dass der Glaube nicht nur für jeden einzelnen »vom Hören kommt« (vgl. Röm 10,17), sondern dass auch die Gemeinde als ganze sich den Glauben nicht selbst macht, sondern ihn überliefert bekommt. Amtsträger handeln »in persona Christi capitis« (II. Vat., PO 2,3) im Gegenüber zur Gemeinde als ganzer; aber auch jeder einzelne Glaubende handelt bei der Weitergabe des Glaubens immer »in persona Christi«. Die Wahrheit der weiterzusagenden Botschaft hängt nicht von Bedingungen wie dem Geschlecht des Verkünders ab. Als Glaubensaussagen kommen nur solche Aussagen in Frage, die sich als Selbstmitteilung Gottes verstehen lassen. Die Aussage, dass Frauen nicht zu Priestern geweiht werden können, lässt sich wohl nicht in dieser Weise verstehen; deshalb kann für diese Aussage auch nicht zu Recht Unfehlbarkeit beansprucht werden.

In dem zu Pfingsten 1994 veröffentlichten Apostolischen Schreiben »Ordinatio Sacerdotalis« von Papst Johannes Paul II. heißt es am Schluss: »Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Weisung zu halten haben.«

Auch die römische Kongregation für die Glaubenslehre hat in einer am 18. November 1995 veröffentlichten Verlautbarung die Lehre bekräftigt, nach der die Kirche nicht die Vollmacht habe, Frauen zur Priesterweihe zuzulassen. Diese Lehre erfordere eine endgültige Zustimmung, weil sie vom ordentlichen und universalen Lehramt »unfehlbar« vorgetragen worden sei. Zum Glaubensgut gehöre diese Lehre, insofern sie auf dem geschriebenen Wort Gottes gründe und in der Überlieferung der Kirche von Anfang an beständig gewahrt und angewandt worden sei.

Neuestens hat der Papst am 18. Mai 1998 das Motupropio »Ad tuendam fidem« unterzeichnet. In seinem offiziellen Kommentar weist Kardinal Ratzinger darauf hin, dass auch die »Lehrverkündigung über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe« unter diejenigen »definitiven« Auffassungen falle, von denen abzuweichen nun mit einer kirchlichen Strafe bedroht werden kann. Es ist allerdings zu fragen, ob die Androhung von Strafen heilsam sein kann, solange es nicht gelungen ist, inhaltlich auf alle Einwände einzugehen, und ob sie danach überhaupt noch notwendig wäre.

Selbst wenn man davon ausgeht, dass diese Lehrverkündigung definitiv ist, bleibt der Theologie doch die Aufgabe, die angegebenen Gründe zu untersuchen und, sollten sie sich als nicht ausreichend erweisen, nach besseren Gründen zu suchen.

Die Lehre von der nur Männern vorbehaltenen Priesterweihe erscheint vielen, obwohl sie immer wieder von Rom eingeschärft wird, auch nach Ablauf mehrerer Jahre noch immer und immer mehr in hohem Maß problematisch. Alle angegebenen Gründe sind bei näherem Zusehen weniger überzeugend, als es auf den ersten Blick scheinen möchte. Es scheint vor allem unklar, in welchem Sinn man sich dafür auf das »Wort Gottes« berufen kann und was überhaupt unter diesem Begriff »Wort Gottes« zu verstehen ist. Man kann ihn ja nicht in einem bloß formalen Sinn verstehen, wonach das »Wort Gottes« beliebige Inhalte haben kann, die sich zueinander rein additiv verhalten. Wollte man den Begriff »Wort Gottes« dennoch so verstehen, dann hätte man zum Beispiel zu Galileis Zeiten ebenso argumentieren können, dass unfehlbar anzunehmen sei, dass sich die Sonne um die Erde bewegt. Es sei »im Wort Gottes enthalten« und die Kirche habe dies von Anfang an »beständig geglaubt«. Damit hätte man aber sowohl den Sinn von »Wort Gottes« wie den von »Glauben« in erheblichem Maße verkannt.
 

In welchem Sinn sprechen wir von »Wort Gottes«?

In der bisherigen Auseinandersetzung ging es vorwiegend um die Frage, wie deutlich denn der vom Papst angesprochene Wille Christi tatsächlich in der Heiligen Schrift bezeugt sei. Darüber kann man sich, wie es scheint, endlos streiten. Es gibt verschiedene ungleich deutlichere »Willensäußerungen« Christi, z. B. dass man nicht schwören solle (Mt 5,34), dass sich niemand »Vater« oder »Lehrer« nennen lassen solle (Mt 22,9f) und viele andere. Sie werden gleichwohl in der heutigen Kirche zumindest in der formulierten Radikalität durchaus nicht als verbindlich angesehen. Wie kann diese offenkundig unterschiedliche Praxis der Rezeption erklärt und verstanden werden? Reicht es, darauf hinzuweisen, dass im einen Fall zur Verankerung in der Schrift die entsprechende Rezeption in der Tradition hinzukommt, in den anderen Fällen jedoch nicht? Wäre dann die Schrift noch als »Wort Gottes« im Sinn seiner Selbstmitteilung verstanden?

Die Endlosigkeit der Diskussion hat ihren Grund in einem fehlenden Sachkriterium. Deshalb kann man die Diskussion auch nicht durch ein Machtwort beenden. Es muss die grundlegendere Frage beantwortet werden: In welchem Sinn hat die Heilige Schrift Autorität? In welchem Sinn ist sie Wort Gottes? Was ist Wort Gottes genau?

Die folgenden Überlegungen gehen davon aus, dass als Wort Gottes im strengen Sinn nur die Selbstmitteilung Gottes in dem mitmenschlichen Wort der Weitergabe des Glaubens verstanden werden kann, der das Erfülltsein vom Heiligen Geist ist. Wort Gottes im strengen Sinn ist die gegenwärtige Weitergabe des Glaubens, die sich auf seine ursprüngliche Bezeugung in der Heiligen Schrift berufen kann. Auf diesem Fundament ruht auch die Amtsautorität auf.

Der Papst hat die Aufgabe, seine Brüder und Schwestern im Glauben zu stärken. Leider ist aber in den offiziellen Verlautbarungen der katholischen Kirche noch immer ungeklärt, welchen nicht bloß formalen, sondern inhaltlichen Kriterien er selber folgen muss, wenn er sich auf seine Amtsautorität beruft bzw. auf den Auftrag, seine Geschwister im Glauben zu stärken. Es kann sich dabei ja nicht bloß um ein sozusagen subjektives Empfinden handeln, mit der eigenen Deutung der Heiligen Schrift im Recht zu sein.

Für die Ausübung einer unfehlbaren Lehrautorität ist es nach dem Dogma des I. Vatikanums über die Unfehlbarkeit des Papstes (DH 3074) Vorbedingung, dass es um Aussagen im Bereich »des Glaubens und der Sitten« geht. Dieser Ausdruck wurde in der Kirchenkonstitution des II. Vatikanums, n. 25,1, dahingehend präzisiert, dass es um den »zu glaubenden Glauben und seine Anwendung auf die Sitten« gehe.

Der Glaube selbst ist eine Erkenntnis, die ein Erfülltsein vom Heiligen Geist ist und in der es um unsere Gemeinschaft mit Gott geht. Diese lässt sich nur als Hineingenommensein in die Liebe des Vaters zum Sohn verstehen. »Anwendung des Glaubens auf die Sitten« bedeutet dann: In bezug auf die Sitten wird als unfehlbar zu glauben gelehrt, dass nur solche Werke vor Gott gut sein können, die aus der Gemeinschaft mit ihm hervorgehen. Die Sittennormen als solche dagegen können nicht geglaubt werden, sondern sind als »natürliches Sittengesetz« Gegenstand von Vernunfterkenntnis.

Bereits nach der Lehre des I. Vatikanums unterscheiden sich Glaubens- und Vernunfterkenntnis nicht nur in der Erkenntnisweise, sondern auch im Gegenstand (DH 3015). Was von der Vernunft erkannt werden kann, kann daher nicht zum Glaubensgegenstand werden; und umgekehrt kann auch ein Glaubensgegenstand weder in einen Vernunftgegenstand übergehen noch gleichzeitig Vernunft- und Glaubensgegenstand sein.

Gegenstand der Unfehlbarkeit des Glaubens kann nur das sein, was sich als Selbstmitteilung Gottes verstehen lässt. Dagegen ist alles von Gott Verschiedene »Welt« und als solche Gegenstand nur der Vernunft. Vernunft ist die Fähigkeit zu gewissenhaftem und verantwortlichem Denken in der Bereitschaft zu kritischer Auseinandersetzung mit jedermann.

Nach der Lehre der Kirche bezieht sich die Unfehlbarkeit des Glaubens und seiner Darlegung durch den Papst allein auf den Glauben selbst und seine Anwendung auf die Sitten. Es trifft deshalb nicht zu, dass auch andere Dinge als die Selbstmitteilung Gottes mit der Unfehlbarkeit des Glaubens gelehrt werden oder Gegenstand von Glaubenstradition sein können. Es mag neben den eigentlichen Glaubenswahrheiten Vernunftwahrheiten geben, die von der Kirche »definitiv« gelehrt werden, weil sie vom Glauben vorausgesetzt werden und der Glaube ohne sie keinen Bestand haben könnte. Aber sie bleiben trotzdem Vernunftwahrheiten und können nicht zu Glaubenswahrheiten werden.

So ist etwa unser eigenes Geschaffensein Vernunftgegenstand. Unser Geschaffensein ist mit unserem Sein identisch; denn wir sind genau in dem Maß geschaffen, in dem wir sind. Dies lässt sich mit der Vernunft erkennen und kann somit nach DH 3015 kein Glaubensgegenstand sein. Erst das »in Christus« unseres Geschaffenseins ist Gegenstand des Glaubens. Dieses unser Begnadetsein hat sein Maß nicht an der Welt, sondern am Sohn und ist deshalb an der Welt nicht abzulesen, sondern wird allein durch das Wort dem Glauben allein offenbar.

Auch das Menschsein Jesu ist kein Glaubens-, sondern ein Vernunftgegenstand. dass Jesus von Nazaret gelebt hat, ist wie die Existenz der von ihm ausgehenden Botschaft Gegenstand historischen Wissens.

Dagegen kann die Wahrheit seiner Botschaft nur in dem Glauben geglaubt werden, der das Erfülltsein vom Heiligen Geist ist. Ebenso verhält es sich mit der Gottessohnschaft Jesu. Wir glauben in bezug auf diesen historischen Menschen Jesus von Nazaret, dass er Gottes Sohn ist. An seine Gottessohnschaft glauben bedeutet, sich aufgrund seines Wortes in die Liebe des Vaters zu ihm hineingenommen zu wissen. Dann müssen wir uns nicht mehr von der Angst um uns selbst leiten lassen, die uns sonst immer wieder unmenschlich werden lässt. Um uns dieses Anteilhaben an seinem Verhältnis zum Vater sagen zu können, hat der Sohn Gottes unsere Menschennatur angenommen.

Mit Recht hat die Kirche deshalb bisher in ungebrochener Tradition von ihren Anfängen bis heute immer von der »Menschwerdung« des Sohnes Gottes gesprochen und nicht etwa von seiner Mannwerdung. Der Sohn Gottes ist Mensch geworden, um uns in menschlichem Wort und mit seinem Leben bezeugen zu können, dass wir im Glauben an seinem Verhältnis zum Vater teilhaben und so in Gott geborgen sind. Für diese Botschaft hat er sein Leben gegeben. Die von Jesus bezeugte und in seinem Wort zur Gegebenheit kommende Liebe Gottes gilt unterschiedslos allen Menschen. Die ganze Existenz jedes Menschen ist in die Gemeinschaft mit Gott aufgenommen; diese hat gleichwohl nicht an irgendwelchen geschaffenen Qualitäten ihr Maß.

In unserem Anteilhaben am Gottesverhältnis Jesu und damit in unserem Erfülltsein vom Heiligen Geist ist der ganze Glaube zusammengefasst. Alles, was wir glauben, muss sich auf diese Grundaussage zurückführen lassen. Nichts weniger und nichts darüber hinaus kann Glaubensgegenstand sein.
 

Für die Wahrheit des Wortes ist das Geschlecht der Verkündenden nicht von Belang

Die in der christlichen Botschaft verkündete Liebe Gottes zur Welt hat grundsätzlich ihr Maß nicht an der Welt. Sie ist vielmehr die ewige Liebe des Vaters zum Sohn, in die wir bereits hineingeschaffen worden sind. Diese Geborgenheit in der Gemeinschaft mit Gott kann man nicht an der Welt ablesen, sondern man kann sie nur in der Weise des Wortes erfahren. Gottes Heilshandeln an uns geschieht deshalb in der Weise des Wortes. Auch die Sakramente wirken aufgrund des mit ihnen verbundenen Wortes; sie sind die Zeichen des angenommenen Wortes Gottes. Für die Wahrheit des Wortes aber sind Eigenschaften des Sprechenden wie Geschlecht, Augenfarbe oder Körpergröße nicht von Belang.

Keine geschaffene Qualität kann ausreichen, Gemeinschaft mit Gott zu begründen. Dass Gott sich der Welt zuwendet, lässt sich nur so verstehen, dass die Welt in eine Beziehung Gottes auf Gott, des Vaters zum Sohn, aufgenommen wird. Gottes Liebe zur Welt hat an keiner geschaffenen Qualität ihr Maß, nicht einmal am Menschsein Jesu.

Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es zwar: »In seiner Seele wie in seinem Leibe bringt folglich Christus das Leben der heiligsten Dreifaltigkeit menschlich zum Ausdruck« (n. 470). Diese Aussage wäre jedoch, wenn sie im Sinn direkter Ablesbarkeit gemeint sein sollte, nicht unproblematisch. Man kann Jesus die Gottessohnschaft und sein Verhältnis zum Vater nicht ansehen, sondern kann beides nur aufgrund seines Wortes glauben. Sonst hätten die Herrscher dieser Welt die Gottessohnschaft »sehen« können und hätten ihn nicht gekreuzigt (vgl. 1 Kor 2,8). Tatsächlich wird die Gottessohnschaft Jesu nur im Heiligen Geist erkannt: »Niemand kann sagen: ›Jesus ist Herr‹, außer im Heiligen Geist« (1 Kor 12,3). Sie kann nicht an seinen irdischen Eigenschaften abgelesen werden.

Ebenfalls missverständlich schreibt der Katechismus weiter: »In der Tat bringen die individuellen Besonderheiten des Leibes Christi die göttliche Person des Gottessohnes zum Ausdruck.« (n. 477) Es sind uns jedoch von vornherein so gut wie überhaupt keine individuellen, leiblichen Besonderheiten Jesu in den Evangelien überliefert. Wir kennen weder seine Körpergröße noch seine Augen- oder Haarfarbe; wir wissen nicht einmal sein genaues Alter bei seinem Tod am Kreuz. Soll man behaupten, dass für den Glauben entscheidende Sachverhalte nicht überliefert worden sind? Für die Erkenntnis der Wahrheit dessen, was Jesus uns mitzuteilen gesandt worden ist, sind alle diese Eigenschaften ohne Bedeutung. Genauso unwichtig für die Wahrheit seiner Botschaft ist auch die Tatsache, dass er ein Mann war.

Im Glauben an Jesus Christus geht es nicht um die »individuellen Besonderheiten seines Leibes«, sondern darum, sich aufgrund seines geschichtlich und sogar sinnenhaft und damit leiblich begegenden Wortes in sein Verhältnis zum Vater aufgenommen zu wissen. Dieses Wort begegnet in der heutigen Glaubensverkündigung, also wo immer der Glaube an Jesus Christus weitergegeben wird. Darin allein, dass er Urheber desjenigen Glaubens ist, der das Anteilhaben an seinem Verhältnis zu Gott ist, ist die ganze geschichtliche Bedeutung Jesu für den Glauben zusammengefasst.

Auf das in der Sicht der Glaubenskongregation tragende Argument, dass Jesus nur Männer zu Aposteln berufen habe, wäre zu antworten, dass er auch nur Hebräer erwählt hat. Daraus folgt nichts für den Glauben, wie schon die Auseinandersetzung der Urkirche um die Taufe von Heidenchristen gezeigt hat.

Auch geht es weder in der Rede von der Vaterschaft Gottes noch in der von der ewigen Gottessohnschaft Jesu um »Männlichkeit«. Das große Glaubensbekenntnis sagt vom Sohn Gottes, er sei aus dem Vater »geboren« vor aller Zeit. Die Heilige Schrift schreibt Gott mit dem Begriff der Barmherzigkeit ein mütterliches Erbarmen zu (hebr. rachamim = die Gebärmutter, der Mutterschoß). Wie von vielen Autoren in der Vergangenheit bezeugt, kann also keineswegs davon die Rede sein, dass die Bibel ausschließlich männliche Attribute zur Kennzeichnung der Vaterschaft Gottes gebraucht.

Bereits am 15. Oktober 1976 hatte die Glaubenskongregation in ihrer Erklärung »Inter insigniores« zur Frage der Nichtweihbarkeit von Frauen geschrieben: »Jedoch ist das fleischgewordene Wort männlich; dieser Umstand beruht freilich auf einer Tatsache, die, ohne dass sie eine vorrangige Stellung des Mannes gegenüber der Frau mit sich brächte, vom Heilsplan nicht getrennt werden kann: denn sie steht im Einklang mit dem Gesamtplan Gottes – wie er von Gott geoffenbart wurde -, dessen Kern das Geheimnis des Bundes ist.« (DH 4061) – Das Geheimnis des Bundes besteht aber gerade darin, dass wir Menschen in einer Weise Gemeinschaft mit Gott haben, dass dies durch keine geschöpfliche Qualität begründet wird. Die Männlichkeit Jesu ist in keiner Weise konstitutiv für das Geheimnis des Bundes, das darin besteht, dass Gott uns mit der Liebe annimmt, in der er ihm von Ewigkeit her zugewandt ist. Das eigentliche Geheimnis der Kirche besteht deshalb darin, dass der Heilige Geist ein und derselbe in Christus und in den Christen ist (vgl. II. Vatikanum, Dogmatische Konstitution über die Kirche, n. 7,6: »ein und derselbe in Haupt und Gliedern«). Aber dies ist geschlechtsunabhängig. Vom Heilsplan nicht getrennt werden kann, dass sowohl Männer wie Frauen mit Gott Gemeinschaft haben; aber deshalb hängt diese Gemeinschaft doch in keiner Weise an ihrem Mann- oder Frausein.
 

Das Amt stellt dar, dass auch der Glaube aller zusammen noch immer vom Hören kommt

Für die Erfordernisse zum kirchlichen Amt muss man aus dem Wesen des kirchlichen Amtes argumentieren, wie es sich aus der Einsicht ergibt, dass Gott in der Weise des Wortes an uns handelt. Die Kirche ist das fortdauernde Geschehen der Weitergabe des Wortes Gottes, und dies macht auch ihre »göttliche Verfassung« aus. Worin besteht gemäß dieser Verfassung die Grundstruktur des Amtes in der Kirche, die nach der Kirchenkonstitution des II. Vatikanums n. 27,2 so mit dem Glauben an Jesus Christus eins ist, dass sie »unverlierbar« ist?

Allen Christen kommt die Aufgabe zu, Gottes gutes Wort weiterzusagen. Bereits dies geschieht immer in der Autorität Christi. Demgegenüber ist das besondere Amt in der Kirche so begründet: Es muss deutlich werden können, dass auch der Glaube aller zusammen nicht von ihnen selbst hergestellt wird, sondern wie der eines jeden einzelnen noch immer vom Hören kommt. Damit möglichst deutlich wird, dass auch der Glaube aller zusammen ein überlieferter Glaube ist, wird das besondere Amt in der katholischen Kirche von bisherigen Amtsträgern übertragen. Sie handeln »in der Autorität Christi als Haupt«.

»In der Autorität Christi« handelt jeder Christ, der den Glauben weitergibt. Die Amtsträger dagegen handeln »in der Autorität Christi als Haupt« (II. Vatikanum, Dekret über Dienst und Leben der Priester, n. 2,3), insofern sie das Wort gegenüber der ganzen Gemeinde als dem »Leib« verkünden. Aber auch sie vertreten Jesus von Nazaret nicht in seiner Männlichkeit, sondern in der Wahrheit seiner Botschaft, dass wir in die Liebe des Vaters zu ihm aufgenommen sind und uns somit von Gott bedingungslos und verlässlich geliebt wissen können.

Das durch die Weihe übertragene besondere Amt in der Kirche unterscheidet sich vom gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen nicht dem Grad nach, sondern dem Wesen nach (II. Vatikanum, Dogmatische Konstitution über die Kirche, n. 10,2). Damit ist nicht, wie man häufig zu meinen scheint, ein besonders großer gradueller Unterschied gemeint, sondern gerade im Gegensatz dazu die Tatsache, dass ein Dienst am Glauben nicht dasselbe wie der Glaube selbst ist. Ein Wesensunterschied kann nicht zugleich ein nur gradueller Unterschied sein. Ein bloß gradueller Unterschied zwischen dem gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen und dem Amtspriestertum ist deshalb ausgeschlossen.

Ich habe einmal einen französischen Bischof sein Amt mit diesen Worten kennzeichnen gehört: »Faire circuler la Parole«. Wenn es den Amtsträgern gelingt, dazu beizutragen, dass die Glaubenden einander das Wort Gottes sagen, dann wird die Kirche blühen. Dagegen siecht sie dahin, wo die Amtsträger das Wort Gottes für sich monopolisieren.

Für sich selbst sind auch die Amtsträger auf den Dienst anderer angewiesen; z. B. kann sich niemand, nicht einmal der Papst, selber die Lossprechung von seinen Sünden erteilen. Niemand ist sich selber Priester.

In allen diesen Grundbestimmungen des Amtspriestertums ist nichts über die Forderung einer Geschlechtszugehörigkeit gesagt. Weit davon entfernt, dass ein Verbot der Weihe von Frauen in der Schrift begründet wäre (dafür gibt es keine Schriftstellen), lehrt Paulus vielmehr ausdrücklich: »Es gibt nicht mehr Juden und Griechen, nicht Sklaven und Freie, nicht Mann und Frau; denn ihr alle seid ›einer‹ in Christus Jesus.« (Gal 3,28) Jesus hat nicht nur Männer, sondern auch z. B. Maria Magdalena gesandt, indem er sie mit der Auferstehungsbotschaft an seine Brüder beauftragte (Joh 20,17). Wenn er sie sendet, seinen Geschwistern zu sagen, er gehe zu seinem und ihrem Vater, seinem und ihrem Gott, dann will er auch nicht das Verhältnis der Christen zu Gott von seinem eigenen Verhältnis zu ihm unterscheiden, sondern gerade umgekehrt damit in eins setzen; im Urtext steht (im Unterschied zu dem, was die Einheitsübersetzung insinuiert) das Wort für die Präposition "zu" nur ein einziges Mal. Die Menschen sind in sein Verhältnis zum Vater aufgenommen.

Geschlecht, Rasse, Klassenzugehörigkeit und Herkunft sind für den Glauben irrelevant. Die Wahrheit des Wortes Gottes hängt definitiv nicht von der Männlichkeit des Verkünders ab.
 

Der Glaube setzt sich nicht additiv zusammen

Aufgrund der beschriebenen begrifflichen Unklarheiten könnte die Erklärung der Glaubenskongregation den Eindruck erwecken, der Glaube setze sich aus einer Vielheit von zueinander zu addierenden Einzelaussagen zusammen. Diese würden streng genommen nicht in einem notwendigen Zusammenhang stehen und deshalb alle einzeln eingesammelt werden müssen, bis man schließlich den »vollständigen«, »unverkürzten« Glauben zusammen hat. Aber dies wäre ein sehr problematisches Glaubensverständnis, das den Glauben seiner gewissmachenden und erlösenden Kraft beraubte. Jeder einzelne Christ müsste ständig befürchten, nicht den ganzen Glauben in seiner Vollständigkeit übernommen zu haben.

Der christliche Glaube ist nicht ein aus vielen Teilen zusammengesetztes Ganzes, sondern alle einzelnen Glaubensaussagen können immer nur Entfaltung ein und desselben Grundgeheimnisses sein, dass Gott uns Gemeinschaft mit sich schenkt. Wir sind in die Liebe des Vaters zum Sohn aufgenommen und erfahren dies durch die Menschwerdung des Sohnes; der Glaube selbst ist das offenbare Erfülltsein vom Heiligen Geist, der die Christen mit Christus und untereinander vereint.

Es ist nicht möglich, solchen Glauben »zu verkürzen«; die Furcht vor einer Verkürzung des Glaubens geht von unzutreffenden Voraussetzungen aus. Vielmehr gilt, dass alle als Glaubensaussagen verstehbaren Aussagen einander gegenseitig implizieren. Sie sind ja immer nur die Entfaltung ein und desselben einen Grundgeheimnisses unserer Gemeinschaft mit Gott. In einem solchen Verständnis wäre der Glaube von vornherein vor »Verkürzungen« geschützt.

Ein bloß additives Verständnis von Glaubenswahrheiten würde aber, wenn man die Unmöglichkeit der Priesterweihe für Frauen dafür als exemplarisch nähme, sehr bedenkliche Konsequenzen für die Glaubensgewissheit insgesamt zeitigen.

Die Unfehlbarkeit hätte in diesem falschen Verständnis als letzte Garantie nur das subjektive Empfinden des Papstes, mit seiner jeweiligen Auffassung im Recht zu sein. dass die Befürchtung eines solchen Missverständnisses nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigt eine Aussage von Paul VI. vor seiner Enzyklika »Humanae vitae« zur Frage der Empfängnisverhütung. Er erklärte, die bisherigen Normen blieben in Geltung, »wenigstens solange wir uns nicht im Gewissen verpflichtet fühlen, sie zu ändern« (AAS 56 [1964] 588f). Dies war reiner Subjektivismus. Das kann mit dem Charisma der Unfehlbarkeit nicht gemeint sein. Es kann auch nicht der Sinn der Unfehlbarkeit sein, dass sich spätere Päpste an Aussagen ihrer Vorgänger gebunden fühlen müssen, die auf solche Weise zustandegekommen sind.
 

Worin besteht die Unfehlbarkeit des Glaubens?

In Wirklichkeit beruht die Unfehlbarkeit aller Glaubensverkündigung darauf, dass in dem Wort selbst, das den Glauben weitergibt, genau das geschieht, wovon es spricht, nämlich Gottes offenbare liebevolle Zuwendung zu uns Menschen. Deshalb ist dieses Wort vom Geist erfüllt; es ist deshalb, wenn überhaupt, dann im ganz präzisen Sinn »aus sich«, nämlich aufgrund der in ihm bestehenden Identität von Vollzug und Inhalt, und nicht erst »aufgrund der Zustimmung der Kirche« wahr. Kein anderes Wort als das des wirklichen Glaubens lässt sich als Selbstmitteilung Gottes verstehen. Umgekehrt ist deshalb auch für alle überhaupt als Glaubensaussagen verstehbaren Aussagen schlechthinnige Verlässlichkeit, eben »Unfehlbarkeit« zu beanspruchen, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich definiert worden sind oder nicht.

Der Glaube an Jesus Christus als den geliebten Sohn Gottes ist genauso verlässlich, wenn eine Mutter diesen Glauben ihrem Kind weitergibt, als wenn ihn der Papst selber verkündet. Die christliche Botschaft wird zwar nur im Glauben der Kirche als Wort Gottes erkannt (der »assensus« der Kirche kann ihr nicht fehlen [II. Vat., Kirchenkonstitution n. 25,3]), aber sie wird nicht erst durch den Glauben der Kirche zum Wort Gottes gemacht (sie hat also ihren Wort-Gottes-Charakter »non ex consensu ecclesiae« [ebd. und bereits I. Vat., DH 3074]). Alle kirchliche Unfehlbarkeit hat ihren eigentlichen Grund darin, dass die christliche Botschaft von etwas spricht, was in ihr selber geschieht. Nur so ist sie als Selbstmitteilung Gottes verstehbar.

Wenn zum Beispiel das II. Vatikanum fast beiläufig in einem Nebensatz formuliert hat, der Heilige Geist sei ein und derselbe in Haupt und Gliedern (Kirchenkonstitution n. 7,7), dann handelt es sich offenbar um eine Aussage, die sich gar nicht anders denn als unfehlbar verstehen lässt, obwohl sie nicht eigens als solche definiert worden ist.

Die von der Glaubenskongregation als Glaubensaussage behauptete Aussage, dass Frauen nicht geweiht werden können, scheint jedoch bei näherem Zusehen als Glaubensaussage im Sinn der göttlichen Selbstmitteilung in keiner Weise verständlich zu sein. Es gelingt auch bei bestem Willen nicht, sie als Selbstmitteilung Gottes zu verstehen, also als ein Wort, in dem Gott sich selbst in unser Herz gibt. Deshalb kann sie gar nicht als unfehlbar im Sinn des Glaubens verstanden werden, und es ist auch nicht möglich, ihr durch Definition diese Qualität nachträglich zu verleihen. Würde eine nicht als Glaubensaussage verständliche Aussage rein formal definiert, so bliebe sie dennoch weiterhin als Glaubensaussage unverständlich. Durch die Definition wäre nicht eine falsche Glaubensaussage zustandegekommen, sondern sie hätte gar keinen verstehbaren Glaubensinhalt. Sie ließe sich dann nur als bloßes Menschenwort verstehen, aber nicht als Wort des Glaubens. Ähnlich hatte Petrus einmal in vermeintlicher Frömmigkeit (»Das soll Gott verhüten, Herr!«) das Kreuz zurückgewiesen (vgl. Mt 16,22); aber er musste sich von dieser Auffassung bekehren.

Es wäre darum dringend zu wünschen, dass man sich um der Reinheit des Glaubens und seiner Verstehbarkeit willen deutlicher über die Kriterien der Unfehlbarkeit Rechenschaft gäbe und sie öffentlich benennte. Auch ein Papst und die römische Kongregation für die Glaubenslehre verfügen für den Glauben über keine anderen Erkenntnisquellen als die ganze übrige Kirche.

Ohne diese Kriterien bliebe auch der Papst selbst immer in Gefahr, zum Sprecher nur vermeintlich frommer, aber tatsächlich bloßer Menschengedanken instrumentalisiert zu werden (vgl. Mt 16,23).
 

Das Vorbild der Urkirche für die Lösung solcher Fragen

Die Frage, ob auch Frauen fähig sind, durch die Weihe das Amt in der Kirche übertragen zu bekommen, hat große Ähnlichkeit mit einer anderen Frage, der sich bereits die Urkirche stellen musste. Es heißt in der Apostelgeschichte: »Bei der Verfolgung, die wegen Stephanus entstanden war, kamen die Versprengten bis nach Phönizien, Zypern und Antiochia; doch verkündeten sie das Wort nur den Juden. Einige aber von ihnen, die aus Zypern und Zyrene stammten, verkündeten, als sie nach Antiochia kamen, auch den Griechen das Evangelium von Jesus, dem Herrn. Die Nachricht davon kam der Gemeinde von Jerusalem zu Ohren.« (Apg 11,19-20) Offenbar hatten die Betreffenden es nicht für nötig gehalten, sich von ihrer Kirchenleitung die Erlaubnis dafür geben zu lassen. Die Nachricht löste jedoch in Jerusalem helles Entsetzen aus.

Ähnlich war man bereits zuvor entsetzt gewesen, als sogar Petrus selber den Heiden Kornelius getauft hatte: »Als nun Petrus nach Jerusalem kam, hielten ihm die gläubig gewordenen Juden vor: Du hast das Haus von Unbeschnittenen betreten und hast mit ihnen gegessen.« (Apg 11,2-3) Petrus verteidigte sich mit dem Hinweis: »Während ich redete, kam der Heilige Geist auf sie herab, wie am Anfang auf uns. ... Wenn nun Gott ihnen die gleiche Gabe verliehen hat wie uns, als wir zum Glauben an Jesus Christus kamen: wer bin ich, dass ich Gott hindern könnte?« (Apg 11,15-17).

Eine entsprechende Lösung ergab sich für Antiochia. Als der aus Jerusalem dorthin gesandte Barnabas dort »ankam und die Gnade Gottes sah, freute er sich und ermahnte alle, dem Herrn treu zu bleiben, wie sie es sich vorgenommen hatten. Denn er war ein trefflicher Mann, erfüllt vom Heiligen Geist und von Glauben.«

Die katholische Kirche erkennt an, dass auch Christen anderer Konfessionen an Jesus Christus glauben (vgl. Ökumenismusdekret n. 3,1). Sie erklärt an anderer Stelle, die Gesamtheit der Glaubenden könne im Glauben nicht irren (Kirchenkonstitution n. 12,1). Liest man beides zusammen, muss man davon ausgehen, dass die eine Kirche Christi in allen Glaubensgemeinschaften präsent ist, in denen an Jesus Christus als den Sohn Gottes geglaubt wird. Der Glaube an Jesus Christus ist, wo immer er überhaupt besteht, schlechthin ein und derselbe. Unterschiedlich sind nur die Sprachen des Glaubens (für die es leider noch immer an kundigen Dolmetschern fehlt). Wo die einen Kirchen ausdrücklich das zu leugnen scheinen, was die anderen Kirchen lehren, ist damit zu rechnen, dass das von der einen Seite Abgelehnte nicht wirklich genau das ist, was die andere Seite meint. Es werden nur mögliche Missverständnisse im Grunde mit Recht abgelehnt.

Die immer noch bestehende Trennung der Christen ist am meisten darauf zurückzuführen, dass man den Glauben für ein aus vielen Einzelteilen zusammengesetztes Ganzes hält, anstatt seine innere Einheit zu erkennen und anzuerkennen. Ein Beispiel dafür ist in der gegenwärtigen Diskussion um die Rechtfertigungslehre der Einwand, die Rechtfertigungslehre (dass der Maßstab der Liebe Gottes zu uns Jesus Christus selbst ist und nicht irgendeine geschaffene Qualität) müsse in das umfassendere Kriterium des »auf Christus als Mittelpunkt ausgerichteten und in der lebendigen Kirche und ihrem sakramentalen Leben verwurzelten Bekenntnisses des dreieinigen Gottes« eingeordnet werden, während sie doch von vornherein gar nichts anderes ist als eben dieses Bekenntnis in anderen Worten. Es kann keine zur rechtverstandenen Rechtfertigungslehre zusätzlichen Kriterien geben.

Es gibt also andere christlichen Kirchen, in denen die eine Kirche Christi wie in der römisch-katholischen wahrhaft gegenwärtig ist; deshalb anerkennt die römisch-katholische Kirche, dass der Heilige Geist »sich gewürdigt« hat, auch diese anderen Kirchen »als Mittel des Heils zu gebrauchen« (II. Vatikanum, Dekret über den Ökumenismus, n. 3,4). In diesen Kirchen hat man eine ähnliche Erfahrung gemacht, wie die, welche in der Apostelgeschichte für Barnabas ausschlaggebend war. Auch in von Frauen geleiteten Gottesdiensten werden, wenn wirklich der Glaube als unser Anteilhaben am Gottesverhältnis Jesu verkündet wird, alle im Glauben bestärkt.

Im Anschluss an Apg 11,17 könnte man fragen: Wer will es sich zuschulden kommen lassen, Gott zu hindern? Welcher vorangehenden Bekehrung auch des Petrus bedarf es gerade nach Lukas 22,32, um die Geschwister tatsächlich wieder zu stärken?

Die verbindliche Tradition der Kirche besteht in der Weitergabe des Glaubens an die Selbstmitteilung Gottes im Wort und im Sakrament als dem Zeichen des angenommenen Wortes. Es gibt aber weder in der Schrift noch in der Tradition der Kirche eine verlässliche Grundlage dafür, Frauen den Zugang zum Amt in der Kirche zu verweigern. Eine solche Grundlage durch eine Strafandrohung ersetzen zu wollen, würde der Kirche schweren Schaden zufügen.


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