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Das Zölibatsgesetz - Anspruch und Wirklichkeit Ernst Sillmann Das Zölibatsgesetz als kirchenpolitische Maßnahme Zunächst einmal ist festzuhalten, dass wir es beim Zölibatsgesetz, also dem Eheverbot für Priester, mit kirchlicher Innenpolitik zu tun haben. Das zeigte sich schon, als das Zölibatsgesetz im Jahr 1139 vom Zweiten Lateran-Konzil beschlossen wurde. Es ging damals darum, dass die Konzilsväter der Gefahr einer Umwandlung des Kirchenbesitzes in Familienbesitz vorbeugen wollten; bei den sog. Reichslehen des weltlichen Adels war der Übergang in erblichen Familienbesitz nämlich bereits passiert.Aus heutiger Sicht sollte man aber noch etwas hinzufügen: Das Zölibatsgesetz hatte zur Zeit seiner Entstehung auch die Wirkung, dass eine völlige Verweltlichung des Klerus verhindert wurde. Bei der engen Verzahnung zwischen Papstkirche und Kaiserreich im mittelalterlichen Reichskirchensystem war der Eintritt in den geistlichen Stand nämlich auch unter ganz weltlichen Gesichtspunkten äußerst lohnend. (Noch im 18. Jahrhundert beteuerte ein französischer Bischof, Bischof zu sein sei eine herrliche Sache, wenn nicht das lästige tägliche Messelesen wäre.) Unter solchen Umständen konnte die Zölibatsverpflichtung des Klerus als Anleihe aus dem Mönchtum eine gewisse Gegensteuerung bedeuten. Auch in dieser Hinsicht war die Zölibatsvorschrift also von Anfang an eine kirchenpolitische Maßnahme und sie ist es bis heute geblieben.Von kirchenpolitischen Entscheidungen muss man erwarten, dass sie mit dem Glauben vereinbar sind. Für die mittelalterliche Kirchenpolitik trifft das nach heutigen Maßstäben vielfach nicht zu (Kreuzzüge, Judenverfolgungen, Ketzerverbrennung, militanter päpstlicher Anspruch auf die Weltherrschaft). Auch die Zölibatsgesetzgebung hat ihren Ursprung in diesen Jahrhunderten. Bei ihrer späteren Ausgestaltung hat sich die Kirche immer wieder bemüht, die Vereinbarkeit mit dem Glauben zu wahren. Dabei ging sie jedoch ständig von einigen Annahmen aus, die sich heute bei genauem Hinsehen als Kurzschlüsse erweisen. Auf die drei wichtigsten muss ich etwas ausführlicher eingehen. Kurzschluss 1: Die Freiwilligkeit des Zölibatsversprechens Um dem Eheverbot für Priester den Charakter eines äußeren Zwangs zu nehmen, ist die Kirche dazu übergegangen, von den Priesterkandidaten vor der Weihe eine Selbstverpflichtung zum Zölibat zu verlangen, das Zölibatsversprechen. Der Kurzschluss besteht dabei in der Annahme, durch das Versprechen würde der Zölibat zu etwas Freiwilligem. In Wirklichkeit ändert das vorgeschriebene Versprechen nicht das Geringste an der Tatsache, dass sich nicht die Priester für den Zölibat entschieden haben - sie wurden dabei nie gefragt -, sondern dass die Kirche über sie entschieden hat, dass der Zölibat zu ihren Berufspflichten gehört. Das Zölibatsversprechen ist deshalb nichts weiter als die Bereitschaftserklärung, diese vorgegebene Berufspflicht zu übernehmen. Der Grad der inneren Zustimmung ist dabei überhaupt nicht mehr mit moralischer Gewissheit messbar; nicht einmal die Betroffenen selbst können das.Das bedeutet nicht, dass man sich auf das Zölibatsversprechen von vornherein gar nicht einlassen dürfte. Zu beanstanden ist aber, dass die Priesterkandidaten bei der Vorbereitung auf das Zölibatsversprechen nicht mit aller Deutlichkeit auf das Risiko hingewiesen werden, das sie eingehen, wenn sie sich lebenslang an eine Entscheidung binden, die sie nicht aus eigenem Antrieb, sondern aufgrund einer kirchlichen Vorschrift getroffen haben. Warum wurde beispielsweise noch nie ein verheirateter und deshalb suspendierter Priester zu einem offenen Gespräch mit Alumnen eingeladen? Warum ist das geradezu undenkbar? Kurzschluss 2: Der Zölibat als sexuelle Enthaltsamkeit Selbstverständlich versteht die Kirche unter dem Zölibat nicht nur Ehelosigkeit, sondern auch sexuelle Enthaltsamkeit. Soweit der Anspruch. In Wirklichkeit sind aber Ehelosigkeit und sexuelle Enthaltsamkeit nicht dasselbe, und das hat Folgen bei den praktischen Konsequenzen des Zölibatsgesetzes. Um es kurz zu machen: In der Praxis ergibt sich daraus eine Umkehrung der Moralbegriffe; sie werden für Priester regelrecht auf den Kopf gestellt. Die VkPF hat das einmal in einer Presseerklärung so ausgedrückt: Die einzige sexuelle Verfehlung, die einen Priester unweigerlich seinen Beruf kostet, ist ein geordnetes Eheleben. Das klingt provokant, gibt aber leider exakt die Wirklichkeit wieder. Seinen kirchlichen Beruf gefährdet ein Priester nicht, wenn er sexuell nicht enthaltsam lebt, sondern erst dann, wenn er sich herausnimmt, Sexualität im Einklang mit den kirchlichen Moralvorstellungen leben zu wollen, also in einer Ehe Kurzschluss 3: Die spirituelle Begründung des vorgeschriebenen Zölibats Ein katholischer Dogmatikprofessor hat in einem Buch über Ekklesiologie, also über die Lehre von der Kirche, sinngemäß festgestellt: Der einzige stichhaltige Grund für die Zölibatsvorschrift lautet: Einen Unverheirateten kann man im Beruf leichter verheizen. Dieses Argument leuchtet sofort ein. Andererseits betont aber Papst Benedikt in seinem Apostolischen Schreiben über die Eucharistie im Anschluss an die letzte Bischofssynode, dass es "nicht ausreicht, den priesterlichen Zölibat unter rein funktionalen Gesichtspunkten zu verstehen". Es gibt deshalb wohl ein Dutzend unterschiedlicher Zölibatsargumente mit theologischem oder spirituellem Anspruch, sodass ich gar nicht auf jedes einzelne gesondert eingehen kann; wahrscheinlich sind mir nicht einmal alle bekannt. Jeder Priesterkandidat kann sich aus diesem Angebot den Gedanken aussuchen, der seinem eigenen geistlichen Geschmack am ehesten entspricht. Überzeugend ist allerdings keines dieser Argumente. Als Nachweis greife ich den Gedanken auf, den der amtierende Papst in dem erwähnten Apostolischen Schreiben in den Mittelpunkt stellt. Es heißt dort, "dass das Amtspriestertum durch die Weihe eine vollkommene Gleichgestaltung mit Christus erfordert". Einige Sätze später ist von einer "besonderen Angleichung an den Lebensstil Christi selbst" die Rede. Was ist von dieser Argumentation zu halten? - Dazu ist allerdings ein Ausflug in die Theologie erforderlich … Die Vorstellung einer "Gleichgestaltung mit Christus" stammt aus der Theologie des Apostels Paulus. Er spricht davon in seinem Brief an die Römer, und zwar im Zusammenhang mit der Taufe. Der Text gehört zu den Lesungen in der Osternacht. Die entscheidenden Sätze sind: "Wir wurden [bei der Taufe] mit ihm begraben durch die Taufe auf den Tod; und wie Christus durch die Herrlichkeit des Vaters von den Toten auferweckt wurde, so sollen auch wir als neue Menschen leben. Wenn wir nämlich ihm gleich geworden sind in seinem Tod, dann werden wir mit ihm auch in seiner Auferstehung vereinigt sein." (Röm 6, 4f) Der Apostel Paulus sagt hier: Wir alle, so wie wir da sitzen, sind Christus gleichgestaltet, und zwar durch die Taufe. Das sind allerdings fast mystische Worte, mit denen selbst überzeugte Christen vielleicht auf den ersten Blick wenig anfangen können. Der Papst macht es deshalb praktischer und ersetzt dabei die Taufe durch den Zölibat. Nimmt man ihn beim Wort, so sagt er: Gleichgestaltung mit Christus durch die Taufe, schön und gut; sie ist aber unvollkommen und unvollständig, komplett wird sie erst mit dem Zölibat, und deshalb ist durch die Priesterweihe der Zölibat geradezu gefordert, wie er sich ausdrückt. - Führt man diesen Gedanken logisch weiter, so sind Eheleute von vornherein nicht in der Lage, Christus gleichgestaltet zu werden; sie sind demnach zwar irgendwie auch noch Christen, aber gewissermaßen Christen zweiter Klasse und minderer Qualität. Und die Ehe ist demnach ein Sakrament, dessen Wirkung unter anderem darin besteht, dass die Intensität der persönlichen Beziehung zu Jesus Christus beeinträchtigt wird. Ich hoffe, dass das eine Karikatur der Worte des Papstes ist. Das kann er gar nicht so gemeint haben. Wenn er es aber nicht so gemeint hat, dann fällt in der Konsequenz seine gesamte theologische Argumentation zugunsten des vorgeschriebenen Priesterzölibats in sich zusammen und erweist sich als ein frommer Trugschluss. Um die anderen geistlichen Begründungen für die Zölibatspflicht ist es keineswegs besser bestellt. Allen ist ausnahmslos anzumerken, dass sie nicht die Grundlage für das Zölibatsgesetz bildeten, sondern als nachträgliche Rechtfertigungsversuche zu verstehen sind. Außerdem lässt sich durchgehend beobachten, dass mit jedem Versuch, eine Zölibatsvorschrift theologisch-spirituell zu begründen, unvermeidlich eine theologisch-spirituelle Abwertung der Ehe verbunden ist, sodass man sich erstaunt fragt, wie die Ehe unter solchen Umständen überhaupt ein Sakrament sein kann. Von den Argumenten für ein Zölibatsgesetz bleibt also am Ende tatsächlich nur die Banalität der "rein funktionalen Gesichtspunkte" übrig. Allerdings erhält der Zölibat auf diese Weise große praktische Bedeutung als erster und gleichzeitig entscheidender Gehorsamstest für den angehenden Priester. Wer bei diesem Test gleich oder auch erst im Nachhinein durchfällt, hat in der römisch-katholischen Priesterschaft nichts verloren.] Zu einem in sich kurzschlüssigen und kurzsichtigen Anspruch gehört zwangsweise eine in sich widersprüchliche Wirklichkeit. Das kann gar nicht anders sein. Ich möchte mich nicht lange bei den Einzelheiten dieser widersprüchlichen Wirklichkeit aufhalten; sie sind allgemein bekannt und lassen erwiesenermaßen die Verantwortlichen in der Kirche völlig kalt. Als Hauptmerkmal der Zölibatswirklichkeit hat einmal jemand die Tatsache bezeichnet, dass dadurch eine 3-geteilte Priesterschaft entsteht: Auf der einen Seite gibt es die Priester, die sich konsequent um sexuelle Enthaltsamkeit bemühen. Auf der anderen Seite gibt es die Priester, die mit dem Zölibat gebrochen haben, aber ihre Partnerin oder ihren Partner und gegebenenfalls auch ihre Kinder verleugnen, weil sie ihren Beruf nicht aufs Spiel setzen möchten. Schließlich sind da noch die Priester, die offen dazu stehen, dass sie nicht mehr zölibatär leben wollen, und deshalb suspendiert wurden. - In die Auseinandersetzung über Zahlen möchte ich gar nicht eintreten, sie sind im Grund auch überhaupt nicht so wichtig. Jeder weiß, dass es diese drei Gruppen gibt; die beiden ersten sind verhältnismäßig groß, die dritte ist naturgemäß vergleichsweise klein. Die Zeitschrift La Civiltà Cattolica der italienischen Jesuiten hat Anfang dieses Jahres die Zahl der noch lebenden verheirateten und deshalb suspendierten Priester weltweit mit 57.000 angegeben. Widerspruch erregt es auch, wenn verheiratete evangelische oder anglikanische Geistliche nach ihrer Konversion von der Zölibatspflicht dispensiert werden, um zum Priester geweiht werden zu können, während im Gegensatz dazu Männer, die bereits Priester sind und ebenfalls eine solche Dispens erbeten und manchmal sogar erhalten haben, gleichzeitig vom Priesteramt ausgeschlossen werden. Sogar die renommierte katholische Wochenzeitschrift "Christ in der Gegenwart" hat diese Praxis in einem Bericht über die Weihe in Eichstätt als geradezu "absurd" bezeichnet. Aber die Redaktion von "Christ in der Gegenwart" ist leider nicht der Vatikan. Nicht mehr widersprüchlich, sondern einfach unwürdig und skandalös ist die Lage, in die Kinder von Priestern geraten, wenn der Vater im Amt bleibt. Spätestens hier erweist sich die Wirklichkeit, die durch das kirchliche Zölibatsgesetz geschaffen wird, als menschenfeindlich, als feindlich und schädlich für heranwachsende Menschen, die in diese Zölibatswelt mit ihren Verboten, Heimlichkeiten und Sonderregeln ohne eigenes Zutun hineingeboren wurden. Der Zölibat als religiöse Lebensform Zum Abschluss muss ich jetzt aber noch ausdrücklich auf ein Missverständnis aufmerksam machen, das durch meine Aussagen hervorgerufen werden könnte und das nun seinerseits ein Kurzschluss wäre. Vom römisch-katholischen Zölibatsgesetz klar zu unterscheiden ist der Zölibat als eine aus eigenem innerem Antrieb frei gewählte persönliche religiöse Lebensform. Um noch einmal an Papst Benedikt anzuknüpfen: Der Wunsch, auch den persönlichen Lebensstil bewusst an den Lebensstil Jesu anzugleichen, ist nicht von vornherein ein Kurzschluss; diesen Wunsch haben viele Menschen, nicht nur unter den Katholiken, nicht einmal nur unter den Christen. Kritisch wird es nur, wenn sich dieser Wunsch nach Angleichung in erster Linie oder sogar ausschließlich auf die Ehelosigkeit Jesu bezieht. Der Lebensstil Jesu hat viele Facetten, seine Ehelosigkeit ist dabei nicht einmal die wichtigste. Aber auch das bewusste und freie Nein zur Ehe kann eine legitime Form persönlicher Frömmigkeit sein. Sobald allerdings eine gesamte Kirche dieser individuellen Form von Frömmigkeit einseitige Bewunderung entgegenbringt oder diese Form von Frömmigkeit sogar für eine ganze Personengruppe zur Norm erklärt, wird es bedenklich. In diesem Fall gerat man nämlich tatsächlich in die Nähe einer Haltung, vor der im ersten Brief an Timotheus mit drastischen Worten gewarnt wird, dessen Verfasser im Verbot der Ehe einen Abfall vom Glauben sieht (nachzulesen 1 Tim 4). Wenn also die Kirche auf zölibatäre Priester nicht einfach verzichten soll, muss sie auch ihren Priestern den Zölibat als spirituelle und damit frei gewählte Lebensform überhaupt erst einmal wieder gönnen, indem sie ihnen diese Lebensform auch frei stellt. - Mit diesem spirituellen Argument gegen eine Zölibatspflicht stößt man allerdings nach meiner Erfahrung bei den Vertretern der Kirchenleitung grundsätzlich auf taube Ohren. |