11 Pfarreien

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... Konrad und schon andere haben mich gefragt, was in der Schweiz ein Gemeindeleiter ist. Ich versuche eine kurze Antwort.

Im Bistum Basel (530 Pfarreien) gibt es mittlerweile über 130 Gemeindeleiter (Männer und Frauen).

Dies ist eine Folge des akuten Priestermangels bei uns. Gemeindeleiter und Gemeindeleiterinnen sind Laientheologen und sind in Pfarreien eingesetzt, die keinen Priester mehr haben. Sie wohnen meist mit ihren Familien im Pfarrhaus und sind für Pastoral in der Pfarrei verantwortlich.

Ich bin als Laientheologe Gemeindeleiter (kein Diakon) von Bellach. Bellach gehört zu einem Seelsorgeverband von weiteren fünf Pfarreien. Keine dieser Pfarrei hat noch einen Priester, sondern in allen Pfarrhäusern wohnen Gemeindeleiter. Zwei pensionierte Priester kommen ca. zweimal monatlich für die Eucharistiefeier am Sonntag abwechselnd in die Gemeinden. (Von den zwei Priester, ist einer noch in einem anderen Seelsorgeverband tätig). Dass Gemeindeleiter/innen auch in Eucharistiefeiern predigen, ist selbstverständlich. Z.B. war an den letzten Weihnachten unser pensionierter Weihbischof bei mir für die Festgottesdienste - aber es war klar, dass ich als Gemeindeleiter die Predigt hatte.

Neben der pastoralen Verantwortung für die Pfarrei haben wir Gemeindeleiter die Tauferlaubnis. Als Gemeindeleiter bin ich für Beerdigungen zuständig. Für Trauungen in unserer Pfarrei gibt unser Bischof auf Antrag jeweils eine Beauftragung zur Trauassistens. ...

 

Thema: Re: Gemeindeleiter

Lieber Peter-Josef!

Deine Erklärung zum Thema "Gemeindeleiter/in" möchte ich mit einer kleinen, aber nicht unwichtige Information ergänzen.

Im Bistum Basel trägt in jeder Pfarrei, die von einem/r Gemeindeleiter/in (sog. Laie oder Diakon) geleitet wird, ein Priester die sog. "Pfarreiverantwortung". Diese umfasst jene Handlungen, die dem Priester vorbehalten sind (Applikationspflicht, Dispensvollmacht z.B. bei Ehehindernissen).

Die pfarramtliche Verantwortung bedeutet nicht eine Letztverantwortung in allen Bereichen, wie dies ein Priester als Pfarrer dem Bischof gegenüber wahrnimmt, sondern beschränkt sich auf jene Amtshandlungen, für die nach Kirchenrecht nur ein Priester bevollmächtigt werden kann.

In allen anderen Bereichen trägt der Diakon, die/der nicht ordinierte Theologe/in als Gemeindeleiter/in dem Bischof gegenüber die Verantwortung.

Dass diese "pfarramtliche Verantwortung" eine "schwierige Sache" ist, wissen wir beide gut genug.

Ich habe sie momentan in 11 (!) Pfarreien inne (zu denen auch die sechs von Dir erwähnten Pfarreien des Seelsorgeverbandes gehören).

Robert