Zitate 12/2000

„Zu keiner Zeit hat eine Kirche so hochherzig und so großzügig mit den Armen der Welt geteilt, wie die katholische Kirche in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg.“ (Kardinal Meisner bei der Einweihung der Neuen Kölner Schatzkammer am 21.10.2000)

Man bedenke: 1. Herr Meisner hat ein Jahreseinkommen von weit über 200.000 DM pro Jahr — gezahlt vom Land NRW. 2. Das Bistumsvermögen wird, vorsichtig geschätzt, mittlerweile fast die 2.000.000.000-DM-Schwelle erreichen. 3. Für wahrhaftig wohltätige Zwecke wenden die deutschen Bistümer nach verschiedenen Untersuchungen lediglich 6-8% ihrer Haushalte auf. Mit anderen Worten: zu über 90% dienen kirchlichen Gelder lediglich zum Erhalt der Kirche als Institution. np

„Noch einmal: Wenn alle diese Fragen weiterhin unter den Teppich einer angeblich christlichen Liebe gekehrt werden, die nichts anderes ist als verdrängte Aggressivität und verweigertes Problembewusstsein, dann wird sich die Katholische Kirche weiterhin marginalisieren. Sie wird dann nicht nur kleiner - was in einer demokratischen Gesellschaft sowieso nicht zu verhindern ist– sondern auch bedeutungsloser. Anders gesagt: Sie schrumpft sich nicht gesund, sondern krank. Derzeit ist die Katholische Kirche noch ein Fall für den Therapeuten. Wenn sie wie bisher weiter macht, wird sie bestenfalls zum Stoff für den Kabarettisten.“ (Dr. Heinz Lederleitner, Gedanken zur Pfarrseelsorge, aus: Plattform „Wie sind Kirche“, Nr. 29/00, S.5)

Zitate 4/2000

Thema: Re: Gemeindeleiter

Datum: 22.02.00 22:25:56 Romanische Normalzeit

From: robert.geiser@bluewin.ch (Robert Geiser)

Reply-to: praxis-list@ecircle.de

To: praxis-list@ecircle.de

Lieber Peter-Josef!

Deine Erklärung zum Thema "Gemeindeleiter/in" möchte ich mit einer kleinen, aber nicht unwichtige Information ergänzen.

Im Bistum Basel trägt in jeder Pfarrei, die von einem/r Gemeindeleiter/in (sog. Laie oder Diakon) geleitet wird, ein Priester die sog. "Pfarreiverantwortung". Diese umfasst jene Handlungen, die dem Priester vorbehalten sind (Applikationspflicht, Dispensvollmacht z.B. bei Ehehindernissen).

Die pfarramtliche Verantwortung bedeutet nicht eine Letztverantwortung in allen Bereichen, wie dies ein Priester als Pfarrer dem Bischof gegenüber wahrnimmt, sondern beschränkt sich auf jene Amtshandlungen, für die nach Kirchenrecht nur ein Priester bevollmächtigt werden kann.

In allen anderen Bereichen trägt der Diakon, die/der nicht ordinierte Theologe/in als Gemeindeleiter/in dem Bischof gegenüber die Verantwortung.

Dass diese "pfarramtliche Verantwortung" eine "schwierige Sache" ist, wissen wir beide gut genug.

Ich habe sie momentan in 11 (!) Pfarreien inne (zu denen auch die sechs von Dir erwähnten Pfarreien des Seelsorgeverbandes gehören).

Robert