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Veröffentlicht am 05­.12.2024

5.12.2024 - KNA Aktuell

Verbände und Kirche warnen vor übereilter Abstimmung zu Abtreibung

Vor der Debatte über eine Reform der Abtreibungsregelung werden Stimmen lauter, die vor einer übereilten Abstimmung vor den Neuwahlen warnen. Unterdessen spricht Ministerin Paus von einer "moderaten Weiterentwicklung".
Von Birgit Wilke (KNA)

Berlin (KNA) Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) warnt vor einer übereilten Abstimmung über eine Änderung der bisherigen Abtreibungsregelung. "Im Galopp will eine interfraktionelle Gruppe oenbar ein neues Gesetz noch vor der Neuwahl des Bundestags durchbringen", sagte ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp am Donnerstag in Berlin. "Das halte ich für fatal. Die Debatte um den Paragrafen 218 muss gesellschaftlich breit geführt werden. Es gehe um eine existenzielle
Frage und damit verbundene ethische Dilemmata." Auch Unions-Chef Friedrich Merz (CDU) und der neue FDPGeneralsekretär Marco Buschmann hatten vor einer übereilten Abstimmung gewarnt.

Der Reformentwurf wird am frühen Donnerstagabend erstmals im Bundestag beraten. Ob es vor den Neuwahlen noch zu einer Abstimmung kommt, ist derzeit unklar. Kern des vor allem von Abgeordneten der SPD und der Grünen vorgelegten Entwurfs zur bisherigen Abtreibungsregelung ist, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche grundsätzlich rechtmäÿig sind. Eine Beratungspicht soll bleiben, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen bis zur Abtreibung. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sollen künftig zudem von der Krankenkasse übernommen werden.

In Deutschland sind derzeit Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber strarei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso strarei bleibt der Eingri aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.

Auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, fordert vor einer Abstimmung eine breite gesellschaftliche Debatte. Der Entwurf betone zu Recht die grundrechtliche Stellung der Frau, bekräftigte Bätzing. Er verhalte sich aber zur grundrechtlichen Position des ungeborenen Lebens nicht ausdrücklich. Der Entwurf führe stattdessen an, dass eine Neubewertung der verfassungsrechtlichen Situation notwendig sei. Er befürchte zudem, so Bätzing
weiter, bei einer Verabschiedung des Entwurfs mögliche Auswirkungen auch auf andere Rechtsbereiche, weil in dem Entwurf mit einem abgestuften Lebensschutzkonzept argumentiert werde. "Dies wäre ein hoch problematischer verfassungsrechtlicher und ethischer Paradigmenwechsel", so Bätzing.

Ausdrücklich betont Bätzing, es geht nicht darum, Frauen, die einen Abbruch erwögen, zu kriminalisieren oder stigmatisieren, wie dies Befürworter einer Reform mit Bezug auf die derzeitige Regelung meinten. Die derzeit geltende Regelung setze bereits auf die Letztentscheidung der Frau und basiere auf dem Prinzip Hilfe statt Strafe. Die Verortung im Strafrecht diene dazu, das Bewusstsein vom verfassungsrechtlichen Rang des Rechtsguts des ungeborenen Lebens wach zu halten.

Der Katholische Deutsche Frauenbund bemängelte ebenfalls, dass der Gesetzentwurf den Schutz des ungeborenen Lebens gegenüber der bisherigen Regelung deutlich zurücknehme. Die damit einhergehende Neubewertung der grundrechtlichen Stellung des ungeborenen Lebens bleibe unreektiert und werde nicht weiter ausgeführt.

Unterdessen warb Bundesministerin Lisa Paus (Grüne) für eine Zustimmung für eine Reform der Abtreibungsregelung. Frauen dürften nicht mehr kriminalisiert und stigmatisiert werden, weil sie sich selbstbestimmt für einen Abbruch einer Schwangerschaft in der Frühphase entschieden, erklärte die Ministerin. Der Gruppenantrag zu Paragraf 218 sei eine moderate Weiterentwicklung des geltenden Rechts zum Schwangerschaftsabbruch. Auch der Verein Frauenwürde und
die Initiative Wir sind Kirche unterstützen den Entwurf für eine Reform. Damit werde eine seit Jahrhunderten bestehende Diskriminierung der Frau beendet, schreiben sie.

Zuletzt geändert am 05­.12.2024