Abendmahlgemeinschaft - Grundsätzliches in 3 Sätzen
dass die Taufe „auf unseren Herrn Jesus Christus“ in der evangelischen und katholischen Kirche gleichermaßen gültig vollzogen wird und dass alle gültig Getauften durch Gottes Gnade „Kinder Gottes“ und „Miterben Christi“ sind. ( Eph 4,4-6; Röm 6,1ff; 1Kor 12,13; Gal 3,26-29; u.a.)
2. Ebenso unstrittig ist,
dass letztlich nicht die ev. oder kath. Kirche zum „Herrenmahl“ einlädt, sondern dass Gott selbst es ist, der durch und in Jesus Christus seine „Gotteskinder“ zur Mahlgemeinschaft mit ihm lädt. (1Kor 11,24.25; Joh 6,32-58; Denz 1985 u.a.)
3. Daraus folgt die Anfrage:
Mit welchem Recht darf der Mensch, bzw. eine Kirche diese ausdrückliche Einladung Gottes an alle seine „Kinder“ korrigieren und einen Teil Seiner Kinder von der eucharistischen Mahlgemeinschaft ausschließen?
Zur Erinnerung: Kirchliche Ordnungen, Traditionen, Ämter, Gesetze und Lehren haben dem Wort und der Weisung Gottes zu dienen und nicht umgekehrt!
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(Münnerstädter Kreis, c/o Frithjof Ringler)
Zuletzt geändert am 04.11.2007