28.8.1998 - Publik-Forum
Katholischer Protest - Ins Angesicht hinein widerstehen
Die Teilnahme von 40 Kardinälen an den Feierlichkeiten zum Jubiläum des Kölner Domes veranlaßte die Kirchenvolksbewegung Wir sind Kirche zu einer öffentlichen Erklärung, in der an die „Kölner Erklärung“ aus dem Jahre 1989 erinnert wurde. Diese Kölner Erklärung katholischer Theologieprofessorinnen und Theologieprofessoren unter dem Titel „Wider die Entmündigung – für eine offene Katholizität“ liest sich – obwohl nun bereits zehn Jahre alt – wie eine aktuelle grundsätzliche Erwiderung auf die jüngsten römischen Anordnungen, darunter die Abgrenzung des Klerus gegenüber den Laien, das Verbot der Frauen-Ordination, die gebremste Ökumene (Rechtfertigungslehre), die Strafandrohung bei Ungehorsam gegenüber auch fehlbaren Lehrentscheidungen und die Beschränkung der Kompetenzen von Bischofskonferenzen.
Man kann geradezu von einer Inflation von disziplinierenden Texten aus dem Vatikan sprechen. Die triumphalen kirchlichen Feiern in Köln gaben Anlaß, an den Inhalt der „Kölner Erklärung“ zu erinnern.
Was ist der Kern der damaligen Kölner Erklärung? Zum Ausdruck kommt: Der Papst ist nicht Bischof der Bischöfe. In unzulässiger Weise werde versucht, die lehramtliche sowie rechtliche und disziplinarische Kompetenz des Papstes zu überziehen. Fortschreitend werde entmündigt. Traditionelle, auch rechtlich festgeschriebene Rechte der Mitwirkung der Bischöfe werden vom Vatikan mißachtet. Ein neuer römischer Zentralismus ersticke die Öffnung der katholischen Kirche. Der von Rom beanspruchte Gehorsam der Bischöfe gegenüber dem Papst erscheine als “blind“. Kirchlicher Gehorsam, orientiert am Evangelium, verlange die Bereitschaft zu konstruktivem Widerspruch, wie im Kirchenrecht, Canon 212 Paragraph 3, festgehalten. Die Bischöfe werden aufgefordert, sich an das Beispiel des Paulus zu erinnern, der mit Petrus versöhnt blieb, obwohl er ihm in der Frage der Heidenmission „ins Angesicht hinein widerstand“. Kritisiert wird, daß der Papst Lehren über die Geburtenregelung ohne Rücksicht auf die Gewissensgrade und auf das unterschiedliche Gewicht kirchlicher Aussagen mit fundamentalen Glaubenswahrheiten verknüpft. Begriffe der „grundlegenden Wahrheit“ und der „göttlichen Offenbarung“ werden vom Papst herangezogen, um eine Position zu vertreten, die weder aus dem Evangelium noch aus den Traditionen der Kirche begründet werden können.
Kritisiert wird, daß von der Kurie systematisch Bischofssitze in der ganzen Welt unter Mißachtung der Vorschläge aus den Bistümern und der gewachsenen Rechte besetzt werden. Die Ernennung von Bischöfen dürfe „keine private Auswahl des Papstes“ sein. Was die Kompetenz der Bischöfe angeht, so wird der römische Zentralismus zurückgewiesen: „Die Bischöfe sind keine ausführenden Organe des Papstes.“ Die innerkirchliche Verletzung des Prinzips der Subsidiarität „bei klaren Zuständigkeiten des örtlichen Bischofs in Fragen der Glaubens- und Sittenlehre“ sei ein unhaltbarer Zustand. Auf diese Weise, so wird in der Kölner Erklärung festgestellt, werde auf der ganzen Welt qualifizierten Theologen und Theologinnen die kirchliche Lehrerlaubnis verweigert, ein „gefährlicher“ Eingriff in die Freiheit von Forschung und Lehre und in die dialogische Struktur der theologischen Erkenntnis. „Die Lehrerlaubnis wird als Instrument der Disziplinierung mißbraucht.“ Die herrschende Willkür in diesem Bereich stelle die Existenz Katholisch-Theologischer Fakultäten an den staatlichen Universitäten in Frage. Hingewiesen wird auf den Widerspruch, daß der Papst einerseits die Theologie würdigt und ihr die Kompetenz zugespricht, Argumente für theologische Aussagen und Normen zu überprüfen, andererseits aber diese Würde und Kompetenz durch Denk- und Redeverbote verletzt. Dialoge, die im Dienst der Kirche stehen, so wird in der Erklärung betont, haben die Pflicht, öffentlich Kritik zu üben, wenn kirchliche Amtswalter ihre Macht falsch gebrauchen, die Schritte zur Ökumene gefährden und die Öffnung des Konzils zurücknehmen. Betont wird, nicht alle Lehren der Kirche seien theologisch gleich verpflichtend. Die „Hierarchie der Wahrheiten“ mit ihren verschiedenen Gewißheitsgraden dürfe nicht abgeschafft werden. Einzelne ethische und dogmatische Detailfragen werden von Rom willkürlich zur Frage nach der Glaubensidentität hochgespielt, während Fragen der Glaubenspraxis wie Folter, Rassentrennung und Ausbeutung als weniger von Belang erscheinen. Bei der Auslegung der Glaubenswahrheit sei das Lehramt auch auf die Gewissen der Gläubigen verwiesen. Das Gewissen sei kein Erfüllungsgehilfe des päpstlichen Lehramtes: Die Spannung zwischen Lehre und Gewissen einzuebnen, entwürdige das Gewissens. In diesem Zusammenhang wird auf das päpstliche Lehrschreiben Humanae Vitae aus dem Jahre 1968 verwiesen, bekannt unter dem Namen „Pillen-Enzyklika“. Nach der Überzeugung vieler, so die Erklärung, ersetze die verkündete Norm zur Geburtenregelung nicht die Gewissensverantwortung der Gläubigen. Die Würde des Gewissens bestehe nicht nur im Gehorsam, sondern gerade auch in der Verantwortung. Darauf hätten beispielsweise die deutschen Bischöfe im Jahre 1968 in ihrer „Königsteiner Erklärung“ hingewiesen. Bedauert wird die Fixierung des päpstlichen Lehramtes auf diesen Problembereich. Nicht nur in diesem Zusammenhang wird von einer „Zurücksetzung der Laien“ in der Kirche gesprochen. Ein Papst, der immer wieder an die Verantwortung der Laien in ihrem innerweltlichen Handeln appelliert, sollte dies nicht systematisch mißachten.
Abschließend heißt es, die Kirche müsse der ständigen Versuchung widerstehen, Jesu Botschaft durch Inanspruchnahme fragwürdiger Herrschaftsformen für die eigene Macht zu mißbrauchen. Die Kirche sei keine belagerte Stadt, die ihre Bastionen auftürmt und mit Härte nach innen und außen zu verteidigen hat. Aufgabe des Petrusamtes sei es nicht, ohne jeden Versuch eines Dialoges Konflikte zweitrangiger Art zu verschärfen, sie einseitig „lehramtlich“ zu entscheiden und dann auch zum Gegenstand der Ausgrenzung zu machen. „Wenn der Papst tut, was nicht seines Amtes ist, kann er im Namen der Katholizität nicht Gehorsam verlangen. Dann muß er Widerspruch erwarten.“
Harald Pawlowski
Die „Kölner Erklärung“, im Jahre 1988 verfaßt, wurde bis Mai 1989 von über 200 Professoren und Professorinnen unterzeichnet, darunter Franz Böckle, Johannes Brosseder, Peter Eicher, Ottmar Fuchs, Norbert Greinacher, Johannes Gründel, Friedhelm Hengsbach, Norbert Mette, Knut Walf, Jürgen Werbick, Hans Zirker und Dietmar Mieth.
„Wir erwarten vom pastoralen Verkündigungsamt des Papstes und der Bischöfe ein selbstverständliches Vertrauen zu unserer kirchlichen Gesinnung und die vorurteilslose Unterstützung unserer theologischen Arbeit zum Wohle der Menschen in Kirche und Welt. Wir möchten unserer Pflicht, die Wahrheit zu suchen und zu sagen, nachkommen ohne Behinderung durch administrative Maßnahmen und Sanktionen. Wir erwarten, daß man unsere Freiheit respektiert, wo immer wir nach bestem Wissen und Gewissen unsere begründete theologische Überzeugung aussprechen oder publizieren.“
Bereits im Jahre 1968 unterzeichneten 38 katholische Theologieprofessoren eine kritische Erklärung mit diesem Inhalt, zu deren Unterzeichnern Joseph Ratzinger gehörte, der spätere Präfekt der römischen Glaubenskongregation.
Zuletzt geändert am 15.09.2008