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Veröffentlicht am 01­.08.2009

August 2009 - Kirche In (Kolumne "Unzensiert")

Nur Jasager und Mitläufer gesucht?

Die Auseinandersetzung zwischen der deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken um die Wahl eines neuen Präsidenten für das oberste Laiengremium ist noch nicht ausgestanden (Kirche In, Juni 2009). Doch schon gibt es neue Versuche, die Laien zu gängeln und Kritiker auszugrenzen. Ausgehend von einem Einzelfall im Bistum Regensburg hat die Apostolische Signatur, der oberste Gerichtshof der katholischen Kirche in Rom, Bischöfen das Recht zugesprochen, all diejenigen aus kirchlichen Gremien auszuschließen, die das Lehramt der Kirche kritisieren.

Die Laien, wörtlich „Volk Gottes“, haben laut Kirchenrecht ohnehin nur beratendes Stimmrecht. Nun wurde in Rom auch noch einmal ausdrücklich festgestellt, dass in Pfarrgemeinderäte und alle anderen Gremien nur solche Gläubige berufen und gewählt werden dürfen, „die sich durch festen Glauben, gute Sitten und Klugheit auszeichnen“ – ein Freibrief für die Bischöfe und Pfarrer, unliebsame Kritiker einfach vor die Tür zu setzen. Da es vielerorts bereits große Probleme bereitet, überhaupt genügend KandidatInnen für die Räte zu finden, ist es jedoch mehr als kontraproduktiv, kritisch-konstruktive Engagierte von vorneherein ganz auszugrenzen.

Das Dekret ist aber nicht nur eine große Gefahr für alle kirchlichen Gremien, sondern auch für die Freiheit der theologischen Forschung. Stellt es doch jedes Vorausdenken und damit die Reformwilligkeit und Reformfähigkeit der römisch-katholischen Kirche grundsätzlich in Frage. Das im katholischen Kirchenrecht Canon 212 gewährte Recht auf Kritik muss auch ausgeübt werden dürfen. Denn ein geschlossenes System, dass nicht bereit ist, auch Kritik von innen aufzunehmen, ist auf lange Sicht nicht überlebensfähig. Das Christentum ist keine Religion der Jasager und Mitläufer. Das muss auch innerhalb der römisch-katholischen Kirche gelten!

Christian Weisner
Wir sind Kirche Deutschland
www.wir-sind-kirche.de

Zuletzt geändert am 05­.09.2009