1.12.2009 - Kirche In
Mahnwache „Wider die Resignation in der Ökumene“
Mit sieben Thesen „Wider die Resignation in der Ökumene“ appelliert die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche anlässlich des 10. Jahrestages der Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ (GER) an die Kirchenleitungen, weitere „Gemeinsame Erklärungen“ zur Ämterfrage und zum Herrenmahlsverständnis vorzubereiten und der Ökumene oberste Priorität einzuräumen.
Es war ein Moment von welthistorischer Bedeutung, als am 31. Oktober 1999 in einer bewegenden Zeremonie in Augsburg Vertreter des „Lutherischen Weltbundes“ und des „Vatikanischen Rates für die Einheit der Christen“ die Beurkundung vollzogen. Beide Kirchen erklärten damals, dass sie in den Grundwahrheiten des Glaubens übereinstimmen, die gegenseitigen Lehrverurteilungen nun gegenstandslos und die Verständnisse der Rechtfertigung zwar unterschiedlich, aber nicht kirchentrennend sind. Der Weltrat methodistischer Kirchen schloss sich im Jahr 2006 der „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ an.
Doch die Erwartungen, dass die von Augsburg ausgehende Botschaft zur Entfaltung gebracht und damit zu weiteren ökumenischen Fortschritten auf dem Weg zu versöhnter Kirchengemeinschaft führen würde, erfüllten sich nicht. Den brüderlichen Umarmungen der Kirchenführer folgten keine Konsequenzen. Die theologischen Erkenntnisse wurden von den Kirchenleitungen nur unzureichend rezipiert.
Vollends Ernüchterung brachte die im Jahr 2000 von der römischen Glaubenskongregation unter Joseph Ratzinger verfasste Erklärung „Dominus Iesus“, in der den aus der Reformation des 16. Jahrhunderts hervorgegangenen Kirchen das Kirchesein abgesprochen wurde. Dies bekräftigte die römische Glaubensbehörde – nun unter Papst Benedikt – im Juli 2007. So beschränkt sich der gegenwärtige Umgang der beiden Kirchen auf der Leitungsebene mit der Schärfung des je eigenen Profils. Die Folge ist, dass die Ökumene im Zustand der Stagnation und des Rückschritts verharrt. Augenscheinliches Beispiel ist die zwar begonnene, jedoch wieder eingestellte Arbeit an einer gemeinsamen Bibelübersetzung.
Auch auf die Abendmahlsfrage hätte sich die „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ theologisch zwingend auswirken müssen. Doch welche Verhärtungen vor allem auf römisch-katholischer Seite noch zu überwinden sind, zeigen die hohen Strafen gegen die beiden Priester, die an den Gottesdiensten am Rande des 1. Ökumenischen Kirchentages 2003 in der Berliner Gethsemane-Kirche mit gegenseitiger Gastfreundschaft bei Eucharistie und Abendmahl beteiligt waren. Die Suspendierung vom Priesteramt und der Entzug der kirchlichen Lehrerlaubnis für Prof. DDr. Gotthold Hasenhüttl durch den damaligen Trierer Bischof und heutigen Münchner Erzbischof Dr. Reinhard Marx bleiben in schmerzlicher Erinnerung.
Die jetzigen Ermahnungen, Vertröstungen und Geduldsappelle der Kirchenleitungen sind theologisch fragwürdig und enttäuschen das Kirchenvolk immer mehr. Mit der großen Mehrheit der Gläubigen erwartet Wir sind Kirche, dass alle Fragen der Ökumene und auch die Frage nach der gemeinsamen Mahlfeier auf dem 2. Ökumenischen Kirchentag 2010 in München behandelt werden, wenn dessen Leitwort „Damit ihr Hoffnung habt“ nicht Makulatur bleiben soll.
Zuletzt geändert am 13.12.2009