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Veröffentlicht am 10­.07.2010

Juli 2010 - Kirche In (Kolumne „Unzensiert“)

Schisma auf dem Standesamt – „zappt“ die Kirchensteuerfalle zu?

Am 04.Mai hat der VGH Mannheim der von der ersten Instanz noch abgelehnten Klage des Erzbistum Freiburgs gegen die Gemeinde Staufen stattgegeben. Diese hatte den Austritt des Kirchenrechtlers Prof. Dr. H. Zapp „römisch-katholisch, Körperschaft des öffentlichen Rechts“ protokolliert. Dies sei ein rechtlich unzulässiger Zusatz.

Zapp hatte damit einen Selbstversuch gestartet, um gegen die unhaltbare Interpretation der deutschen Bischöfe eines päpstlich approbierten Schreibens aus Rom zu protestieren. Darin wird klargestellt, dass eine Trennung von der Kirche nur durch ein Zerschneiden der Bande des Glaubens, der Sakramente und der pastoralen Leitung erfolgen könne. So ein Akt müsse darüber hinaus persönlich, bewusst und frei gegenüber Pfarrer oder Bischof gesetzt werden, die zu prüfen hätten, ob alle Bedingungen erfüllt sind, keinesfalls aber gegenüber einer staatlichen Behörde.

Viele Menschen sind nicht mehr einverstanden mit dem, was die Hierarchen tun und unterlassen, was sie insbesondere auch mit dem Geld des Kirchenvolks anstellen. Deshalb ist es wichtig zwischen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft und der Kirche Jesu Christi zu unterscheiden. Wann hat man es je erlebt, dass die deutsche Bischofskonferenz sich in offenen Gegensatz zu Rom stellt? Weil es ums Geld geht? Ihre Auffassung: die Zuleitung der Erklärung an die kirchliche Behörde sei genügend, der kirchliche Straftatbestands eines Schismas erfüllt und die "bewährte Praxis" bestätigt.

Wie anders in der Schweiz: Die Kirchensteuer wird dort von unten nach oben verteilt, ein Pfarrer nach seiner Wahl (!) durch die Kirchgemeinde angestellt. Z.B. verbleiben in Basel 80 % vor Ort, der Bischof erhält 1 % und kann damit nicht viel Ärgernis erzeugen! In Chur hat der Bischof ein Dekret erlassen, das den Pfarrern untersagt, den öffentlich-rechtlichen Austritt ins Taufregister einzutragen und sie anweist, über Spenden Buch zu führen.

Ich hoffe sehr, dass zum einen das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil von Mannheim, das in unzulässiger Weise in die gegenwärtige innerkirchliche Diskussion eingreift, korrigieren wird und dass zum anderen die krasse Differenz zwischen den deutschen Bischöfen und Rom sich auflösen muss - in einer Weise, dass es dem Wohl des Volkes Gottes dienen wird.

Sigrid Grabmeier
Wir sind Kirche Deutschland – www.wir-sind-kirche.de

Zuletzt geändert am 13­.07.2010