22.11.2014 - katholisch.de
Paukenschlag bleibt aus
Der Anlass: Im Herbst 2015 endet der bundesweite Dialogprozess zur Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland. Nun steht die Frage im Raum, was danach kommen könnte.
Eine Synode, so die Hoffnung mancher Mitglieder des Dachverbands der katholischen Laien in Deutschland, könnte die 2010 von den Bischöfen angestoßene "Gesprächsinitiative" in einen verbindlicheren, beschlussfähigen Rahmen führen. Es wäre ein historischer Schritt: In der alten Bundesrepublik fand von 1971 bis 1975 die Würzburger Synode statt; auf dem Gebiet der DDR gab es mit der Pastoralsynode, die zwischen 1973 und 1975 tagte, eine ähnliche Initiative. Gesamtdeutsch haben sich Deutschlands Katholikengremien und die Bischöfe noch nie zu einer Synode versammelt.
Debatte um kirchliches Arbeitsrecht
Der Blick zurück zeigt aber auch, welche Vorlaufzeit ein solches Unterfangen braucht - und mit welch großen Fragezeichen es belegt ist. Kirchenjuristen argumentieren, dass nach heutigem Kirchenrecht, das 1983 in Kraft trat, eine Synode wie einst in Würzburg gar nicht mehr erlaubt sei. Und auch ZdK-Präsident Alois Glück dämpfte die Erwartungen. Er sehe mittelfristig wenig Chancen für eine Synode. "Erst kommen die Themen, dann die Strukturen", so seine Argumentation. "Wir als Vertreter der katholischen Laien müssen jetzt eine Bestandsaufnahme machen und Vorschläge entwickeln, die im Rahmen des Kirchenrechts umsetzbar sind und auch der großen Bandbreite an Auffassungen aufseiten der Bischöfe Rechnung tragen."
Die Mühen der Ebene veranschaulicht ganz aktuell die Debatte über das kirchliche Arbeitsrecht. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Samstag) berichtet, liegen den Bischöfen Novellierungsvorschläge zur sogenannten Grundordnung vor. Im Kern geht es laut F.A.Z. darum, der Kirche als Arbeitgeber bei Verfehlungen ihrer Angestellten gegen die Glaubens- und Sittenlehre größere Ermessensspielräume für die Reaktion darauf zu eröffnen. Konkret betrifft dies etwa die Weiterbeschäftigung von wiederverheirateten Geschiedenen oder Homosexuellen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Eigentlich wollten die Bischöfe diese Lockerung schon bald verabschieden. Doch das ist dem Zeitungsbericht zufolge offen, da einige bayerische Bischöfe sich dem Vorhaben widersetzten. Sie könnten sich durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt fühlen. Die Karlsruher Richter hatten am Donnerstag das Recht der Kirchen bestätigt, ihren Angestellten zu kündigen, wenn diese im Konflikt mit der kirchlichen Lehre stehen.
Glück: Reformen gibt er nur mit und nicht gegen die Bischöfe
Aus dem Karlsruher Urteil dürfe man nicht ableiten, "dass sich innerkirchlich nichts ändern muss", kommentierte ZdK-Präsident Glück. Er hatte bereits in der Vergangenheit immer wieder Änderungen in diesem Bereich angemahnt. Diese und andere Reformen, so redete er zum Abschluss der Vollversammlung den ZdK-Mitgliedern ins Gewissen, könnten jedoch nur mit den Bischöfen und nicht gegen sie erreicht werden.
Sicher brauche es Rebellen und Pioniere, die ehrgeizige Forderungen stellten und damit Veränderungen bewirkten. Aber das ZdK habe eine strukturell andere Rolle als die innerkirchlichen Protestgruppen wie etwa "Wir sind Kirche".
Und so einigte sich die Vollversammlung darauf, eine Arbeitsgruppe zu gründen, die Vorschläge erarbeiten soll, wie und in welcher Form die Gespräche zwischen Laien und Bischöfen fortgesetzt werden können. Von einer Synode war da nur noch am Rande die Rede. "Eine Synode mag ein möglicher Weg sein, wenn aus Rom etwa nach der Weltbischofssynode im kommenden Herbst Signale zu einer neuen Zuordnung zwischen Welt- und Ortskirchen kommen", so Glück. Vorerst will das Katholikenkomitee mit einem Brief Papst Franziskus darin bestärken, den Raum für Debatten über die Zukunft der Kirche weiter offen zu halten.
Von Joachim Heinz (KNA)
http://www.katholisch.de/de/katholisch/themen/kirche_2/141122_zdk.php
Zuletzt geändert am 22.11.2014