1.2.2015 - www.muenchner-kirchennachrichten.de
Diskussion zur Familiensynode. Pastoral vor Kirchenrecht
München - „Kommt Zeit – Kommt (Ent-)Scheidung? Die Familiensynode in Rom – wir haken nach“ war die Veranstaltung betitelt, zu der am Samstag der Pfarrverband Neuaubing-Westkreuzund die „Gemeindeinitiative.org“ in den Pfarrsaal von St. Quirin in Aubing eingeladen hatten. Knapp 60 Frauen und Männer waren der Einladung gefolgt – fast alle aus der Generation derer, die das Zweite Vatikanische Konzil noch selbst erlebt haben.
Meinrad Niggl, Leiter der Abteilung „Familien- und Erwachsenenpastoral“ im Erzbischöflichen Ordinariat München, war neben Christian Weisner, dem Bundesvorsitzenden von „Wir sind Kirche“, und Pfarradministrator Otto Wiegele vom „Münchner Kreis“ einer der drei Impulsreferenten. Niggl beschrieb die aktuelle Familiensynode als „Setting, wie wir es aus dem Zweiten Vatikanischen Konzil kennen. Da wird gearbeitet. Da wird gerungen.“ Der Dekan im Ruhestand Otto Wiegele, der mittlerweile Pfarradministrator in Heufeld bei Rosenheim ist, plädierte als Vertreter des „Münchner Kreises“ für eine Neuausrichtung der Familienpastoral. Es mache keinen Sinn, „losgelöst von den wirklichen Problemen der Menschen zu theoretisieren“.
Christian Weisner, der 1995 das „Kirchenvolksbegehren“ mitinitiiert hatte, beobachtet, dass es „unendlich viel Energie kostet, nach 34 Jahren des Stillstands und der Restauration jetzt wieder den Motor anzuwerfen.“ Die kirchliche Gegenwart sei sehr spannend, weil um den künftigen Kurs gerungen werde. Weisner befürchtet jedoch, dass dies für die junge Generation zu spät komme, weil sie sich längst von den Aussagen der Kirche entfernt hätte.
Anschließend arbeiteten die Anwesenden in vier Kleingruppen. In einer engagierte sich auch der mittlerweile 85-jährige langjährige Aubinger Pfarrer Alois Brem, der in der Seelsorge in Zorneding mithilft. Er plädierte eindringlich für einen wertschätzenden Umgang mit allen Gläubigen. Den Zölibat bezeichnete er als „sauren Apfel“, in den „viele Priester gebissen hätten, um Seelsorger werden zu dürfen“. In derselben Arbeitsgruppe schilderten einige aus persönlicher Betroffenheit ihre Erfahrungen mit Seelsorgern nach Scheidung und Wiederverheiratung. „Jetzt, wo meine zweite Frau gestorben ist, darf ich nach einem Bußakt wieder zur Eucharistie. Das tut mir richtig weh“, drückte ein älterer Mann seinen Schmerz aus. Mit seiner ersten Frau habe er keine Kinder gehabt, mit der zweiten schon, die beide katholisch erzogen hätten. Trotzdem seien er und seine Frau „Ehebrecher“ gewesen.
Im Plenum wurden die Wünsche aus den Arbeitsgruppen zusammengetragen: Zunächst solle die Kirche zu einer insgesamt positiven Würdigung der Sexualität finden. Es sei heute üblich, wenn junge Paare vor der Eheschließung zusammenzögen. Das sei nicht im Kirchenrechtslatein „ad experimentum“ zu verstehen, sondern ein logischer Schritt im Wachstum einer Beziehung. Generell solle bei der Begleitung von Paaren die Pastoral Vorrang vor dem Kirchenrecht haben. Die Kirche solle auch akzeptieren, dass Homosexualität eine Veranlagung sei und die Würde von Homosexuellen anerkennen. Schließlich müsse die Kirche insbesondere den vielen geschiedenen Wiederverheirateten entgegenkommen, ohne dass sie die Annullierung der ersten Ehe fordere, denn diese wurde ja meist in guter Absicht eingegangen. In Zeiten des Priestermangels wünschen sich die Teilnehmer der Veranstaltung viri probati und Laien als Gemeindeleiter. Kardinal Reinhard Marx bekommt demnächst Post mit den ausformulierten Wünschen. Gabriele Riffert
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Zuletzt geändert am 03.02.2015