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Veröffentlicht am 22­.11.2019

22.11.2019 - orf.at

D: Kritik an Opferentschädigung aus Kirchensteuer

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat Überlegungen in der deutschen katholischen Kirche kritisiert, Entschädigungen für Missbrauchsopfer aus Kirchensteuern zu bezahlen.

„Der Appell an eine Solidargemeinschaft geht an dieser Stelle ins Leere, denn unsere Solidarität gilt den Opfern - und nicht jenen Verantwortlichen und Institutionen, die nun nach Auswegen angesichts finanzieller Forderungen suchen“, sagte ZdK-Vizepräsidentin Claudia Lücking-Michel am Freitag in Bonn.

Vorschlag von Trierer Bischof

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hatte kürzlich vorgeschlagen, dass bei der angestrebten Neuregelung um höhere Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer auf Kirchensteuermittel zurückgegriffen werden könnte. Dabei verwies er auf die „Solidargemeinschaft“ der Kirchenmitglieder. Ackermann ist Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) für Fragen des sexuellen Missbrauchs.

„Wir erleben seit dieser Ankündigung eine wachsende Empörung bei vielen Katholikinnen und Katholiken“, sagte Lücking-Michel bei der ZdK-Vollversammlung. Sollte dieser Vorschlag umgesetzt werden, werde dies zur „nächsten schweren Akzeptanzkrise der Kirchensteuer“ und als Folge zu vielen Kirchenaustritten führen.

Auch die Reformbewegung „Wir sind Kirche“ hatte Ackermanns Vorstoß kritisiert und gefordert, Entschädigungen nur aus Mitteln des Bischöflichen Stuhls zu zahlen. Wenn nötig, müsse es einen Finanzausgleich zwischen den Bistümern geben.

Zwischen 1.000 und 15.000 Euro

Bisher gewährt die deutsche katholische Kirche für die Opfer von sexuellem Missbrauch zwischen 1.000 und 15.000 Euro. Nach dem Vorschlag einer unabhängigen Expertengruppe sollen künftig pro Person entweder pauschal 300.000 Euro oder gestaffelt zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden.

Weiteres großes Thema bei der bis zum Samstag dauernden ZdK-Vollversammlung in Bonn war der geplante Reformprozess der katholischen Kirche. Der „Synodale Weg“, den die DBK und das ZdK gemeinsam erarbeiten wollen, startet offiziell am 1. Dezember. „Wir werden alles tun, um zu verbindlichen Beschlüssen und Voten zu kommen“, sagte ZdK-Vizepräsidentin Karin Kortmann.

Diskussion über Diakonat der Frau

So sei zwar zum Beispiel nicht zu erwarten, dass Frauen in absehbarer Zeit Priester werden können. „Aber ohne ein Diakonat der Frau kann ich mir nicht vorstellen, den ‚Synodalen Weg‘ zu beenden.“ Mehrere katholische Reformgruppen, darunter „Wir sind Kirche“, mahnten am Freitag erneut, dass der Reformprozess ergebnisoffen und transparent gestaltet werden und zu konkreten Beschlüssen führen müsse.

Der „Synodale Weg“ soll die katholische Kirche nach der Erschütterung durch den Missbrauchsskandal erneuern. Er umfasst vier Punkte: Den Umgang der Kirche mit Macht, die kirchliche Sexualmoral, die priesterliche Ehelosigkeit (Zölibat) und die Position von Frauen in der Kirche.

religion.ORF.at/dpa

https://religion.orf.at/stories/2994766/

Zuletzt geändert am 22­.11.2019