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Veröffentlicht am 01­.10.2020

Oktober 2020 – „Kirche In“ (Kolumne „Unzensiert“) vorab

Immer wieder Nein aus Rom

Im Sommer war es die „Instruktion zur pastoralen Umkehr der Pfarreien“, mit der die Klerus-Kongregation ganz überraschend anstehende Pastoralreformen auszubremsen versuchte. Zwar enthielt die Instruktion auch einige gute Gedanken von Papst Franziskus zur Evangelisierung, doch im Wesentlichen bestand sie aus Verboten, was haupt- wie ehrenamtliche „Laien“ alles nicht dürfen, zum Beispiel in der Eucharistie-Feier predigen. Vor allem Frauen wären von allen Leitungs- und Weiheämtern fernzuhalten. Zum Glück haben einige Bischöfe sehr schnell und deutlich dieser Instruktion widersprochen. Dieses völlig realitätsfremde römische Papier wirft die grundsätzliche Frage nach der Existenzberechtigung der Klerus-Kongregation auf, die in sträflicher Weise die von Papst Franziskus immer wieder beklagte Klerikalisierung und die Zwei-Stände-Kirche aufrechtzuerhalten versucht.

Zwei Tage vor der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz und ein dreiviertel Jahr vor dem für Mai 2021 geplanten Dritten Ökumenischen Kirchentag in Deutschland kam nun ein neues unerwartetes und höchst problematisches Nein aus Rom. Diesmal von der Glaubenskongregation, die ein gemeinsames Votum evangelischer und katholischer Theologen zur wechselseitigen Teilnahme an Abendmahl und Eucharistie zurückweist. Ein Modell, das beim Ökumenischen Kirchentag 2021 in Frankfurt Anwendung finden sollte. Die Unterschiede im Eucharistie- und Amtsverständnis seien "noch so gewichtig", dass sie eine Teilnahme an der Feier der jeweils anderen Konfession derzeit ausschlössen. Auch für eine "individuelle Gewissensentscheidung" gebe es keine Grundlage, heißt es aus Rom.

An dem jetzigen ökumenischen Debakel sind aber auch die deutschen Bischöfe nicht ganz unschuldig. Wären sie mit ihrer Eingabe nach Rom im Frühjahr 2018 einmütig aufgetreten und hätten nicht sieben Bischöfe bei Papst Franziskus in höchst unguter Weise interveniert, hätte Rom sich dem nicht verschließen können. Denn Historiker wie Theologen bezweifeln, dass in den ersten zwei Jahrhunderten eine bruchlose apostolische Sukzession nachzuweisen ist.

Die Vorstellung, Jesus habe im Abendmahlssaal das Amt der Kirche eingesetzt, die Apostel als Vorsteher künftiger Eucharistiefeiern bestimmt, die dann ihr Amt den Bischöfen weitergegeben hätten, hält dem neutestamentlichen Befund nicht stand. Die große Mehrheit der Christinnen und Christen praktizieren die eucharistische Gastfreundschaft allüberall. Und sie erwarten, dass die Kirchen in der Frage der Gastfreundschaft bei Eucharistie und Abendmahl endlich auch offiziell den Schritt machen, zu dem Papst Franziskus mehrfach ermutigte.

Christian Weisner
Wir sind Kirche Deutschland
www.wir-sind-kirche.de

 

 

 

Zuletzt geändert am 23­.09.2020