März 2021 – „Kirche In“ (Kolumne „Unzensiert“)
Aufbau einer geschwisterlichen Kirche
Es war die erste Forderung des KirchenVolkBegehrens 1995: Gleichwertigkeit aller Gläubigen, die Überwindung der Kluft zwischen Klerus und Laien und Mitsprache und Mitentscheidung der Ortskirche bei Bischofsernennungen.
Beim Synodalen Weg in Deutschland wurde diese Forderung – mit einer Verzögerung von gut 25 Jahren im Forum „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche – Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag“ aufgenommen. „Die katholische Kirche braucht eine Struktur der Partizipation, der eine Kultur ernsthafter Beteiligung und ein Prozess der Qualifizierung entsprechen.“ Dabei soll es um Personal- und Finanzgremien auf diözesaner und pfarrlicher Ebene gehen, um die auf rechtlicher Basis gesicherte Kooperation pastoraler Dienste, es sollen Transparenz sowie Machtkontrolle institutionell verankert werden. „Bischöfe, Pfarrer und alle anderen, die Leitungsfunktionen wahrhaben, haben eine umfassende Dokumentations-, Berichts- und Rechenschaftspflicht. … Alle Ämter sind prinzipiell auf begrenzte Zeit zu vergeben. … Geschlechtergerechtigkeit ist eine unabdingbare Voraussetzung und eine Querschnittsaufgabe, die auf allen Ebenen verwirklicht werden muss. Die Frage der Zugangsvoraussetzungen zu den pastoralen Diensten, auch zum Amt des Diakons, Priesters und Bischof ... muss thematisiert werden.“
Solche Töne lassen aufhorchen. Tobt nicht gerade in Köln eine skandalöse Auseinandersetzung um die Intransparenz und Unkontrollierbarkeit im Bezug auf sexuelle Gewalt durch Priester? Doch auch in Regensburg spitzt einer die Ohren, Bischof Voderholzer. Er hört schon den Abfall von den Lehren der Kirche trapsen und wittert die Gefahr der Spaltung. Gerade er und der Kölner Kardinal versuchen den Synodalen Weg mit Hindernissen aller Art unpassierbar zu machen und auf Unterstützung aus dem Vatikan hoffen.
Vieles in dem umfangreichen Entwurf ist nicht neu. Schon in der Würzburger Synode wurde 1973 eine Kirchliche Verwaltungsgerichtsordnung (KVGO) für den Bereich der Katholischen Kirche in Deutschland erarbeitet, die die Bischöfe aus eigener Kompetenz schon lange hätten in Kraft setzen können. - Erfreulich, dass die Machtfrage jetzt so offen und deutlich thematisiert wird, aber nur, wenn hinterher nicht wieder alles im Sande verläuft. Sonst bekommt der Augsburger Historiker Martin Kaufhold recht: „Wenn es so weitergeht, würde ich der katholischen Kirche als Institution in Deutschland in dieser Form noch etwa 20 Jahre geben.“
Sigrid Grabmeier
Dokumente Reden und Beiträge https://www.synodalerweg.de
Zuletzt geändert am 11.03.2021