27.2.2010 - Süddeutsche Zeitung
Hans Küng: Zölibat und Missbrauch
Der Zwang zur Ehelosigkeit der Priester ist für die Krise der katholischen Kirche verantwortlich. Jetzt ist es an der Zeit, das Zölibatsgesetz zu diskutieren.
Eine Außenansicht von Hans Küng
Massenhafter sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch katholische Kleriker von den USA über Irland bis Deutschland: ein enormer Imageverlust der katholischen Kirche, aber auch eine Offenbarung ihrer tiefen Krise. Für die Deutsche Bischofskonferenz hatte zuerst ihr Vorsitzender, Erzbischof Robert Zollitsch aus Freiburg, öffentlich Stellung bezogen. Dass er die Missbrauchsfälle als "abscheuliche Verbrechen" bezeichnete und später die Bischofskonferenz in ihrer Erklärung vom vergangenen Donnerstag alle Opfer um Vergebung bat, sind erste Schritte der Aufarbeitung, aber weitere müssen folgen.
Zollitschs Stellungnahme weist freilich schwerwiegende Fehleinschätzungen auf, denen widersprochen werden muss.
Erste Behauptung: Sexueller Missbrauch durch Kleriker hat nichts mit dem Zölibat zu tun. Einspruch! Nicht zu bestreiten ist zwar, dass solcher Missbrauch auch in Familien, Schulen, Vereinen und auch in Kirchen ohne Zölibatsgesetz vorkommt. Aber warum massenhaft gerade in der von Zölibatären geleiteten katholischen Kirche? Selbstverständlich ist nicht allein der Zölibat schuld an diesen Verfehlungen. Aber er ist der strukturell wichtigste Ausdruck einer verkrampften Einstellung der katholischen Kirchenleitung zur Sexualität, wie dies auch in der Frage der Empfängnisverhütung und anderem zum Ausdruck kommt. Ein Blick ins Neue Testament zeigt jedoch: Jesus und Paulus haben Ehelosigkeit für den Dienst an den Menschen zwar exemplarisch vorgelebt, aber dem Einzelnen diesbezüglich die volle Freiheit gewährt.
Nicht nur mit dem Dienst verheiratet
Ehelosigkeit kann vom Evangelium her nur als frei ergriffene Berufung (Charisma) und nicht als allgemein verbindliches Gesetz vertreten werden. Paulus hat sich entschieden gegen diejenigen gewendet, die schon damals die Ansicht vertraten, "dass es für einen Mann gut sei, keine Frau zu berühren": "Wegen der Versuchungen zur Unzucht soll jeder Mann seine Frau und jede Frau ihren Mann haben" (1 Kor. 7,1f). Nach dem neutestamentlichen Ersten Brief an Timotheus soll "der Bischof Mann nur einer (nicht: keiner!) Frau sein" (3,2). Petrus und die übrigen Apostel waren in ihrem Dienst verheiratet.
Dies blieb durch viele Jahrhunderte für Bischöfe und Presbyter selbstverständlich und hat sich im Osten auch bei den mit Rom unierten Kirchen, wie in der ganzen Orthodoxie, zumindest für die Priester bis heute durchgehalten. Das römische Zölibatsgesetz aber widerspricht dem Evangelium und der alten katholischen Tradition. Es gehört abgeschafft.
Zweite Behauptung: Es ist "völlig falsch", die Missbrauchsfälle auf Fehler im System der Kirche zurückzuführen. Einspruch! Das Zölibatsgesetz gab es im 1. Jahrtausend noch nicht. Im Westen wurde es im 11. Jahrhundert unter dem Einfluss von Mönchen (die ja freiwillig ehelos leben), vor allem vom Canossa-Papst Gregor VII., gegen den entschiedenen Widerstand des Klerus in Italien und noch mehr in Deutschland durchgesetzt, wo nur drei Bischöfe das römische Dekret zu verkünden wagten. Zu Tausenden protestierten Priester gegen das neue Gesetz. In einer Eingabe brachte der deutsche Klerus vor: "Ob der Papst das Wort des Herrn nicht kenne: Wer es fassen kann, der fasse es (Mt 19,12)?" In dieser einzigen Aussage Jesu zur Ehelosigkeit plädiert er für die Freiwilligkeit dieser Lebensform.
Vom Volk abgehoben
Das Zölibatsgesetz wird so - zusammen mit päpstlichem Absolutismus und forciertem Klerikalismus - zu einem wesentlichen Pfeiler des "römischen Systems". Anders als in den östlichen Kirchen erscheint der zölibatäre Klerus des Westens vor allem durch seine Ehelosigkeit als vom christlichen Volk ganz und gar abgehoben: ein eigener dominierender sozialer Stand, der dem Laienstand grundsätzlich übergeordnet, aber dem römischen Papst völlig untergeordnet ist. Der Pflichtzölibat ist Hauptgrund für den katastrophalen Priestermangel, die folgenschwere Vernachlässigung der Eucharistiefeier und vielerorts den Zusammenbruch der persönlichen Seelsorge.
Dies wird durch die Fusion von Pfarreien zu "Seelsorgeeinheiten" mit völlig überlasteten Pfarrern verschleiert. Was aber wäre die beste Förderung des Priesternachwuchses? Die Abschaffung des Zölibatsgesetzes, Wurzel allen Übels, und die Zulassung von Frauen zur Ordination. Die Bischöfe wissen das, sollten aber auch den Mut haben, es auszusprechen. Sie hätten die große Mehrheit der Bevölkerung und auch der Katholiken hinter sich, die allen neueren Umfragen zufolge wünscht, dass die Priester heiraten dürfen.
Dritte Behauptung: Die Bischöfe haben genügend Verantwortung übernommen. Dass jetzt ernsthafte Maßnahmen zur Aufklärung und zur Prävention ergriffen werden, ist selbstverständlich zu begrüßen. Aber tragen nicht die Bischöfe selbst die Verantwortung für die jahrzehntelange Praxis der Vertuschung der Missbrauchsfälle, die oft nur zur Versetzung der Missetäter im Zeichen strenger Verschwiegenheit führte? Sind also die früheren Vertuscher allein glaubwürdige Aufklärer oder müssten nicht unabhängige Kommissionen eingesetzt werden?
Päpstliche Geheimhaltung
Zu seiner Mitschuld hat sich bisher noch kaum ein Bischof bekannt. Aber er könnte darauf verweisen, er sei nur den Weisungen Roms gefolgt. Aus Gründen absoluter Geheimhaltung zog in der Tat die verschwiegene vatikanische Glaubenskongregation alle wichtigen Fälle von Sexualvergehen von Klerikern an sich und so kamen die Fälle in den Jahren 1981 bis 2005 auf den Tisch ihres Präfekten Kardinal Ratzinger. Dieser sandte noch am 18. Mai 2001 ein feierliches Schreiben über die schweren Vergehen ("Epistula de delictis gravioribus") an alle Bischöfe der Welt, in welchem die Missbrauchsfälle unter die "päpstliche Geheimhaltung" ("secretum Pontificium") gestellt wurden, deren Verletzung unter Kirchenstrafe steht.
Dürfte also die Kirche nicht auch vom Papst, in Kollegialität mit den Bischöfen, ein "mea culpa" erwarten? Und dies verbunden mit der Wiedergutmachung, dass das Zölibatsgesetz, das auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil nicht diskutiert werden durfte, jetzt endlich frei und offen in der Kirche überprüft werden kann. Mit der gleichen Offenheit, mit der nun endlich die Missbrauchsfälle selbst aufgearbeitet werden, müsste auch eine ihrer wesentlichen strukturellen Ursachen, das Zölibatsgesetz, diskutiert werden.
Dies sollten die Bischöfe unerschrocken und mit Nachdruck Papst Benedikt XVI. vorschlagen.
Hans Küng, 81, ist emeritierter Professor für ökumenische Theologie an der Universität in Tübingen und Präsident der Stiftung Weltethos.
Zuletzt geändert am 28.02.2010