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Veröffentlicht am 25­.02.2007

Wir sind Kirche-Stellungnahme

Zurückweisung des Rekurses des Regensburger Wir sind Kirche-Vorsitzenden Paul Winkler

Stellungnahme der KirchenVolksBewegung zu dem am 22. Februar 2007 auf der Internetseite des Bistums Regensburg veröffentlichten Dekret des Obersten Gerichts der Apostolischen Signatur vom 12. 1. 2007 bezüglich der „Regensburger Rechtssache Entzug der missio canonica (Paul Winkler – Kleruskongregation)“

Wir sind Kirche ist erstaunt, dass die Apostolische Signatur den hierarchischen Rekurs, den der Religionslehrer und Vorsitzende von Wir sind Kirche in der Diözese Regensburg gegen die Entziehung seiner „Missio canonica“ durch Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller eingelegt hatte, zurückgewiesen hat - vor allem aber darüber, in welcher Weise sie das getan hat.

Die Vorgehensweise des Gerichts, nicht beide betroffenen Parteien gleichzeitig über seine Entscheidung in Kenntnis zu setzen, ist ungewöhnlich, da man bislang durch römische Behörden ein anderes Handeln gewohnt war. Nun muss man aber auch bei diesem Gerichtshof konstatieren, dass jegliches Anlegen üblicher rechtsstaatlicher Maßstäbe nicht angebracht ist: Der Beklagte [Paul Winkler"> erhielt lang vor dem Kläger [Bischof Müller"> den lateinischen Schriftsatz, hatte Zeit ihn in die deutsche Sprache zu übersetzen und stellte ihn - ohne dass dieser von diesem Dekret betroffene Kläger von diesem Dekret wusste - ins Internet. Dazu erhielt die Pressestelle des Bistums die offensichtlich speziell angeforderte „Spezialerlaubnis“ zur Veröffentlichung durch Erzbischof De Paolis vom 22. Februar 2007, da im Regelfall Schreiben der Signatur der Geheimhaltung unterliegen und dies sogar noch explizit auf dem Original verboten worden war, das inzwischen mit mehreren Tagen Verzug dem Kirchenrechtsanwalt Winklers zugestellt wurde.

Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss ist laut Dekret „nicht zuzulassen und wird auch nicht zur Verhandlung vor den Eminenzen und Exzellenzen Richtern dieses Obersten Gerichts zugelassen, da sie offensichtlich jeglicher Grundlage entbehrt.“ Diese Entscheidung erscheint, insbesondere wegen der immer noch bestehenden Unklarheiten und Unrichtigkeiten in der Argumentation als sehr unbegründet.

Bedauerlich ist insbesondere, dass die Signatur zu dieser Entscheidung kommt, obwohl sowohl in der Darstellung der Historie wie auch in der Begründung Unrichtigkeiten und Ungenauigkeiten aufgeführt werden.

Zum Punkt „Suspendierung Paul Winklers“ nach der Wahl zum Vorsitzenden von Wir sind Kirche Regensburg 2004 ist folgendes zu sagen:
  • Paul Winkler war schon seit 2001 Vorsitzender von Wir sind Kirche Regensburg. Sein Vorsitz war öffentlich bekannt. Er wurde im April.2004 lediglich wiedergewählt. Es ist nicht ersichtlich, warum nach dreijähriger Duldung der Vorsitz ab 2004 die Unvereinbarkeit der Erteilung von röm.-kath. Religionsunterricht und dem Vorsitz bei Wir sind Kirche festgestellt wurde.
  • Desweiteren unrichtig ist die Behauptung der Suspendierung am 12. Mai 2004. In dem damaligen Schreiben des Offizials Dr. Hopfner heißt es vielmehr:
    „Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass die Ausübung ihrer Missio Canonica nunmehr ruht.“ Auf die Antwort Paul Winklers vom 18.5.2004, in dem dieser feststellt, dass ihm kein kirchenamtlicher Beschluss bekannt sei, wonach die Erteilung von Religionsunterricht mit der Mitgliedschaft bei Wir sind Kirche unvereinbar sei, desweiteren der Begriff „ruhen“ im Kirchenrecht nicht vorkomme, musste Offizial Dr. Hopfner am 6.7.2004 in einem Brief an Winkler eingestehen, dass Winkler damit in den Formalien recht habe, aber die Erteilung von Religionsunterricht durch ihn nicht angebracht und erwünscht sei. Von einer Suspendierung zu diesem Zeitpunkt kann also nicht die Rede sein.
  • Auch die Begründung, dass „sowohl die Kongregation für die Glaubenslehre wie auch die Konferenz der Bischöfe Bayerns öffentlich festgestellt haben, dass einige von der Bewegung ‚Wir sind Kirche’ veröffentlichte Erklärungen mit der katholischen Lehre nicht in Einklang gebracht werden können“ bleibt nach wie vor nicht nachvollziehbar. Schon im Dekret der Kleruskongregation vom 13. März 2006 war ein persönliches Schreiben Kardinal Ratzingers von 1998 an den damaligen Vorsitzenden der Österreichischen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Johann Weber, angeführt worden. Ob die Apostolische Signatur diesen Brief meint, bleibt völlig unklar; öffentlich waren diese Schreiben an Weber in keinem Fall. Schon gar nicht kann dem Schreiben der Charakter eines kirchenamtlichen Beschlusses zugebilligt werden, wie wohl immer wieder darauf verwiesen wurde. Bei der nun neuerdings angeführten angeblichen öffentlichen Feststellung der Bayerischen Bischofskonferenz fehlt jeglicher Anhaltspunkt, was damit gemeint sein soll. Der KirchenVolksBewegung ist so eine Feststellung nicht bekannt.

> Dekret des Obersten Gerichts der Apostolischen Signatur vom 12. 1. 2007 bezüglich der „Regensburger Rechtssache Entzug der missio canonica (Paul Winkler – Kleruskongregation)“

> Unhaltbare Entscheidung der Kleruskongregation. Wir sind Kirche-Pressemitteilung vom 7. April 2006 zum Missio-Entzug von Paul Winkler

Mehr Informationen:
Sigrid Grabmeier, Mitglied des Wir sind Kirche-Bundesteams
Tel. 0170-8626 290
grabmeier@wir-sind-kirche.de

Zuletzt geändert am 25­.02.2007