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Veröffentlicht am 10­.07.2007

10.7.2007

Schreiben der Glaubenskongregation zur Präzisierung der Instruktion „Dominus Iesus“

Offener Brief der KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche an die Kirchen der Reformation (31. Juli 2007)
> Link

Wir sind Kirche-Pressemitteilung
"Die große Gefahr, den Balken im eigenen Auge zu übersehen" (10. Juli 2007)
> Link

>>> Wir sind Kirche-Presse-Echo

>>> Zuschriften an Wir sind Kirche zu diesem Thema


auf dieser Seite:
> Das Dokument und andere Stellungnahmen dazu
> Theologischer Hintergrund
> Links zu wichtigen (römisch-katholischen) Dokumenten
> Der Streit um das »subsistit«
> Wir sind Kirche-Texte zur Ökumene


"Jede Kirche ist als Kirche katholisch und nicht einfach ein Teil davon. Jede Kirche ist katholische Kirche, aber nicht deren Ganzheit. Jede Kirche vollzieht ihre Katholizität, indem sie in Gemeinschaft mit den anderen Kirchen steht."
"Berufen, die eine Kirche zu sein"
Erklärung der 9. Vollversammlung des ÖRK im Februar 2006 in Porto Alegre (Brasilien)
> Vollständiger Wortlaut


Wenige Tage nachdem Papst Benedikt XVI. mit einem Dokument die lateinische Messe wieder zugelassen hat, hat der Vatikan am 10. Juli 2007 ein weiteres brisantes Schriftstück vorgelegt. Darin geht es um die Einzigartigkeit der katholischen Kirche.

Das Schreiben der Glaubenskongregation trägt den Titel „Antworten auf Fragen, die im Zusammenhang mit einigen Aspekten zum Thema der Doktrin der Kirche stehen“. Dabei geht es inhaltlich um die Einzigartigkeit der römisch-katholischen Kirche: Thema ist der Satz „Ecclesia subsistit in Ecclesia catholica“ (Die Kirche Christi ist in der katholischen Kirche verwirklicht) aus dem 1964 veröffentlichten Konzilsdokument „Lumen Gentium“.

Bereits im Jahr 2000 hatte das Dokument „Dominus Iesus“, das die damals von Kardinal Joseph Ratzinger geführte Glaubenskongregation herausgebracht hatte, für viel Wirbel gesorgt. Kritiker sprachen von einer „kalten Dusche für die Ökumene“. In dem Schreiben wurde gefolgert, dass Kirche und Christus untrennbar verbunden sind wie Leib und Haupt und es deshalb nur eine Kirche Jesu Christi geben kann: die katholische Kirche.


Das Dokument und andere Stellungnahmen dazu:


Kongregation für die Glaubenslehre: Antworten auf Fragen zu einigen Aspekten bezüglich der Lehre über die Kirche
PDF 39 kB

Kommentar der Kongregation für die Glaubenslehre zu den Antworten auf Fragen zu einigen Aspekten bezüglich der Lehre über die Kirche
PDF 47 kB

Statement des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann
> Link

Stellungnahme des Ratsvorsitzenden der EKD, Bischof Wolfgang Huber
Versäumte Chance
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Erklärung des Catholica-Beauftragten der VELKD, Landesbischof Dr. Friedrich Weber
Ein Signal, das nicht weiter bringt
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Dr. Walter Fleischmann-Bisten und Alexander Gemeinhardt, Konfessionskundliches Institut des Evangelischen Bundes Bensheim:
Römisch, aber nicht katholisch Schreiben der Glaubenskongregation enttäuscht ökumenische Hoffnungen
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Kommentar des stellvertretenden ÖRK-Generalsekretärs Georges Lemopoulos vom 11.07.2007
> Link

Katholischen Kirche Stadt Luzern
Offener Brief zur Ökumene
> Link

Bischof Feige (Magdeburg):
Offener Brief von an die evangelischen Christen "Warum schon wieder und gerade jetzt"
> Link

AK Ökumene Eichenau/Alling:
Schreiben an die Bischöfe vom 19.Juli 2007)
> Link

Offener Brief an Walter Kardinal Kasper zur Ökumenischen Sebalduswallfahrt und Sebaldusvesper am 19. August in Nürnberg
Unterschriftenaktion von St.Clemens, St.Thomas und St.Hedwig in Nürnberg)
> Link

J. Georg Kohl (Wir sind Kirche im Bistum Limburg):
Die „wahre“ Kirche und ihre Eigenschaften. Zur Stellungnahme des Vatikans
> Link

Norbert Lüdecke:
Die kirchenrechtliche Relevanz der "subsistit in"-Formel. Ein kanonistischer Ökumenebaustein
S. 279-309 in: Althaus, Lüdicke, Pulte (Hrsg.): Kirchenrecht und Theologie im Leben der Kirche, Ludgerus Verlag, 2007

Aktionsgemeinschaft Rottenburger Priester:
Replik auf das Dokument der Glaubenskongregation zum Kirchenverständnis (Dezember 2007)
Link



Theologischer Hintergrund:


Peter Knauer SJ
Universalkirche, Einzelkirchen und Gesamtkirche.
Gedruckt in: Orientierung 65 (2001) 3-6.
> Link

Peter Knauer SJ
Die »Katholische Kirche« subsistiert in der »Katholischen Kirche«. Zur ökumenischen Tragweite von Lumen gentium 8,2
Gedruckt in: »Den Armen eine frohe Botschaft« ­ Festschrift für Bischof Franz Kamphaus zum 65. Geburtstag. Herausgegeben von Josef Hainz, Hans Winfried Jüngling, Reinhold Sebott. Verlag Josef Knecht, Frankfurt am Main 1997, ISBN 3-7820-0751-4, 153­167
> Link

Peter Knauer S.J.
"Notwendige Möglichkeit" als ökumenische Grundkategorie
Erschienen in: Theologie und Glaube 92 (2002) 48−59
> Link

Prof. Dr. Peter Knauer SJ war von 1980 bis 2003 Inhaber des Lehrstuhls für Fundamentaltheologie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt am Main.
Seit September 2003 ist er Mitarbeiter im Foyer Catholique Européen und im OCIPE (Office Catholique d'Information et d'Initiative pour l'Europe) in Brüssel.

> Hompage von Prof. Knauer



Links zu wichtigen (römisch-katholischen) Dokumenten:

Abschlussdekret des Konzils von Papst Paul VI. (8. Dezember 1965
Bei den Versuchen, Beschlüsse des II. Vatikanums infrage zu stellen oder zu verändern, ist auch die Schlussansprache von Paul VI. vom 8.12.1965 zu zitieren, in der er am Ende davon spricht, dass auch künftig keine andere Macht die Beschlüsse ändern und widerrufen darf.
> Link

Dogmatische Konstitution über die Kirche "Lumen Gentium"
> Link

Dekret über den Ökumenismus
> Link

Dekret über die katholischen Ostkirchen
> Link

Papst Paul VI.: "Enzyklika Ecclesia suam" (1964) (englisch) > Link

Papst Johannes Paul II.: Enzyklika UT UNUM SINT über den Einsatz für die Ökumene (1995)
> Link

Erklärung der Glaubenskongregation bezüglich einiger Irrtümer betreffs der katholischen Kirchenlehre – Mysterium Ecclesiae (1973) (französisch)
> Link

Schreiben der Glaubenskongregation über einige Aspekte der Kirche als "Communio" – Communionis notio (1992)


Kongregation für die Glaubenslehre: Erklärung "Dominus Iesus" (2000)
> Link

CHARTA OECUMENICA (von der röm.-kath. Kirche mitunterzeichnet)
Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa
> Link

Wechselseitige Anerkennung der Taufe von 11 Kirchen in Deutschland am 29. April 2007 in Magdeburg unterzeichnet
> Link

Dritte Europäische Ökumenische Versammlung (EÖV3)
www.eea3.org/



Der Streit um das »subsistit«

Auszug aus dem Artikel von Peter Knauer SJ: Universalkirche, Einzelkirchen und Gesamtkirche.
Orientierung 65 (2001)

In der von Kardinal Ratzinger unterzeichneten römischen Erklärung »Dominus Jesus« vom 6. August 2000 heißt es in Nr. 16,3 unter Hinweis auf eine berühmte Aussage der Dogmatischen Konstitution des II. Vatikanums über die Kirche: »Die Gläubigen sind angehalten zu bekennen, dass es eine geschichtliche, in der apostolischen Sukzession verwurzelte Kontinuität zwischen der von Christus gestifteten und der katholischen Kirche gibt.« Die Stelle aus LG 8,2 wird dabei in der folgenden Weise zitiert: »Dies ist die einzige Kirche Christi ... Sie zu weiden, hat unser Erlöser nach seiner Auferstehung dem Petrus übertragen (vgl. Joh 21,17), für immer hat er sie als "die Säule und das Fundament der Wahrheit" (1 Tim 3,15) errichtet. Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfasst und geordnet, ist verwirklicht [subsistit in"> in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird.«

In der Erklärung wird dieser Satz dann so ausgelegt: »Mit dem Ausdruck "subsistit in" wollte das Zweite Vatikanische Konzil zwei Lehrsätze miteinander in Einklang bringen: auf der einen Seite, dass die Kirche Christi trotz der Spaltungen voll nur in der katholischen Kirche weiterbesteht, und auf der anderen Seite, "dass ausserhalb ihres sichtbaren Gefüges vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind", nämlich in den Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen.«

Bei dieser Zitation des Konzils wurde jedoch der Tatsache nicht Rechnung getragen, dass in LG 8,2 in Wirklichkeit zweimal in unterschiedlichem Sinn von der katholischen Kirche die Rede ist. An der oben mit Pünktchen markierten, also ausgelassenen Stelle steht: »die wir im Glaubensbekenntnis als die eine, heilige, katholische und apostolische bekennen.« Etwas gerafft gelesen heißt es also in dem Konzilstext, die katholische Kirche des Glaubensbekenntnisses subsistiere in der katholischen Kirche. Diese Aussage ist im Konzil an die Stelle der in einem früheren Entwurf vorgesehenen Formulierung getreten, die katholische Kirche des Glaubensbekenntnisses sei die katholische Kirche. Durch die Ersetzung des »ist« durch »subsistiert in« wird es unmöglich, die erstgenannte »katholische Kirche« mit der zweitgenannten einfachhin zu identifizieren.

Die übliche deutsche Übersetzung des subsistit in mit »ist verwirklicht in« könnte in dem Sinn missverstanden werden, als sei die Kirche zunächst so etwas wie eine abstrakte Idee, die dann erst in der römisch-katholischen Kirche ihre konkrete Verwirklichung findet. Kardinal Ratzinger hat demgegenüber in einem Interview für die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 22. September 2000 das subsistit in dahingehend erklärt, dass zwar das Sein der Kirche umfassender sei als die römisch-katholische Kirche, aber sie habe erst in ihr »in einzigartiger Weise den Charakter eines eigenen Subjektes«. Wollte Kardinal Ratzinger damit sagen, dass die katholische Kirche des Glaubensbekenntnisses allein in der römisch-katholischen Kirche subsistiere? Von einer solchen alleinigen Subsistenz ist in der Konzilsaussage nicht die Rede. Diese ist positiv formuliert und besagt, dass in der römisch-katholischen Kirche die eine Kirche Christi voll gegenwärtig ist. Es wird weder ausgeschlossen noch behauptet, dass die Kirche vielleicht auch in anderen christlichen Glaubensgemeinschaften ebenfalls ganz gegenwärtig sei. Diese Frage bleibt vielmehr offen.

Eine ausschließende Deutung, wonach die Kirche Christi allein in der römisch-katholischen Kirche ein konkretes Subjekt sei, erschiene mit dem Wortlaut von LG 8,2 kaum vereinbar. Denn dort wird bereits die katholische Kirche des Glaubensbekenntnisses als eine in dieser Welt als Gesellschaft verfasste und geordnete Wirklichkeit verstanden, noch ehe des weiteren von ihr ausgesagt wird, dass sie in unserer (römisch)-katholischen Kirche subsistiere. Die Kirche des Glaubensbekenntnisses ist also von vornherein ein Subjekt und gewinnt ihren Subjektcharakter nicht erst durch ihre Subsistenz in derjenigen katholischen Kirche, die in der Formulierung von LG 8,2 an zweiter Stelle genannt wird.

Vielmehr ist die Kirche des Glaubensbekenntnisses einfach die Kirche schlechthin, die Kirche als solche gemeint. Universalis ist hier streng genommen nur die lateinische Übersetzung für catholica, das ja »allgemein«, »weltweit« bedeutet. Diese Kirche versteht sich als das fortdauernde Geschehen der Weitergabe des Wortes Gottes. Sie tritt für eine Botschaft ein, von der sie beanspruchen muss, dass sie den Menschen als Menschen und deshalb weltweit jeden Menschen und auch alle Menschen zusammen angeht.



Wir sind Kirche-Texte zur Ökumene (in Auswahl)


> Themen und Projekte zur Ökumene und zum interreligiösen Dialog

> Wir sind Kirche beim Ökumenischen Kirchentag Berlin 2003

> Wir sind Kirche begrüßt Dritte Europäische Ökumenische Versammlung

> Wir sind Kirche begrüßt 2. Ökumenischen Kirchentag 2010 in München

> 7 Thesen „Wider die Resignation in der Ökumene“ Appell an die Kirchenleitungen zum 31. Deutschen Evangelischen Kirchentag Juni 2007 in Köln

> Wir sind Kirche auf dem Evangelischen Kirchentag 2007 in Köln

Zuletzt geändert am 31­.12.2007