Veröffentlicht am 12.03.2012
Zwischen Verbot und Drohung
(ty) Mit seinen dirigistischen Maßnahmen begibt sich Bischof Zdarsa auf einen abschüssigen Weg. Er wird zu erklären haben, weshalb er die Einheit der deutschen Bischöfe verlässt, wenn er Wortgottesdienste an Sonn- und Feiertagen mit wenigen Ausnahmen kategorisch ausschließt. In keiner anderen Diözese ist ein derartiges Verbot anzutreffen.
Sein Vorgehen findet weder Anhalt im 2. Vatikanum noch im kirchlichen Gesetzbuch. So ist in der "Konstitution über die Heilige Liturgie" dokumentiert: "Zu fördern sind eigene Wortgottesdienste ... auch an Sonn- und Feiertagen, besonders da, wo kein Priester zur Verfügung steht; ..." (2. Vat. SC 35/4). In gleichem Sinn hält der "Codex des Kanonischen Rechtes" fest: "Wenn wegen Fehlens eines geistlichen Amtsträgers oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund die Teilnahme an einer Eucharistiefeier unmöglich ist, wird sehr empfohlen, dass die Gläubigen an einem Wortgottesdienst teilnehmen, ..." (c.1248 § 2 CIC). Steht ein Bischof über dem Konzil und über dem Recht?
Auch wird Bischof Zdarsa Farbe bekennen müssen, ob er hinter den Sanktionen steht, die sein Generalvikar den Dekanen Lappat und Kahnert angedroht hat. Mit dem erzwungenen Rücktritt der beiden Schwergewichte christlichen Freimuts entstünde ein weiterer Schaden für die Diözese Augsburg. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, wird schon sehr bald aus einem bedeutenden Bistum eine schwäbisch-bayerische Diaspora.
Zuletzt geändert am 12.03.2012