| |
Veröffentlicht am 23­.09.2007

23.9.2007 - Wiener Zeitung

Verurteilter Pfarrer missbraucht erneut ein Kind,

Bischof weist Kritik zurück

Von WZ Online / APA

Nach dem Missbrauchsskandal um den bisherigen Pfarrer von Riekofen in Bayern ist am Sonntag der neue Ortsgeistliche ins Amt eingeführt worden. Bei dem Gottesdienst spielte die Verhaftung des bisherigen Pfarrers, der sich an einem Ministranten vergangen haben soll, keine Rolle. Der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller sagte den Besuch in Riekofen allerdings kurzfristig ab. Müller steht in der Kritik, weil er den wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vorbestraften Priester wieder in einer Gemeinde eingesetzt hat.

Die Mutter eines der damals missbrauchten Jungen und Betroffene von zwei weiteren Altfällen aus dem Bistum Regensburg warfen in einer Pressekonferenz dem Bistum schweres Versagen und Mitverantwortung im aktuellen Fall vor. Pfarrer Peter K. war im Jahr 2000 wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. 2004 bekam er vom Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller dennoch wieder eine Gemeinde zugeteilt.

Am Freitag hatte sich der Bischof erstmals der Presse gestellt und schriftliche Erklärungen wiederholt. So sei die Wiedereinsetzung des straffälligen Priesters aufgrund eines positiven psychologischen Gutachtens erfolgt. Persönliche Konsequenzen hatte Müller zurückgewiesen: "Die Verantwortung für die Tat trägt der Täter." Die Wiederbestellung des Pfarrers verstieß freilich gegen die Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz.

An der Amtseinführung des neuen Gemeindepfarrers von Riekofen-Schönau nahm Müller unter Verweis auf den Medienrummel nicht teil. Das Fernbleiben des Bischofs kritisierten die Opfervertreter als Ausdruck einer unzureichenden Krisenbewältigung. Die kritische Gruppierung "Wir sind Kirche" forderte den Vatikan zum Einschreiten auf. Papst Benedikt XVI. sollte Müller einen Koadjutor zur Seite stellen. Der Vatikan sei nun gefordert, "die Glaubwürdigkeit der römisch-katholischen Kirche wiederherzustellen".

Zuletzt geändert am 23­.09.2007