24.9.2007 - KNA Basisdienst
Kirchenvolksbewegung will konsequentes Vorgehen gegen Missbrauch
Massive Kritik übte die Kirchenvolksbewegung am Umgang mit einem mutmaßlichen Missbrauchsfall in der Diözese Regensburg. Dort ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen 39-Jährigen. Dem Priester wird vorgeworfen, ein Kind sexuell missbraucht zu haben. Wegen eines solchen Delikts war der Mann bereits 2000 verurteilt worden. Gutachten zufolge galt der Mann nach einer vierjährigen Therapie als geheilt, worauf er vom Bistum 2004 erneut in der Pfarrseelsorge eingesetzt wurde.
Die Kirchenvolksbewegung spricht von einer Vertuschung der Vorgänge durch das Bistum und verlangt, die vor fünf Jahren von den Bischöfen beschlossenen "Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen durch Kleriker und Kirchenangestellte" konsequenter anzuwenden, zu überprüfen und zu überarbeiten. In einem Fragekatalog der Kirchenvolksbewegung geht es auch darum, ob Bischof Gerhard Ludwig Müller von Rom einen Koadjutor erhalten soll, um "noch größeren Schaden von der Diözese abzuwenden".
Zum Konzil bekennen
Das Motu Proprio "Summorum Pontificum" von Papst Benedikt XVI., mit dem die alte lateinische Messliturgie in der Fassung von 1962 wieder als "außerordentliche Form" der Messfeier zugelassen wird, bewertete die Kirchenvolksbewegung "als gefährlichen Versuch aus Rom, die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) in Frage zu stellen. Dies könnte zu einer neuen Spaltung innerhalb vieler Gemeinden, Bistümer und schließlich der ganzen römisch-katholischen Kirche führen." Die Bischöfe werden aufgerufen, sich zur Liturgiereform des Konzils zu bekennen.
jac/amo
Zuletzt geändert am 02.10.2007