14.3.2008 -kath.net
Bistum Regensburg kritisiert Diffamierungskampagne im Fall Kramer
Regensburg (www.kath.net) Das Bistum Regensburg hat Stellung genommen zur Verurteilung des ehemaligen Seelsorgers von Riekofen und Schönach, Peter Kramer. Der 40-jährige Geistliche gestand am Donnerstag vor dem Landgericht Regensburg den sexuellen Missbrauch eines Minderjährigen.
Er wurde zu drei Jahren Haft sowie zur sofortigen Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt verurteilt. Das Bischöfliche Ordinariat ist nach eigenen Aussagen „zutiefst erschüttert über die moralisch verwerfliche Tat des Geistlichen“. Solche Übergriffe „stellen einen tiefen und schmerzlichen Vertrauensbruch für alle dar“.
Das Bistum bietet dem Opfer nochmals seelsorgliche Unterstützung sowie die Vermittlung therapeutischer Hilfe durch die Diözesanbeauftragte für sexuellen Missbrauch an. „Nach Abschluss der Verfahrens kann ich mich nun auch direkt an den Geschädigten wenden“, erklärte Generalvikar Michael Fuchs. „Bislang hätten wir uns dem Vorwurf ausgesetzt, das Verfahren beeinflussen zu wollen.“
Das Ergebnis der Gerichtsverhandlung werde zur Vervollständigung der Unterlagen nach Rom weitergemeldet. Entsprechend der dortigen Weisung würden kirchenrechtliche Konsequenzen im Hinblick auf Peter Kramer gezogen. Bis dahin bleibe der Geistliche auf alle Fälle suspendiert.
„Wir lassen ihn aber nicht fallen“, hält Fuchs fest. „Der Anstaltsgeistliche wird sich weiter um ihn kümmern.“ Der Generalvikar betonte, dass der neu aufgerollte Übergriff des Geistlichen in Viechtach in 1999 und der anschließende Strafbefehl mit bewährter Freiheitsstrafe vor Amtsantritt von Bischof Gerhard Ludwig Müller (November 2002) erfolgten. Die dreijährige Bewährungszeit (bis Juli 2003) war zu dem Zeitpunkt fast abgelaufen.
Das Regensburger Amtsgericht habe mit Ende der Bewährung alle Einschränkungen für einen seelsorglichen Einsatz von Peter Kramer aufgehoben, präzisierte Fuchs. Der zuständige Therapeut habe weiters in dem Abschlussbericht der gerichtlich angeordneten Therapie für einen allgemeinen, seelsorglichen Einsatz „keine Bedenken“ gesehen.
Das Ordinariat sei deswegen zu der Einschätzung gekommen, auf Bitten der Verantwortlichen in beiden Pfarreien - vor allem der damaligen Pfarrgemeinderatsvorsitzenden, die mit „Wir sind Kirche“ zusammenarbeitet - Peter Kramer als Pfarradministrator einsetzen zu können.
Dem stimmte der Bischof schließlich zu. „Im Übrigen haben die Straftaten, für die er verantwortlich gemacht wird, weder zeitlich, örtlich noch ursächlich etwas mit seiner Ernennung zum Pfarradministrator zum 1. September 2004 zu tun, sondern allein mit ihm, wie er heute zugegeben hat“, hält der Generalvikar fest.
Der Vorwurf, die Diözese Regensburg habe die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz missachtet, greife ins Leere, sagte Fuchs. Diese seien eine „freie Vereinbarung der Bischöfe über die Vorgehensweise in solchen Fällen“.
„Die Einschätzung, ob einzelne Aussagen der Leitlinien auf eine konkrete Person zutreffen, wie die Leitlinien in dieser Hinsicht zu interpretieren sind und entsprechende Geistliche oder kirchliche Mitarbeiter eingesetzt werden, bleibt gemäß der katholischen Kirchenverfassung in der Zuständigkeit der einzelnen Bistümer“, bekräftigt Fuchs.
Der Vorwurf, auch in den anderen Fällen, die übrigens alle vor dem Amtsantritt von Bischof Gerhard Ludwig Müller geschehen sind, hätte sich die Diözese gegen die Leitlinien von 2002 verhalten, entbehrt ebenfalls jeglicher Grundlage.
Bischof Gerhard Ludwig Müller hat im Herbst 2007 die Amtseinführung von Prälat Gottfried Dachauer als neuen Pfarrer von Riekofen und Schönach auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin unter den damaligen Umständen nicht selbst vorgenommen. Der Bischof wird jedoch zu einem geeigneten Zeitpunkt zu einem Pastoralbesuch in die Seelsorgeeinheit kommen.
Der Generalvikar kritisierte in diesem Zusammenhang auch das Verhalten mancher „interessierter Kreise am Rande und außerhalb der Kirche, die diese menschliche Tragödie des Geschädigten wie des Täters seit Mitte 2007 medienwirksam instrumentalisieren und Bischof Gerhard Ludwig Müller eine moralische und juristische Mitschuld unterstellen wollen. Nicht zuletzt durch publizistische Äußerungen werden in einer beispiellosen, bundesweiten Diffamierungskampagne die Fakten auf den Kopf gestellt und der gesamte Vorgang von 1999 bis 2008 verzerrend dargestellt.“
Die Darstellung in manchen Medien sei dabei gekennzeichnet von einer erschreckenden Desinformation und Faktenresistenz und unterschlage entscheidende Grundlagen für den Umgang des Ordinariats mit der Person Peter Kramer, betonte der Generalvikar.
Zuletzt geändert am 14.03.2008