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Veröffentlicht am 30­.03.2008

30.3.2008 - KNA

«Wir sind Kirche» schreibt Brief an Papst: Zölibat abschaffen

Bielefeld (KNA) Die Kirchenvolksbewegung «Wir sind Kirche» hat Papst Benedikt XVI. aufgefordert, den Pflichtzölibat für katholische Priester abzuschaffen. Damit solle allen Gemeinden eine Eucharistiefeier am Sonntag ermöglicht werden, heißt es in einem Schreiben an den Papst, über das die Kirchenvolksbewegung am Sonntag in Bielefeld informierte. Zum Abschluss ihrer dreitägigen Bundesversammlung wiederholte die Organisation ferner ihre Forderung nach einer Zulassung von Frauen für das Priesteramt in der katholischen Kirche.

Das Treffen, an dem nach Angaben der Veranstalter rund 100 Delegierte und Gäste teilnahmen, stand unter dem Thema «Sexualität in christlicher Verantwortung». Die Paderborner Theologin Agnes Wuckelt betonte, in kirchenamtlichen Dokumenten der letzten Jahrzehnte habe es Lernprozesse und Bewegung gegeben. Die Bischöfe sollten ermutigt werden, auf dem Weg einer Seelsorge weiterzugehen, die Menschen begleite und nicht verurteile.

Der aus der Kirche ausgetretene Theologe und Psychotherapeut Eugen Drewermann sprach zum Thema «Jesus von Nazareth - Befreiung zum Frieden». Die Kirchenvolksbewegung kündigte an, sie werde sich am Katholikentag Ende Mai in Osnabrück mit einem «Gottesdienst mit erinnernder Mahlfeier» beteiligen.


Stichwort: Zölibat

«Zölibat» bezeichnet die aus religiösen Gründen gewählte Ehelosigkeit. Der aus dem Lateinischen stammende Begriff umschreibt die Verpflichtung der katholischen Priester zur Ehelosigkeit und einem Leben in Keuschheit. Die Verpflichtung beginnt mit der Weihe zum Diakon. Begründet wird der Zölibat mit dem Hinweis darauf, dass sich ein geweihter Geistlicher radikal dem Dienst an Gott und den Menschen verpflichtet. Daneben gibt es praktische und theologische Begründungen.

Aus der Bibel lässt sich der Zölibat nicht direkt ableiten, auch wenn an mehreren Stellen des Neuen Testaments das ehelose Leben in der Nachfolge Christi angesprochen wird. Erste rechtliche Bestimmungen reichen ins vierte Jahrhundert zurück. 1139 wurde die Zölibatsverpflichtung zum Kirchengesetz, als das Zweite Laterankonzil Priesterehen für nichtig erklärte. Die römische Kirche hat seitdem grundsätzlich daran festgehalten, auch wenn es noch Jahrhunderte dauerte, bis sich die Zölibatsdisziplin in der Kirche des Westens durchsetzte.

Vorstöße, die Zölibatsverpflichtung zu lockern oder aufzuheben, gab es immer wieder. Martin Luther und andere Reformatoren lehnten den Zölibat ab. In den Kirchen der Orthodoxie gibt es die Pflicht zur Ehelosigkeit nur für Mönche und Bischöfe. Dies gilt auch in den mit Rom verbundenen Ostkirchen. Wenn verheiratete Geistliche aus einer anderen Konfession zur katholischen Kirche übertreten und zum Priester geweiht werden, dürfen sie ihre Ehen beibehalten.

(KNA)

Zuletzt geändert am 31­.03.2008