10. Februar 2006 – www.donau.de
Bistum schließt im Streit um Internetseite einen Vergleich
MÜNCHEN (is). Der Streit zwischen dem Bistum Regensburg und Dr. Klaus-Peter Kuhn um die Internetadresse „www.katholikenrat-regensburg.de“ endete gestern nach zähem Ringen vor dem Landgericht München I mit einem Vergleich.
Kuhn gibt seine Rechte in vier Wochen an die Diözese ab. Das Bistum wiederum nutzt die Adresse frühestens, wenn der Vatikan in einem bereits anhängigen Verfahren entschieden hat, ob die Auflösung des Regensburger Diözesanrats durch Bischof Gerhard Ludwig Müller rechtswirksam ist. Das Bistum signalisierte, dass man gegen Namensvarianten wie „www.rettet-den-katholikenrat.de“ nicht einschreiten wird. Die Kosten des Verfahrens werden geteilt, der Streitwert von 50000 Euro auf 25000 Euro herabgesetzt.
Zwischenrufe im Gerichtssaal
Das Verfahren wurde mehrfach für Beratungen unterbrochen. Im Publikum: Der frühere Diözesanratsvorsitzende Fritz Wallner, sein Diözesanratskollege Professor Dr. Johannes Grabmeier, Vertreter der Kirchenvolksbewegung „Wir sind kirche“. Immer wieder kam es zu Zwischenrufen. Sogar bei der Diskussion um die Höhe des Streitwerts gab es Vorschläge aus den hinteren Reihen.
Die Verfahrensgegner reagierten am Ende zufrieden. „Die Verhandlung war ein Beispiel dafür, dass wir prinzipiell kompromissbereit sind“, so Johannes Frühwald-König, Referent des Regensburger Generalvikars, der als Vertreter des Bistums erschienen war. „Wir sind froh, dass die Sache geklärt ist“, betonte der Bischöfliche Pressesprecher, Philip Hockerts. Durch den Namen „Katholikenrat“ sei der irreführenden Eindruck entstanden, es handle sich um eine offizielle Seite der Diözese.
„Ein Kompromiss mit dem man leben kann“, so auch Dr. Kuhn. Der Mathematiker aus Ulm, der mit Grabmeier befreundet ist, hatte auf die Internetdomain zugegriffen, nachdem das Bistum vergangenen Dezember in Sachen Internetauftritt gegen Grabmeier und Wallner vorgegangen war. Das Bistum hat gegen beide beim Landgericht Hamburg einstweilige Verfügungen erwirkt. Grabmeier verzichtete darauf auf die Internet-Domain „Katholikenrat“. Nun wird unter „www.canon-215-regensburg.de“ über die Situation im Bistum informiert. Gegen die einstweilige Verfügungen haben Wallner und Grabmeier Widerspruch eingelegt. Der Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest.
Der Vorsitzende Richter der 12. Zivilkammer, Stefan Bischoff, hatte gestern von Anfang an zu einem Kompromiss geraten. „Ihre Position ist nicht so stark, wie sie vielleicht glauben. Sie sind nicht Katholikenrat und nicht Mitglied der Diözese Regensburg“, signalisierte er Dr. Kuhn. Ob nun die Amtskirche oder andere den Namen „Katholikenrat“ für sich reklamieren könnten, sei ein „Nebenkriegsschauplatz“. Im Kern gehe es dem Kreis um die früheren Diözesanratsmitglieder wohl darum, ob die Auflösung des Laiengremiums wirksam sei. Das aber werde nicht vor dem Landgericht entschieden. „Das werden sie wohl innerkirchlich klären müssen.“ Bischoff erinnerte an eine Anordnung des Regensburger Bischofs, in dem Christen der Diözese und Geistlichen die Anrufung weltlicher Gerichte zur Klärung kirchlichen Streits untersagt wurde. Obwohl der Klageweg natürlich jedem offenstehe, habe er dies mit einer „gewissen Begeisterung“ vernommen.
Zuletzt geändert am 09.05.2006