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Veröffentlicht am 14­.11.2008

14.11.2008 - kna/aerzteblatt.de

Italien: Diskussionen um Wachkoma-Urteil

Rom – In Italien sorgt ein Urteil zur Sterbehilfe für eine Koma-Patientin für Diskussionen. Mit deutlicher Kritik und Bestürzung reagierte der Vatikan auf die Genehmigung des obersten Berufungsgerichts, die künstliche Ernährung für eine seit 16 Jahren im Wachkoma liegende Frau zu beenden. Der für Ethikfragen zuständige Kurienerzbischof Rino Fisichella sprach am Donnerstagabend im italienischen Fernsehen von Euthanasie.

Die Evangelische Kirche in Italien würdigte das Urteil dagegen als einen „Akt des Rechts und des Respekts“. Die Entscheidung, Eluana Englaro sterben zu lassen, achte den persönlichen Willen und trage der Liebe der Eltern für ihre Kinder Rechnung.

Unverständnis über die vatikanische Kritik äußerte die italienische Katholikenbewegung „Wir sind Kirche“. In einer Presseerklärung warf sie der Kirchenleitung eine ideologische Haltung vor. Anscheinend gehe es dem Vatikan um die Verteidigung von Prinzipien „fernab von der Botschaft der Freiheit, der Menschlichkeit und des Respekts vor Leben und Tod“ gemäß dem Evangelium.

Am Donnerstag hatte das römische Kassationsgericht ein Mailänder Urteil vom Juli für rechtskräftig erklärt, nach dem die künstliche Ernährung für die seit Jahren im Koma liegende Italienerin eingestellt werden darf. Die heute 37-Jährige ist seit einem Autounfall 1992 ohne Bewusstsein. Ihr Vater streitet seit 1999 vor Gericht dafür, seine Tochter sterben lassen zu dürfen.

Der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben Fisichella sprach von einem „Anschlag auf das Leben“. Mit dem Abbruch der Ernährung werde ein Mensch „unter großem Leiden in den Tod geschickt“, sagte er in Radio Vatikan.

Die Patientin sei „eine lebende Person, an keinerlei Apparat angeschlossen, eine Person, die selbsttätig atmet und Empfindungen wahrnimmt“. Der Erzbischof verlangte eine Gesetzesinitiative, „damit jegliche Praxis passiver oder aktiver Sterbehilfe in unserem Land verhindert wird“.

Schon nach der Entscheidung in Mailand Anfang Juli, bei der sich die Richter auf den „angenommenen Willen“ der Frau stützten, waren Forderungen nach klaren gesetzlichen Bestimmungen zu Personenwürde und Patientenwille laut geworden.

Zuletzt geändert am 30­.11.2008