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Veröffentlicht am 01­.01.2009

Januar 2009 - Kirche In (Kolumne „Unzensiert“)

Religionsfreiheit durch Trennung von Staat und Kirche

Was in Österreich schon seit 50 Jahren möglich ist, wird in Deutschland nach gut 130 Jahren wieder erlaubt sein: Die kirchliche Eheschließung unabhängig von der standesamtlichen, staatlich relevanten Trauung. Am 1. Januar 2009 fällt das sogenannte Vorausstrauungsverbot.

Es freuen sich die, die im Verbot kirchlicher Voraustrauungen ein Eingreifen in das Grundrecht der Religionsfreiheit sehen, da der Staat etwas verbietet, was keinerlei Auswirkungen auf seine Rechtsordnung hat. Bischof Schick von Bamberg hingegen hätte gern, dass die kirchlichen Eheschließungen auch staatliche Wirkung entfalten.

Das wäre in Sachen Trennung von Staat und Kirche ein größerer Rückschritt als der kleine nach vorne, den der Staat gewagt hat. Es stünde der katholischen Kirche eher gut an, nun auch einen zu tun. Noch existieren in Deutschland, vor allem in Bayern an den Universitäten Konkordatslehrstühle, für Philosophie, Politik oder Pädagogik, die nur mit Einwilligung des Ortsbischofs besetzt werden können.

Nun wurde zwar eine Klage von sieben Professoren, die ihre Grundrechte durch diese Regelung verletzt sahen, durch das Verwaltungsgericht Ansbach zurückgewiesen. Sechs der sieben hätten sich gar nicht um einen solchen Lehrstuhl beworben und die eine nicht katholische Bewerberin schied schon in der zweiten Runde aus, da das wissenschaftliche Anforderungsprofil ein anderes gewesen sei. Aufhören lässt jedoch der Kommentar des Gerichts, es sei nicht ausgeschlossen, dass es an der Verfassungsmäßigkeit des Konkordats «ernsthafte Zweifel» geben könne. Dies zu prüfen sei allerdings Sache eines Verfassungsgerichts. Längst Überfälliges sollte man tun, bevor man dazu gezwungen wird.

Sigrid Grabmeier
Bundesteam
Wir sind Kirche Deutschland
www.wir-sind-kirche.de

Zuletzt geändert am 18­.03.2009