25.5.2009 - Passauer Neue Presse
Vatikan stützt Bischof Müller
München. Der oberste Gerichtshof im Vatikan hat Bischöfen das Recht zugesprochen, Mitstreiter der „Wir sind Kirche“-Bewegung aus kirchlichen Gremien auszuschließen. Wer sich den öffentlichen Protesten der Organisation gegen Papst, Bischöfe und Lehramt anschließe, mache sich „unfähig für die Mitgliedschaft in kirchlichen Räten“, heißt es in einem Dekret des Obersten Gerichts der Apostolischen Signatur. Zumindest müssten sich Ratsmitglieder von den Grundlagen und Vorhaben der Vereinigung distanzieren. Die Entscheidungsbefugnis liege im Einzelfall beim Diözesanbischof.
Der Richterspruch von zwei Kardinälen und drei Bischöfen setzt den Schlusspunkt unter einen Rechtsstreit in der katholischen Kirche. Der frühere Regensburger Diözesanratsvorsitzende Fritz Wallner und das Deggendorfer Ehepaar Sigrid und Johannes Grabmeier hatten nach der 2005 erfolgten Neuordnung der diözesanen Räte durch Bischof Gerhard Ludwig Müller mehrere Verfahren angestrengt. Unter anderem durfte Wallner nicht mehr in seiner Gemeinde Schierling in die Kirchenverwaltung gewählt werden.
Der Katholik habe mit der Art und Weise seiner Opposition gegen den Bischof den zulässigen Rahmen der Meinungsfreiheit überzogen, argumentiert die Signatur. So seien „Streit und Hass der Gläubigen“ gegen Müller hervorgerufen und seine Person herabgesetzt worden. Mit Blick auf „Wir sind Kirche“ berufen sich die Richter auf die Römische Glaubenskongregation, die 1996 an die deutschen Bischöfe schrieb. Darin heißt es, dass die Forderungen des Kirchenvolksbegehrens „zum Teil der kirchlichen Lehre widersprechen und in offenem Gegensatz zur kirchlichen Ordnung stehen“. Die Unterstützer gingen „weit über berechtigte Anliegen hinaus“ und trügen zu einer Spaltung zwischen dem Volk Gottes und der kirchlichen Leitung bei.
Sigrid Grabmeier sieht das Urteil als „Affront gegen das selbstbewusste Laientum und gegen weltweite Reformstimmen“. Der Vatikan zeige, dass er weder demokratiefähig sei noch mit Kritik umgehen könne. Ihr Mann zitiert zudem ein Urteil des Basler Kantonsgerichts, das dem römischen Verfahren abspricht, rechtsstaatlichen Anforderungen zu genügen.
Derweil bekommt Gerhard Ludwig Müller das Bundesverdienstkreuz. Ministerpräsident Seehofer wird den Regensburger Bischof am Donnerstag persönlich auszeichnen. Mit dem Verdienstkreuz I. Klasse erhalte Müller eine „herausragende Auszeichnung“, hieß es in der Staatskanzlei. Er habe sich durch sein „vielfältiges und weitreichendes, kirchliches, soziales und kulturelles Wirken herausragende Verdienste erworben“. - KNA/efi/ka
Zuletzt geändert am 26.05.2009