17.5.2011 - epd
Reformbewegung begrüßt Vatikan-Rundschreiben zu Missbrauch
Die römische Glaubenskongregation wies die Bischöfe an, bis Mai kommenden Jahres entsprechende Leitlinien vorzulegen. Weisner sagte, das Rundschreiben sei eine „notwendige Umkehr gegenüber dem, was noch 2001 gesagt worden ist". Dies gelte vor allem für die Empfehlung zur Zusammenarbeit mit den zivilen Strafverfolgungsbehörden.
Die Glaubenskongregation weist in ihrem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass die Bischöfe der einzelnen Länder bei Missbrauchsfällen je nach nationaler Gesetzeslage mit den zivilen Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten müssen. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hatte bereits im vergangenen Jahr ihre Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger aus dem Jahr 2002 überarbeitet. Wichtiger Punkt darin ist, dass bei Missbrauchsverdacht in katholischen Einrichtungen grundsätzlich die Staatsanwaltschaft informiert werden soll - es sei denn, dass Opfer wünscht das nicht.
epd jup
Zuletzt geändert am 17.05.2011