9.9.2011 - epd
Katholische Reformer kritisieren Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Viele Geschiedene werden Weisner zufolge zu nicht-ehelichen Beziehungen gezwungen. Es sei „äußerst fragwürdig, dass die katholische Kirche weiter versuche, mit Hilfe staatlicher Gesetze ihre lebensfremden Moralvorstellungen" durchzusetzen. Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen sei nicht beliebig, sondern gelte innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. So sehe es das Grundgesetz vor.
Das Bundesarbeitsgericht hatte mit dem Urteil vom Donnerstag die Kündigung eines wiederverheirateten Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf aufgehoben. Zugleich hatte das Gericht aber betont, dass katholische Arbeitgeber Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen können, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten.
Die Deutsche Bischofskonferenz fühlte sich im kirchlichen Arbeitsrecht bestätigt, sagte Sprecher Matthias Kopp der Zeitung: „Wir werden das Urteil im einzelnen prüfen und die Begründung dann bewerten."
Zuletzt geändert am 09.09.2011