19.6.2012 - spiegel.de
Lesbische Erzieherin siegt gegen katholische Kirche
Die katholische Kirche darf nach einem Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts eine lesbische Kindergartenleiterin nicht während der Elternzeit kündigen. Spätestens nach Ablauf der Elternzeit ist der Rauswurf der 39-Jährigen aber wohl unvermeidlich - ihre Homosexualität verstößt gegen die Moralvorstellungen der Kirche.
Das Gericht erklärte am Dienstagvormittag, die Kirche habe sehr wohl das Recht, jemandem zu kündigen, der gegen religiöse Glaubenssätze verstoße. Religionsgemeinschaften können ihre Angelegenheiten grundsätzlich eigenverantwortlich regeln. "So etwas wie eine Lebensgemeinschaft zwischen Frauen ist natürlich für die Kirche undenkbar", sagte Richter Ivo Moll. Dies rechtfertige aber nicht, die besonderen Elternzeit-Schutzbestimmungen außer Kraft zu setzen.
Die Frau aus dem Landkreis Neu-Ulm hatte ihre sexuelle Orientierung jahrelang geheim gehalten. Nach der Geburt ihres Kindes habe sie das ändern wollen, sagte die Erzieherin. Sie informierte ihren kirchlichen Arbeitgeber, dass sie eine Lebenspartnerschaft mit einer Frau eingegangen sei. "Ich wollte es sagen, um dieser Geheimnistuerei, dieser Lügerei, ein Ende zu setzen."
Besonderer Schutz in der Elternzeit
Die Kirche sah in der Homosexualität einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß und wollte die 39-Jährige sofort hinauswerfen - trotz Elternzeit. Insbesondere bei leitenden Mitarbeitern verstoße eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft gegen die kirchliche Grundordnung, argumentierte sie. Weil für Mütter in dieser Zeit aber besondere Schutzbestimmungen gelten, musste das Gewerbeaufsichtsamt dem Rausschmiss zustimmen. Doch die Behörde weigerte sich: Sie habe sich weltanschaulich neutral zu verhalten und sei an die Wertung der Kirche nicht gebunden.
Die Pfarrkirchenstiftung zog deshalb gegen den Freistaat Bayern vor Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, nächste Instanz wäre der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Die Diözese Augsburg erklärte, die schriftliche Begründung der Entscheidung des Gerichts abwarten zu wollen. Sie behalte sich "weitere Entscheidungen nach Ablauf der Elternzeit der Mitarbeiterin vor". Sie hatte im Verfahren geltend gemacht, dass die kirchliche Grundordnung ein Bestandteil der Arbeitsverträge sei und die Mitarbeiter wüssten, dass ihnen bei Verstößen der Jobverlust drohe. "Wettstreit der Systeme"
Immer wieder kommt es zu Rechtsstreitigkeiten dieser Art, doch die Kündigung während der Elternzeit macht den Augsburger Fall zu einem besonders drastischen. Die kritische Laienbewegung Wir sind Kirche sieht darin einen "Wettstreit der Systeme" zwischen kirchlichem und staatlichem Arbeitsrecht. Ihr Sprecher Christian Weisner hatte vor wenigen Tagen in der "Süddeutschen Zeitung" kritisiert, die Kirche wolle ihr Recht über alles stellen, obwohl doch auch kirchliche Kindergärten hauptsächlich mit staatlichen Mitteln finanziert werden.
dpa/dapd/mamk
Zuletzt geändert am 20.06.2012